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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1911
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- Deutsch
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7772 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 149, 30. Juni 1911. sind unseres Erachtens auch nicht für die Anmeldung von Geschmacksmustern geboten. Wir bitten daher den Deutschen Handelstag, ebenfalls in eine Prüfung der aufgeworfenen Frage eintreten zu wollen und, falls dieselbe nicht, was sich zurzeit unserer Erkenntnis entzieht, zu entgegenstehenden Gründen führt, das Erforderliche in der gedachten Richtung ver anlassen zu wollen. Da die erwähnten durch den § 6 der Aus- sührungsbestimmungen des Reichskanzlers vom 29. Februar 1876 für die Anmeldung von Geschmacksmustern vorgeschriebenen For malien durch das Gesetz, betreffend Urheberrecht an Mustern und Modellen, nicht zwingend bedingt sind, läßt sich die gewünschte Änderung wesentlich einfacher als im gegenteiligen Falle herbei führen. Es bedarf lediglich einer entsprechenden Änderung der betreffenden Ausführungsbestimmungen«. sL. Vom Reichsgericht. »Sexuelle Irrungen« (Nach druck verboten.) — Die Schriftsteller John Pohl und vr. Merz- bach — letzterer unter einem Pseudonym — gaben in Berlin ein illustriertes Gesamtwerk über »Sexuelle Irrungen des Menschen« heraus und versandten illustrierte Prospekte über das Werk mit Textproben an Mediziner, Juristen, Philosophen, Erzieher und auch an Studierende. Da sich eine Anzahl von Empfängern in ihrem Scham« und Sittlichkeitsgefühl da durch verletzt fühlte, wurde Klage gegen die Schriftsteller Pohl und vr. Merzbach wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften beim Landgericht Berlin I erhoben. Das Gutachten der Sach verständigen ging dahin, daß dem Werk ein fachwissenschaftlicher Zweck nicht abzusprechen sei. Bei dem behandelten Thema mußten aber nach Ansicht des Gerichts geschlechtliche Vorgänge besprochen werden. Was die Abbildungen in dem Werke anlange, so seien sie teils harmlos, teils ekelerregend, aber nicht geeignet, das Scham- oder Sittlichkeitsgefühl eines normalen Menschen zu verletzen. Dasselbe gelte für die Abbildungen in dem Prospekt. Was die in diesem gebrachten Text auszüge anlange,so müsse beider Beurteilungder Prospekt als Ganzes betrachtet werden, und von diesem Gesichtspunkt aus werde man denselben auch nicht als unzüchtig ansehen können. Die Angeklagten hätten des weiteren nicht das Bewußtsein gehabt, daß das Werk oder der Prospekt unzüchtig sei, und seien daher freizusprechen. Gegen dieses Urteil legte die örtliche Staatsanwaltschaft Revision beim Reichsgericht ein, in der sie Verletzung des materiellen Rechts rügte und Aufhebung des Urteils, sowie Zurückweisung der Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Vorinstanz beantragte. DiesemAntrag schloß sich der Reichsanwalt an und führte unter anderem aus, es sei anzunehmen, daß der objektive Begriff des Unzüchtigen vom ersten Gericht verkannt sei. Der höchste Gerichtshof verwarf indessen das Rechtsmittel als unbegründet und beließ es bei der Freisprechung der Angeklagten. Vom Untergericht sei festgestellt, daß das Werk einen wissenschaft lichen Zweck verfolge. Diese Feststellung sei rechtlich nicht zu be anstanden. Des weiteren sei ohne Rechtsirrtum festgestellt, daß das Werk wie der Prospekt, der das Werk in seiner Gesamtheit würdige, nicht als unzüchtig anzusehen seien. Ein Antrag auf ein früheres Erscheinen des öster reichischen Kursbuches In der bevorstehenden Frühjahrs session des Staatseisenbahnrates wird folgender Antrag des Mit gliedes Gustav Szenkovits zur Verhandlung gelangen: »Das Eisen bahnministerium wird ersucht, zu veranlassen, daß das österreichische Kursbuch, offizielle Ausgabe, stets mehrere Tage vor Beginn einer jeden neuen Fahrplanperiode an den Verkaufsstellen aufliegt und rechtzeitig in einer solchen Auflage hergestellt und zum Verschleiß gebracht wird, daß an allen Ver kaufsstellen zu jeder Zeit, insbesondere aber vor und bei Beginn der einzelnen Fahrplanperioden, ein ausreichender Vorrat vorhanden ist.« Der Antragsteller erklärt: »Das offizielle Kurs buch erscheint beim Eintritt einer geänderten Fahrordnung (1. Mai und 1. Oktober) in der Regel erst so spät, daß cs bei den Verkaufsstellen selbst am Vortage des Fahrordnungsbeginnes noch nicht erhältlich ist. Überdies werden die Verkaufsstellen seitens des Verlages mit einer so geringen Menge beteilt, daß die ersten Vorräte von diesen Kursbüchern in der Regel schon am ersten Tage vollständig vergriffen sind und oft am zweiten oder dritten Tag nach Beginn eines neuen Fahrplanes selbst bei den Bahnhofs buchhandlungen kein neues Kursbuch zu bekommen ist. Das Ver schulden liegt hierbei jedoch nicht auf seiten der Verkaufsstellen, die rechtzeitig eine ausreichende Menge von Kursbüchern be stellen, sondern lediglich auf seiten des Verlages, von dem diese Bestellungen nur in ratenweisen Teillieferungen effektuiert werden. Der Grund zu diesen llbelständen liegt wohl darin, daß mit der Herstellung der Kursbücher zu spät begonnen wird, weil die definitiven Fahrordnungen der Druckerei zu spät zukommen. Jedenfalls wäre es am Platze, hier gründlich Wandel zu schaffen und für eine rechtzeitige Fertigstellung der Fahrordnungen zu sorgen und sodann auf die rechtzeitige Herausgabe des offiziellen Kursbuches in entsprechender Auflage zu dringen.« Eine Ausstellung für Schaufenster und Ladenbedarf im Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe am Steintorplatz plant der Hamburger Kunstgewerbeverein. In der Erkenntnis, daß diese Veranstaltung in besonderem Maße den Inhabern von offenen Ladengeschäften zu dienen bestimmt ist und mancherlei wertvolle Anregungen in bezug auf eine geschmackvolle und vor allem auch zweckmäßige Schaufensterdekoration geben wird, hat auch die Detaillistenkammer in Hamburg dem Unternehmen ihre Förderung in Aussicht gestellt. Die Ausstellung wird vom 3. September bis 1. Oktober stattfinden und täglich von 10 bis 6 Uhr geöffnet sein. NeuauSgabe PrzybyszewSkischer Werke. — Herr Rechts- anwalt vr. jur. Gustav Böhm in München schreibt uns: Stanis law Przybyszewski beabsichtigt eine Neuausgabe einiger seiner Werke, u. a. Vs prokunäis, über deren Verlagsrecht zurzeit Un- klarheit besteht. Um Kollisionen zu vermeiden, ersucht Stanislaw Przybyszewski die betr. Herren Verleger mit Ausnahme des Verlags F. Fontane L Co.-Berlin und Richard Etzold-München, etwaige Ansprüche Herrn Rechtsanwalt vr. Gustav Böhm in München, Dachauer- straße 7, bekanntzugeben. Mazdaznan - Kongres;. — Vom 2. bis 9. Juli will die vielumstrittene Mazdaznan - Vereinigung einen Deutsch - Ameri kanischen Kongreß in Leipzig, Schulstraße I, dem ehemaligen Sitz der Freimaurerloge Minerva, veranstalten. Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. Naniiualia. rsesntia. st. kossilia. VüebsrvsrLsiobnis Nr. 476 tsiluvA IV) von U. k'risälLväsr L 8odn in vsrlin. 8°. 102 8. ^.rts st ^roüitsoturs. Nuovi acxiuigiti — VuIIsttinö N. 5 von Lrmano Vossoüsr L 6. (VV. Us^snbsr-?) in tioin. 8°. 32 8. 464 Nro. Liblioxrapdis. artistica, äonnant uns lists trös oomplöts äss ouvra^ss sur l'dintoirs cks l'art cku mo^sn-ÜSS suk^u'». N08 jours cksrnisrsrnsot paru3 st sn vsnts odss lg, lidrairis Vo68odsr L 6o. (VV. Usxsndsrx) in Uoin. — Nr. 2 (7uin 1911). 8°. 24 8. Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 1. Juli erfüllen sich 36 Jahre treuer Arbeit, die Herr Jo Hannes Schmidt seit seinem am 1. Juli 18SS erfolgten Eintritt im Hause Carl Fr. Fleischer in Leipzig geleistet hat. Der Jubilar, zurzeit im 50. Lebensjahre stehend, ist zwar lein »geborener Leipziger«, sondern von seiner Lehrsiätte Zwickau <P. Werner's Buchhandlung) im Jahre 1879 nach hier »zugereist«, wo er zunächst bei Fr. Ludw.Herbig und K. F. Koehler tätig war. Wer von hiesige» und auswärtigen Kollegen ihn aber näher kennt, wird ihm bezeugen, daß er sich, unterstützt durch ein glückliches Naturell, im Lause der Zeit alle typischen Eigen- schäften des »Leipzigers« vortrefflich angeeignct hat und so gut wie »echt« geworden ist. Seine vielen Freunde und Bekannten im Buchhandel innerhalb und außerhalb Leipzigs, die er sich in über drei Jahrzehnten erworben hat, werden ihm an seinem Ehrentage gewiß ein freundliches Gedenken widmen und ihm noch manches Jahr in Frische und Gesundheit von Herzen wünschen.
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