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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-08-22
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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9408 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. ^ 194. 22. August 1911. Meinung, daß es nunmehr für das Sortiment, das keinen Ein fluß auf die Festsetzung des Ladenpreises hat, die höchste Zeit ist nach einem Ausweg zu suchen, der einmal die Rechte des Ver- lages unangetastet läßt und dem Sortiment selbst wenigstens zu einiger Verbesserung seiner mißlichen Lage verhilft. Nicht stürzen wollen wir mit unserem Anträge, sondern erhalten und bessern, solange es noch möglich ist, und dazu erbitten wir die Mitarbeit eines jeden, der es ernst mit unserem schönen Berufe meint, der ihn wie wir mit Lust und Liebe ergriffen hat und ihn mit Be- dauern immer weiter einem Abgrunde zutreiben sieht. Solange das Sortiment Porto und Spesen trägt, muß es auch dessen alleiniges Recht bleiben, wie es diesen Ausfall, den kein anderes kaufmännisches Geschäft kennt, einzubringen versucht, daher glaubten wir hier den Hebel ansetzen zu müssen, um dem Sortimenter die Möglichkeit zu geben, diese Unkosten wenigstens, wie jeder andere Kaufmann, auf das Publikum ab wälzen zu können. Gangbar ist dieser Weg aber nur dann wenn die Kreisvereine sich dem Anträge anschließen, ihn in ent sprechender Fassung ihren Verkaufsbestimmungen einverleiben und der Börsenverein diese anerkennt. Unser Antrag soll also nicht allein dem Sortiment, sondern auch dem Verlage und damit dem Ganzen dienen. Wir wollen ferner auch durchaus nicht eine Sondervergünstigung für uns oft- und westpreußische Sortimenter herausschlagen, wir hoffen vielmehr, daß, wenn unser Antrag, der nach Beschluß der Haupt- Versammlung einer Kommission zur Durchberatung überwiesen wurde, die Möglichkeit einer praktischen Durchführung bieten und damit bei uns zur Annahme gelangen sollte, auch andere Kreis vereine zu gleichem Vorgehen veranlaßt. Nur dadurch kann das Sortiment dem Verlage beweisen, daß es sich als ein vollwertiger Teil des Ganzen fühlt, wenn es kämpft nicht mit Worten allein, sondern durch die Tat, und nur dadurch kann es diesen zu der Überzeugung bringen, daß die so oft geschilderten Mißstände wirklich vorhanden sind und dringend einer Abhilfe bedürfen. Tilsit. Hans Kaptuller. Wenn wir zu der Tagesordnung der Hauptversammlung des Kreisvereins Ost- und Westpreußischer Buchhändler in Nr. 182 Stellung genommen haben, so geschah das, um auf die Anträge der Herren Kaptuller und Magath in ihrer Wirkung auf die Ge samtheit des Buchhandels und mehr noch des Publikums auf merksam zu machen. Was seitens der Antragsteller gefordert wird, ist nicht mehr und nicht weniger als die offizielle Einführung eines doppeltenLadenpreises, den man mit aller Energie bekämpft, so fern er vomVerleger ausgeht, dessen Berechtigung undNotwendigkeit aber in allen den Fällen feststehen soll, wo seitens des Verlags nicht mindestens 40A Rabatt gewährt werden. Da das bei der Mehrzahl der Verlagsartikel der Fall ist, so ließe sich heute noch gar nicht absehen, zu welchen Konsequenzen die Preisgabe des Ladenpreises führen würde. Denn da sich das Publikum eine Erhöhung desselben bei einem Rabatt bis zu 40U gefallen lassen soll, so könnte es logischerweise auch auf eine Ermäßigung des Ladenpreises An spruch erheben, wenn ein ungewöhnlich hoher Rabatt seitens des Verlegers an den Sortimenter gewährt wird. Spricht man aber dem Publikum das Recht der Preiskontrolle ab, so wird man es doch dem Sortimenter zugestehen müssen, dem 30A als genügend, 60A dagegen als ein unverhältnismäßig hoher Rabatt erscheint. Die Wirkung der von Herrn Kaptuller angeregten Preis erhöhung würde sich u.E. in erster Linie darin zeigen, daß der Verlag, wenn er nicht mehr noch als bisher zum direkten Vertriebe übergeht, in stärkerem Maße das Sortiment auf Sonderbestimmungen festlegen wird, um den von ihm festgesetzten Ladenpreisen Geltung zu ver schaffen. Denn es ist wohl nur als rhetorische Floskel anzusehen, wenn Herr Kaptuller annimmt, daß die Rechte des Verlegers von einer derartigen Preiserhöhung nicht berührt würden. Durch diese Maßnahmen des Verlags aber würde das Gegenteil von dem erreicht werden, was die Gesetzgebung des Börsenvereins bezweckt: die Sonderbestimmungen durch allgemeine Rechtsnormen zu ersetzen und auf ihre Anerkennung durch die ordentlichen Gerichte hin zuwirken. Erfolgt diese Stellungnahme des Verlags nicht oder in unzureichendem Maße, so wird man mit einer Aera der doppelten Schleuderei rechnen müssen: der Schleuderei nach oben und nach unten, je nach der geschäftlichen Auffassung des Sortimenters. Und sie zu bekämpfen wird um so schwieriger sein, als sie sich im Verborgenen halten und erst an das Licht der.Öffentlichkeit treten wird, wenn es zu spät ist, um Remedur zu schaffen. Damit wäre das Sortiment wieder da angekommen, wo es vor 30 Jahren ge standen hat, nur daß sich seine Position insofern wesentlich ver schlechtert hätte, als die Gesetzgebung von heute der Bewegungs freiheit des Einzelnen weit größeren Spielraum zubilligt, als das früher der Fall war. Nun geht zwar Herr Kaptuller von der Voraussetzung aus, daß der Antrag nicht nur die Zustimmung der Kreis- und Orts vereine, sondern auch die des Börsenvereins finden wird; diese Annahme werden aber alle diejenigen als irrig erkennen, die sich der langwierigen der Einfügung des § 7 (Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 26A vom Ladenpreise liefert, dürfen mit einem entsprechenden Aufschlag verkauft werden) in die Verkaufsordnung vorausgegangenen Verhandlungen erinnern. Im Zusammenhang mit diesem Paragraphen ist auch unsere Bemerkung zu verstehen, daß ein Ladenpreis überhaupt nur Be rechtigung habe, wenn ihm ein vernünftiger Nettopreis gegenüber- stehe. Ob man 40 U Rabatt im Buchhandel, also 66*/zA nach kaufmännischen Begriffen, ohne weiteres als »vernünftig« be zeichnen darf, muß bewiesen, nicht nur behauptet werden. Und selbst wenn der Börsenverein »wollte«, wäre er unseres Erachtens gar nicht in der Lage, einer Umgehung des Ladenpreises, wie sie Herr Kaptuller befürwortet, zuzustimmen, ganz abgesehen davon, daß dadurch nur die Geschäfte der Leipziger und Berliner Sortimenter in der Provinz besorgt würden und schließlich doch auch mit der Stellungnahme des Publikums gerechnet werden muß. Aber auch wenn es gelänge, die Konkurrenz dieser Firmen fernzuhalten, würde man die örtliche Konkurrenz der Auchbuch händler durch derartige Rabatte nur vermehren und sie auch dem Vertriebe wissenschaftlicher Literatur geneigt machen, so daß unseres Erachtens an einer allgemeinen Rabatterhöhung weder das Sortiment noch der Verlag ein Interesse haben kann. Denn was auf der einen Seite gewonnen wird, muß auf der anderen an die Konkurrenz abgegeben werden, die in demselben Maße wächst, in dem sich der Rabatt erhöht. Damit ist der Weg schon angedeutet, auf dem eine gerechtere Entlohnung des Sortiments erfolgen kann, nämlich in der Weise, daß der Verleger diejenigen Sortimenter, die gewissermaßen als seine Vertrauensmänner in den einzelnen Städten zu betrachten sind, auch in unterschiedlicher Weise von denen behandelt, die sich lediglich auf die Bücher besorgung beschränken. Auf den Unterschied zwischen buchhändlerischer und kaufmän nischer Berechnungsweise kann an dieser Stelle nicht näher ein gegangen werden. Nur so viel sei bemerkt, daß in den letzten Jahrzehnten eine ganze Reihe von Markenartikeln in den kauf männischen Vertrieb einbezogen worden sind, deren Preise vom Fabrikanten genau in derselben Weise festgesetzt werden, wie die Netto- und Ladenpreise durch den Verlag. Red. Warnung. Ein Schüler im Alter von 14—16 Jahren entnahm am 6. Juli 1910 (erster Tag der Sommerferien) unserem Geschäft 1 Deutsches Knabenbuch, Band 23 1 Guter Kamerad, Band 23 und ließ diese Bücher für einen Herrn Rathjens-Altona, Allee 237, anschreiben. Letzterer teilt uns, leider erst jetzt, mit, daß er nicht der Empfänger ist, also ein Schwindel vorliegt. Es ist inzwischen polizeilich festgestellt worden, daß zwei andere Altonaer Buchhandlungen in gleicher Weise, ebenfalls durch Lieferung von Bänden des Deutschen Knabenbuch und Guten Kamerad geschädigt worden sind. Die Polizei vermutet, daß der junge Mann, als Liebhaber dieser Bücher, wahrscheinlich suchen wird, auch die diesjährigen Bände auf so billige Weise zu erwerben. Der Zweck dieser Zeilen ist, die Kollegen in Hamburg-Altona für diesen Fall zu warnen. Altona, Elbe, 19. August 1911. Schlüter'sche Buch- und Kunsthandlung Inhaber: Will). Halle.
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