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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 196 24. August 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 9479 Wahrscheinlichkeitsrechnung auf, die sehr starken Zweifeln begegnen dürfte, weil sich möglicherweise gerade die großen Geschäfte mit ihren Angaben ferngehalten haben. Danach beträgt der Gesamtumsatz aller in der Organisation befindlichen Vereine im Jahre ungefähr 26 Millionen Mark, wovon 5 Prozent auf den Zehnpfennigroman entfallen. Mit Sicherheit ist aber anzunehmen, daß der Schwerpunkt des Kolportagegeschäfts zum weitaus größten Teile im Zeit schriftenhandel zu suchen ist. Dafür ist die Schönlein-Stiftung eine sprechende Illustration. Inwieweit diejenigen Druckerzeug, nisse, die unter den Begriff Schundliteratur fallen, durch die Kanäle der Kolportage fließen, dafür ist hier nicht der Ort der Untersuchung. Das Für und Wider in dieser Frage ist ohnehin langweilig genug geworden. Hier kommt es nur darauf an, die Stellung genauer zu fixieren, die sich der Kolportagebuchhandel in diesen fünfundzwanzig Jahren zu erobern wußte. Und diese ist im Zusammenhänge mit dem Gesamtbuchhandel wichtig genug, um sich eine Weile mit den hier besprochenen Erinnerungsblättern zu beschäftigen. k. Kleine Mitteilungen. AuS dem holländischen Buchhandel. — Unter Bezug nahme auf den unter dieser Überschrift in Nr. 189 veröffentlichten Artikel schreibt uns Herr Johannes Müller in Amsterdam: Es ist unrichtig, daß in der letzten Generalversammlung der »VerssniAMA« die Einsetzung einer Kommission beschlossen worden sei, die eine Einführung des Barsystems nach deutschem Muster vorbereiten solle. Es war zwar ein dahingehender Antrag singe- gangen, derselbe wurde aber zurückgezogen. Die Bewegung für ein »LoekbuiL« ging nicht von der »Vsr- eenixinx« aus, die ihr ganz ferne steht, sondern von dem »tisäerlanäsebsQ vsbitaulmbonä« und bezweckt auch nicht die Er richtung eines Barsortiments mit oder ohne Gegenseitigkeit, sondern die Errichtung eines Auslieferungslagers nach Leipziger Vorbild, sodaß der niederländische Sortimenter alles aus Amsterdam beziehen könnte, ohne die Fühlung mit dem Verleger zu verlieren. Die Firma Schalekamp, v. d. Grampel L Bakker hält kein Auslieferungslager, sondern ist ein Barsortiment, denn sie liefert zwar viele, vielleicht die meisten Artikel zu Verlegerpreisen, aber für eigene Rechnung. Unser Mitarbeiter Herr Robert Rosinus in Leiden, dem wir diese Einsendung vorlegten, antwortet darauf: Ich habe nicht gesagt: »In der letzten Generalversammlung der .Versen^inA' ist die Einsetzung einer Kommission be schlossen worden usw.«, sondern: »Weiter wurde ein Antrag an genommen: Die Versammlung spricht den Wunsch aus, ein Ver rechnungsbureau für Lieferung gegen Barzahlung, mit dem deutschen Barsystem übereinstimmend, zu errichten.« Diese Mit teilung wird bestätigt durch folgenden Bericht im »llisunsblaä« Nr. 66: Herr Hornig bringt einen Antrag ein, lautend: »Die Versammlung spricht den Wunsch aus, daß ein Verrechnungs kontor errichtet werde für Lieferung gegen Barzahlung, ent sprechend dem deutschen Barsystem.« Dieser Antrag wird angenommen. Die Bewegung für das »6osLbui8« ist allerdings, wie Herr I. Müller berichtigt, von dem »ölsäsrlanäseböL vobitantsndonä« (Verlegerverein) ausgegangen. Die Beantwortung der Frage, ob die Firma Schalekamp, v. d. Grampel L Bakker in Amsterdam Auslieferungslager einer Reihe Verleger unterhält oder ob sie als Barsortiment anzu- sprechen ist, ergibt sich am besten aus folgenden Tatsachen: Sie erhält fast alle Artikel in Kommission (nicht wie das Barsorti ment gegen fest oder bar), rechnet über die Bezüge am Schlüsse des Jahres ab und erhält von den verkauften Büchern dann ihre Extraprovision. Nichtabgesetztes darf diese Firma, die zum großen Teil nur broschierte Exemplare liefert, remittieren, ein Barsortiment nicht. Übrigens wird meine Auffassung noch be stätigt durch eine Note in Sijthoffs ^.ärssbosk voor äsn Asäsr- lLnägebsu öoskbanäsj: »Firmen, vor deren Namen ein f steht, haben ihre Verlagsartikel bei der Firma Schalekamp, v. d. Grampel L Bakker in Amsterdam in .Depot' gegeben, zur Ablieferung gegen den gewöhnlichen Nettopreis«. Statistik französischer Bücher 1910. — In der »Lidlio ßrapbis äs la Uranos« vom 4. August 1911 ist eine Statistik der im Jahre 1910 in Frankreich verlegten Bücher erschienen, deren Zahlen auch für den deutschen Buchhandel von Wert und Interesse sein werden. Wir geben hier in der Reihenfolge der Materien nach den Kartothekzetteln der Pflichtexemplare die Statistik der im Jahre 1910 hinterlegten französischen Bücher wieder: Gesamt-Ubersicht. Soziales Leben 2 404 Unterrichtswesen 1242 Mathematik und Natur wissenschaften 403 Medizin. Wissenschaften 1226 Übertrag 6 275 Einzel-Ubersicht. Soziales Leben: 2404. Soziologie (398): Allgemeines und soziale Völkerbeschreibg. 185 — Arbeitsorganisation 61 — Hauswirtschaftswesen 21 — Armenwesen 170 — Versicherungswesen 21 Volkswirtschaftslehre (2006): — Handel 102 — Finanzwesen 35 — Industrie 260 — Kolonialwesen 123 — Rechtswesen 376 — Verwaltungswesen 122 — Armee und Marine 468 — Geschichte und zeitge nössische Politik 266 Unterrichtswesen: 1242 Geschichte und Pädagogik 132 Lehrpläne und Handbücher 118 1. Unterrichtsstufe 340 2. Unterrichtsstufe 381 Höheres Unterrichtswesen 35 Freies Unterrichtswesen 98 Spanische Sprache 28 Anschauungsunterricht 13 Esperanto 18 Stenographie-und Schreib unterricht 11 Sport und Spiel 78 Mathematik und Natur wissenschaften: 403. Allgemeines 6 Mathematik 21 Astronomie 40 Physik 96 Chemie 47 Naturkunde 127 Aviatik 66 Mediz. Wissenschaften: 1226 Geschichte der Medizin 48 Lehre und Praxis der mediz. Kunst 109 Übertrag 6 276 Religionen 860 Geschichte 1531 Geographie 381 Schöne Literatur 2 492 Kunstwissenschaft 291 Summa 10 830 Anatomie und normale u. pathol. Physiologie 42 Klinische Medizin 608 Chirurgie 76 Private Gesundheitslehre 50 Offentl. Gesundheitslehre 87 Zahnheilkunde 19 Apothekenwesen u. mediz. Materialkunde 112 Mineralwasser 47 Tierheilkunde 28 Religionen: 860 Christliche Religionen (All gemeines 694; Heiligen, lehre 105; Biogra- phien 71) 770 Nicht-christl. Religionen 20 Theosophie, Okkultismus, Zauberei 70 Geschichte u. Geographie: 1912 Geschichte (1531): — Hilfsstudien 166 — Vorgeschichtliches 77 — Völkerkunde 90 — Gesch. v. Frankreich 930 — Religionsgeschichte 268 Geographie (381): — Allgemeines 38 — Europa 273 — Afrika 12 — Amerika 27 — Asien 29 — Australien 2 Schöne Literatur und Kunstwissenschaft: 2783 Schöne Literatur (2492): — Philosophie 164 — Literaturgeschichte 160 — Gedichte 492 — Romane 1166 — Theater 641 Kunstwissenschaft (291) 291 Arthur Collignon. «L. Die neue »Zwangslizenz« bei Werken der Tonkunst. (Art. 1 Nr. 2 ff. des Gesetzes vom 22. Mai 1910.) (Nachdruck verboten.) — Das Gesetz vom 22. Mai 1910 zur Ausführung der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908 ändert in seinem Artikel 1 das Gesetz, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901 in einer großen Anzahl von Fällen. § 22 des alten Gesetzes erklärte die Vervielfältigung von Werken der Tonkunst für zulässig, wenn ein derartig erschienenes Werk auf solche Scheiben, Platten, Walzen, Bänder und ähnliche Bestandteile von In strumenten übertragen wird, die zur mechanischen Wieder gabe von Musikstücken dienen. Diese Vorschrift findet auch 1232*
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