S1I2 mrinMattt, D!I«„. «Lchsand-I Ft. u. Kftg. krsch. Bücher. — Pretsänderungen. — Ang. Bücher. 91, 19. April 1923. ^Ikreä Kröner Verls^ in Hariciduok des ^VlaseliineMeeknikei^ Lsrnoullis VsäsmelLum äe8 lVIaZcliinerilecliriiKsi's dsacli8ekIaA6kucli für leekniler, Oewerke- treikenäe unä reckni8ck6 8ckül6r-!vekr3N8ta!t6n Uicsigucl Launiüriri §ZeSe/rll/rrZrlUüW/§LZe /lll//aFe IVlit rsklreieken ^kkiläun^en unä Lwei lakeln OrnlavA ca. z8 ko^en. Kl. 6^. Io Halbleinen ^ekunäen nnßelakr ^l. 20000.— „T 17. ^xril 192z Z^lkreä Lrörier VerlüA Walter de Gruyter L- Co. vormals G. Z. Gö'chenscke Verlagshandlung / » I 3 Gultentaq. Verlagsbuchhandlung / Georg » ^ 1 VV/ Reimer / Karl I. Trübner / Veit L Comp. VV/ Berlin W 10 u. Leipzig Zn der Guttentagschen Sammlung erscheint in aller Kürze: Das Zwangsanleihegeseh und die Vermögensbewertung nebst den ergänzenden Verordnungen, den Be- wertungsrichllmien, den Ausführungsbestimmungen und dem Steuerkurszeltel erläutert von vr. Heinrich Veit Simon und vr.WilhelmBeutner NechtSanivalt am Kammer- RecktSanwalt an den Land gericht in Berlin gerichten 1, II, Hl, Berlin ^^ie vorliegende erläuterte Ausgabe behandelt die Zwangs- anlethe und die Vermögensbewertung für die Zwangs anleihe. E.läutert werden daher das ZwanqSanleihegesetz und in dessen Rahmen der größte Teil des Vermögens- fteuergesetzes (§§ 2—17, 30—31a. 36. 37, 39) und die Vor schriften der Retcdsabgabenordnung über die Wert ermittlung (§Z lZ7—154). Die grundlegenden Bestimmungen des Zwangsanleihegesetzes haben die Verfasser gemeinsam bearbeitet, im übriaen hat l)r. Veit Simon die Vermögensbewertung, vr. Beutner alle anderen Bestimmungen bearbeitet. Der vorliegende Kommentar gelangt erst in einem Zeitpunkt an die Öffentlichkeit, wo wirklich schon etwas Stich« haltiges über die in Betracht kommenden Gesetze gesagt und die Auslegung über Nächstliegendes hinausgeführt werden konnte. Auf die Berükküch. tigung der Ausführunqsbestimmungen der ergänzenden Verordnungen und auf die Fragen der Bewertung ist ganz besonderer Wert gelegt worden. DaS Buch dllrf-e daher nicht nur den letzten Stand der Fragen, sondern auch die letzte Art der Antworten geben und deshalb bei der Klarlegung aller schwierigeren Probleme, die sich aus dem ZwangSanle,hegesetz ergeben, als unentbehrlicher Ratgeber zu betrachten sein. S Wir behalten bis auf wei teres die litMM Thürmger Verlagsanstalt und Druckerei G. m. H., Jena, Abtlg. Vuchverlag. für unseren Verlag bei. A. W. Kafemann G m b H Verlag, Danzia. Ich schließe mich bis auf weiteres der neuen Schlüssel zahl des Börsenvereins nicht an und verbleibe bei der Schlüs selzahl 2000. Benjamin Kurz Verlag. Berlin. Mit Genehmigung der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe gelten bei allen Lieferungen nach dem Auslande die Grundzahlen unserer Verlagswerke als Auslandpreise in Schweizer Franken. Für das übrige Ausland erfolgt die Be rechnung in dem von der Außenhandelsnebenstelle festgesetzten Verhältnis zur Frankenwährung. Ergibt die Währung eines Landes, zum Tageskurs der Lieferung umgerechnet, eine unter dem Jnlandpreis liegende Berechnung, so wird der Jnlandpreis in Mark gefordert. Nalbl. 11 käe. 6cb. 400 000.—. L 35000.—. Linkä. loiobt ab- 24000. nen! X. 3. Oumports kolb., OölskorZ: Ae-nks ill. kostwertreivben-Ks-tLl.: Lnropa. 1922. ä 3000— netto. 6000.— netto. (Zvorss kovuix in vanriA: 1 8oriptors3 rsr. ?ru8si- oarum, Inr8A. v. Lir8ok. ll?üppen u. Ltreklle. 5 Läs. Lalklsäer. Linrioks' Halbs.-Katalo^e mit Re§. 1913—20, §eb. 6§. 6. Lteiniclv in Nüneken: Foyers Konv.-^kex. 6. 24 käe. u. 3 LrieAsvsobtraFsbünä«. 0.-«k. 1000 000.—.