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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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258. 6. November 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 18501 emporrang (Als Mörikes Gedichte nicht gekauft, kaum gelesen wurden, wurde es sogar Geibel mit den Hunderten von Auflagen seiner Gedichte etwas schwül; und wir verstehen Liliencrons Grimm, wenn er des Erfolgs solcher Poesie gedenkt.) Schlimm genug mag es allerdings oft um seine Küche und sein Haus be stellt gewesen sein: »Hunger, veritabler Hunger, keine Feuerung, ewige Quälerei, Schande, Scheußlichkeit, Demütigungen jeder Art und — ausbrechender Wahnsinn bei mir« (S. 132). »Die biedern Deutschen sollen einmal das Leben eines Dichters kennen lernen« (S. 112). »Was ich nicht mehr ertragen kann, sind die Demütigungen« (S. 96). Man rät ihm, dem Schriftstellerbund beizutreten, um von ihm Unterstützung zu erlangen; sein Stolz sträubt sich dagegen, dessen »mühsam errungenes Geld« zu nehmen. Interessant sind seine Urteile über andere Dichter; von Her mann Conradi sagt er: »Er überragt die meisten .Jungdeutschen' um Kirchturmshöhe; hat er seine Vergrämtheit hinter sich, können wir Herrliches von ihm erwarten«. (S. 47.) Hart verdammt er die freisinnige Presse mit ihren Angriffen auf die moderne Be wegung. (S. 119.) Interessant ist endlich seine Auffassung vom Berufe des Verlegers; immer wieder betont er, daß der Ver leger in erster Linie Buchhändler, Kaufmann, Geschäftsmann sei und, bei Gefahr des Untergangs, sein müsse; daneben aber ver langt er von Friedrich menschlich.freundliches Eingehen auf jede Anregung, auf jede Mitteilung. Dabei ist er rührend dankbar für jede Lektüre, Werke des Verlags und neue Hefte der Zeitschriften, wie andere Bücher, die ihm Friedrich schickt. So läßt sich der Inhalt der flotten Briefe nach vielen Seiten hin ans Licht stellen. Eines zeigt er vor allem: wie Liliencron beginnt, sich als wirklicher Schriftsteller zu fühlen; wir sehen, wie jedes der in diesen Jahren entstandenen Werke wächst. — Knappe Anmerkungen geben Auskunft über angedeutete Dinge und Ver- hältnisse, erwähnte Personen. Ein Personenregister erleichtert die Benutzung. Ein fast unbekanntes Bild des Dichters aus dieser Zeit ist dem Buche vorgestellt. —w. Kleine Mitteilungen« DaS Schicksal deS KnrPfuschereigesetzeS. — Die für die Beratung des Gesetzes gegen Mißstände im Heilgewerbe berufene Reichstagskommission hat auf Grund von ärztlichen Gutachten, die die Einführung eines Behandlungszwanges durch approbierte Arzte für überflüssig erklärten, im Einverständnis mit der Reichs regierung auf die weitere Behandlung des sogenannten Kurpfuschereigesetzes verzichtet. Das Kurpfuschereigesetz, gegen das sich u. a. auch der Börsenverein in einer Eingabe wandte (vgl. Bbl. 191 l, Nr. 26), ist dadurch zu Fall gebracht, und erst dem nächsten Reichstag könnte ein neuer, aber vollständig veränderter Entwurf unterbreitet werden. Beitritt Portugals zur revidierte« Verner Konvention. — Das Reichsgesetzblatt Nr. 53 teilt mit, daß Portugal mit seinen Kolonien der am 13. November 1808 zu Berlin geschlossenen revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst beigetreten ist. Als Tag des Beitritts ist der 29. Mürz 1911 festgesetzt worden. Zum englischen Urheberrechtsgesetz. — Das englische Oberhaus nahm die zweite Lesung des Entwurfes des Gesetzes zum Schutze des literarischen und künstlerischen Eigen tums an, das vom Unterhaus bereits angenommen wurde und wodurch das Urheberrecht in Einklang mit den Bestimmungen der Berner Konvention gebracht wird. Bom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — »Eine sonderbare Religion« hatte der Herausgeber der Halb- Monatsschrift »Hammer«, der Ingenieur Theodor Fritsch, einen Artikel überschrieben, den er am 15. September in seinem Blatte erscheinen ließ. Wegen Beleidigung der jüdischen Religions- gesellschaft ist er auf Grund dieses Artikels vom Landgerichte Leipzig am 19. Mai zu 10 Tagen Gefängnis verur- teilt worden. In dem Artikel hatte er die Vorschriften und Lehren der Juden gegeißelt und gesagt, die Juden seien nicht Menschen, sondern menschenähnliche Tiere; ihre Lehre gehe dahin, die Juden zu unterstützen und Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. die Nicht-Juden zu schädigen. Ihr ganzes Hab und Gut sei durch Wucher erworben und gehöre eigentlich den Christen; das ganze Judentum sei eine Brutstätte des Wuchers usw. — In seiner Revision behauptete der Angeklagte, es sei zu Unrecht angenommen worden, daß er die Religionsgesellschaft der Juden habe angreifen wollen. Der Artikel richte sich mehr gegen die soziale als gegen die religiöse Lehre der Juden. Diese falsche Auffassung des Inhalts sei dadurch herbeigeführt worden, daß der Borderrichter den Artikel nicht einheitlich betrachtet und zuviel Wert auf das Wort »Religion« in der Überschrift gelegt habe. Das Reichsgericht hielt jedoch die Feststellung für aus reichend begründet, daß der Angeklagte die religiöse Gemeinschaft der Juden gemeint und deren Leben in nicht qualifizierbaren Ausdrücken beschimpft habe. Es erkannte deshalb auf Ver- werfung der Revision. (4 v 759, 11.) I/. Poftgiroverkehr mit Frankreich. — Der deutsch-französische Wirtschaftsverein hat beim Reichspostamt beantragt, daß die deutsche Postverwaltung, wie es in Österreich und der Schweiz entsprechend bereits üblich ist, einen Ein- und Auszahlungsdienst durch Vermittlung französischer Bankinstitute einrichte. Selbst nach der Einführung des Postscheckverkehrs in Frankreich würde ein Zahlungsdienst durch Hinzuziehung eines Bankinstituts sich be- währen. Auch für den Zahlungsverkehr zwischen Österreich- Ungarn und der Schweiz bestehe neben dem amtlichen Girover- kehr der Postscheckinstitute diese Hinzuziehung von Banken, die durch das weitverbreitete Netz ihrer Zahlstellen alljährlich viele Millionen von einem Lande zum andern leiten. Der »freigesprochene Lorreggio«. — Daß in dem neuer dings mit besonderer Schärfe geführten Kampf gegen den »Schmutz in Wort und Bild« hin und wieder Mißgriffe Vorkommen, zeigte eine Verhandlung, die dieser Tage die 10. Straf kammer des Landgerichts I in Berlin beschäftigte. Wegen Ver- breitung unzüchtiger Abbildungen war der Geschäftsführer des »Novitas«-Verlags Oskar Heiermann angeklagt. — Vor einiger Zeit nahm der Kriminalkommissar v. Behr auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft in den Räumen des genannten Ver lags eine Haussuchung vor, bei der Vervielfältigungen des bekannten Bildes »Jo empfängt den Kuß Jupiters« von Correggio, des Regnaultschen Bildes »l.ss troig xrLesL« und der Bilderreihe von Raphael Kirchner-Paris »Die Morgentoilette« beschlagnahmt wurden. Die beiden erstgenannten Reproduktionen stammten aus dem Kunstverlage Stengel L Co. — Vor Gericht beantragte der Staatsanwalt die Freisprechung des Angeklagten, da nicht festgestellt werden konnte, daß eine Verbreitung jener Bilder stattgefunden habe. Dagegen beantragte er die Einziehung der beschlagnahmten Bilder, da diese als unzüchtig anzusehen seien.— Das Gericht erkannte auf Freisprechung des Angeklagten. Die beiden Bilder aus dem Stengelschen Verlage wurden frei gegeben; dagegen wurden die Kirchnerschen Bilder als unzüchtig eingezogen. Der internationale Hpgienekongretz in Berlin — Der Rat des Königlichen Instituts für das öffentliche Gesundheits wesen in London hat die Einladung des Oberbürgermeisters Kirschner, seinen Kongreß im Juli des nächsten Jahres in Berlin abzuhalten, angenommen. Auf dem Kongreß, der sich auf An gelegenheiten der Hygiene beschränken wird, soll Carl Beauchamp den Vorsitz führen. Internationale Hygiene-AuSstelluag in Dresden 1911. — In der Literarischen Abteilung der soeben geschlossenen Internationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden wurden nach stehende Preise vergeben: Königlich sächsischer Staatspreis: vr. Trenkler L Co., Graphische Kunstanstalt, Leipzig.Stötteritz. Großer Preis der Ausstellung: I. F. Lehmann'S Verlag München. — Römmler L Jonas G. m. b. H., Dresden-A. — Georg Thieme, Leipzig. Goldene Medaille: Curt Kobitzsch, Würzburg. — F. Leine weber, Leipzig. — Neue Photographische Gesellschaft, A.-G., Berlin. — R. Oldenbourg, München. — Polytechnische Buch handlung A. Seydel, Berlin. — Verlagsbuchhandlung von Richard 1750
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