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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1911
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- 1911-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1911
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- Deutsch
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13742 Lvrsslblatt f. d. Dtjchn. LuchhanbL Mchtamtlicher Teil. ^ 261, 9. November 1S11. Herrn vr. v. Hase ausgehende ursprüngliche Anregung zum Be suche des römischen Kongresses überhaupt bezeichnet sein solle, so kann erwidert werden, daß er das nicht ausdrücklich und unzwei- deutig behaupte; und umgekehrt. Gemeint ist er in dem ersteren Sinne. Eine Unsicherheit könnte zunächst vielleicht auch darin ge funden werden, ob mit der von Herrn vr. v. Hase gesperrt gedruckten erneuten Eingabe, vonder die Anregung des Generalsekretärs aus ging, diejenige vom 21. November 1881 oder die Gesamteingabe vom 22. April 1882 zu verstehen sei. Das letztere ist nicht mög lich, da vom 26. März 1882 schon Lerminas erst auf des General sekretärs Anfrage hin erfolgte Einladung datiert ist. Die »später erneute Eingabe« ist also die vom 21. November 1881, und das Zureden, d. h. die Einimpfung der Grundidee der Berner Konvention und des Entschlusses, den Römischen Kongreß zu besuchen und sie dort zu vertreten, in den Geist des General- sekretärs, hat in der Zeit etwa zwischen Mitte November 1881 und Mitte März 1882 stattgefunden. Nicht nur der Verfasser der Denkschrift, sondern die gesamte bisherige Literatur zur Geschichte des internationalen Schutzes von Werken der Literatur und Kunst, an der Spitze Röthlisberger und Köhler, müssen Herrn vr. v. Hase für diese seine Aufklärung aufrichtig dankbar sein, und werden ihm nur vielleicht im Stillen den leisen Vorwurf machen: warum er doch so sehr lange Zeit hat verstreichen lassen und Geschichtschreibung und öffentliche Meinung nicht schon etwas eher in einer Sache korrigiert hat, die nur er allein — und freilich der Generalsekretär, aber darüber nachher mehr — zu wissen imstande war. Aus den gleichzeitigen Zeugnissen ist sie nicht zu entnehmen; denn damals ließen die Beteiligten diese Dinge sich ganz geheim abipielen und gaben sich nach außen den Anschein, als wenn sie von nichts wüßten. AIS der Generalsekretär nach seiner im Winter 1881—82 durch Herrn vr. v. Hase erfolgten Anweisung dem Vorstand gegen über (in einem an W. Spemann gerichteten Schreiben vom 4. April 1882) das Wesen seiner römischen Mi'sion darstellte., Auffassung könnte die Stelle in Herrn vr. v. Hases Zeilen führen Der Generalsekretär habe selbst in seinem Briefe »auf die Be gründung des .Vereins der Deutschen Musikalienhändler' zurück gegriffen«, wenn man dies dahin verstehen wollte, daß sich vr. Schmidt dabei auf den »Verein der Deutschen Musikalien händler« und den von diesem gegebenen Anstoß bezogen habe. Das ist nirgends der Fall. Was den Vorstand des Börsenvereins betrifft, so ist die Denkschrift der Meinung, daß er vor dem Römischen Kongresse von der neuen Idee — als neu einzu führendem Prinzip — nichts gewußt habe und dann durch den Generalsekretär damit überrascht worden sei, und sie kann nicht wohl anderer Meinung sein: nicht nur weil eben der Vor stand vor dem Römischen Kongresse von diesem neuen Prinzip nichts verlauten läßt, sondern weil er auch nachher erklärt, auss höchste, und zwar unliebsam dadurch überrascht zu sein Da wir nun jetzt wissen, daß Herr vr. v. Hase dem General- sekretär schon im Winter 1881/82 jene den Vorstand dann so verblüffende Rolle, zugeteilt hatte: so fällt jene Unwissen heit des Vorstandes allerdings auf; aber es lag eben auch hier wieder wie vorher: wie der Generalsekretär, so bewahrte auch Herr Vr. v. Hase mit Absicht Schweigen, und der vor stehende Artikel Herrn vr. v. HaseS läßt das so erklären, daß Herr vr. v. Hase sich mit guter Absicht unter ausdrücklicher Beiseitelassung des Vorstandes deshalb gerade nur an den General- sekretär persönlich gewandt.habe, weil der letztere so aufs wirksamste bei seiner Eigenschaft: »seine Persönlichkeit stark in den Vorder grund zu stellen«, gepackt und so und nicht anders, wenigstens nicht besser die vom »Verein der Deutschen Musikalienhändler« beab sichtigte Gründung der Berner Union ins Werk gesetzt werden konnte. Damit spricht Herr vr. v. Hase aus, daß er also doch der Ansicht gewesen sein müsse, daß er mit dem Börsenvereins vorstand nicht so gut gefahren wäre, und das würde ja mit der Ansicht der Denkschrift etwa in Einklang stehen; allein andrerseits wiederum legt Herr vr. v. Hase Wert darnuf, eine solche Meinung betreffs des Börsenvereinsvorstandes ja nicht bestehen zu lassen und erklärt, daß — nachdem der Vorstand des Börsenvereins also bis dahin von Herrn vr. v. Hase und dessen bei dem handlichen Griffe seiner Eitelkeit gepackten Werkzeuge, dem General sekretär, über ihre römischen Absichten in Unwissenheit erhalten worden war — die »etwas vorsichtige Zurück haltung« des Vorstandes des Börsenvereins nicht sowohl aus sachlichen Bedenken hervorgegangen sei, als vielmehr aus Be denken, die »in der Persönlichkeit seines Beamten ihren Grund hatten«. Demgegenüber besagen die schriftlichen Zeugnisse, daß Herrn vr. v. Hase seine Überraschung aufs beste gelungen war — der Vorstand des Börsenvereins müßte denn gerade selbst mitge spielt haben —, und daß die Bedenken des Vorstands durchaus sachlicher Natur waren; so beantragte Adolf Kröner die »ausdrück- liche Anerkennung der Kongreß-Tätigkeit des Herrn General- Sekretärs«, seine Bedenken aber betrafen die »Zusammensetzung« des bevorstehenden Berner Kongresses und die »Vorlagen für denselben«; übrigens vergleiche man die Vota auf Seite 18 f. der Denkschrift. Der Urheber der Berner Konvention, so erfahren wir durch Herrn vr. v. Hase, ist der »Verein der Deutschen Musikalienhändler«, oder mit anderen Worten Herr vr. v. Hase, der sich nur für die »weitere gemeinsame Durchführung des Börsenvereins als der wichtigeren Körperschaft und seines Be amten bediente«. Er hat sich dieses Vereins und dieses Be amten so sehr bedient, daß man gar nichts mehr davon merken konnte: der Beamte bezieht sich nicht und nirgends auf ihn, und der »Verein der Deutschen Musikalienhändler« unter stützte ihn nicht, selbst dann nicht, als der Börsenverein sich von der »weiteren gemeinsamen Durchführung« zurückzog. Von einer »gemeinsamen« »Durchführung« freilich kann unter solchen Um ständen eigentlich nicht die Rede sein: der Börsenverein wurde ja mit Absicht in dem Glauben gelassen, als ginge die Sache allein von dem unbequemen vr. Schmidt aus; und der »Verein der Deutschen Musikalienhändler« andererseits hat sich an dieser Durchführung nicht beteiligt. Anerkennenswert aber ist die Gewissenhaftigkeit, mit der, zu Erzielung voller »Aufbauschung seiner Stellung« durch den Generalsekretär selbst, der Generalsekretär und der »Verein der Deutschen Musikalienhändler« alles vermieden haben, was dazu hätte dienen können, um dieses Verhältnis, und sei es auch nur in einer einzigen entferntesten Andeutung, aus den gleichzeitigen Zeugnissen selbst erkennen zu lassen, während doch damals und in den folgenden Jahren hierzu so viel geschrieben und gedruckt wurde. Auf Seite 22 der Denkschrift heißt es: »Allein wenn der Körper des Börsenvereins in Bern nicht vertreten war, so war es sein Geist, vr. Paul Schmidt erweckte die Idee des neuen Gebäudes zum Leben; ... die Ergebnisse jahrzehntelanger Be mühungen des Börsenvereins boten das Material zum Bau des Fundaments«. Wenn Herr vr. v. Hase diese Stelle dahin ver steht, als sei mit diesem in Bern anwesenden »Geiste« vr. Paul Schmidt gemeint, so ist das ein Mißverständnis: der General- sekretär vertrat ja eben den Börsenverein als Körperschaft, in Bern aber war er — ebensowenig wie ein anderer Vertreter des Börsenvereins — ja gerade nicht anwesend; der Geist des Börsenvereins, der hier anwesend war, das waren vielmehr die Grundsätze der Heidelberger Konferenzen. Was die Stellung des Börsenvereins zur Begründung der Berner Konvention betrifft, den Gegenstand also, der der Denk schrift als Aufgabe gestellt war, so wird daran durch die Zeilen Herrn vr. v. Hases nichts geändert. Die Initiative ist nicht vom Börsenverein ausgegangen; die Heidelberger Konferenzen boten das Material zum Ausbau; der Börsenverein war der Boden, von dem aus die Idee zur Wirklichkeit wurde. Von jetzt ab aber wissen wir mehr: wir wissen, wie die Konzeption: von der bewußten Idee aus in Bern die Umwälzung des internationalen Rechtsschutzes für Werke der Literatur und Kunst einzuleiten, in den Geist des Generalsekretärs gelangte, und der Verfasser der Denkschrift kann im Verein mit allen Autoren, die seit einem Vierteljahrhundert inner- und außerhalb Deutschlands über die Berner Konvention und ihre Begründung geschrieben haben, nur bedauern, daß diese Zusammenhänge, Erfassung der Grundidee der Berner Konvention und Beschluß,
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