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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1923
- Strukturtyp
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- 1923-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1923
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117, 23. Mai 1923. Redaktioneller Teil. des Vorläufigen Neichswirtschaftsrates gefaßten Beschluß, die Neichsregierung um eine Prüfung zu ersuchen, ob infolge der Besetzung deutschen Gebiets der Einfuhrzoll flir Zellstoff, Papier und Pappe auf die Hälfte der autonomen Zollsätze vorübergehend herabgesetzt werden könne. Die von der Handelskammer Leipzig auf Veran lassung des sächsischen Wirtschaftsministeriums in den Kreisen der Papier- und Pappefabrikanten und -großhandlungcn gehaltene Um frage ergab, daß die vom Verein deutscher Pappenfabrikanten gegen die Notwendigkeit -der Zollermäßigung für Pappe gemachten Ausführungen -durchaus zutreffend sind und daß die gleichen Verhältnisse auch bei der Papierindustrie vorliegen. Der Auftragseingang in der Papier- und Pappenindnstrie sei schon seit Wochen so gering, daß große Werke bereits Betrie-bseinschräukuugen und Arbeiterentlassungen vornehmen müßten. Eine Senkung der Zollsätze für Papier und Pappe würde diesen Nachteil zweifellos nur vermehren. Dagegen haben sich die befragten Firmen einmütig für die Zoll er Mäßigung für Zellstoff ausgesprochen und ihre Stellung nahme damit begründet, daß wegen der in Deutschland bestehenden Holzknappheit die deutsche Zellstofferzeugung nicht genügte, um den deutschen Bedarf zu decken. Mit der Frage der Zollermäßigung für Zellstoff hat sich übrigens die Handelskammer zu Leipzig auf Er suchen des deutschen Industrie- und Haudelstages bereits früher zu befassen gehabt und sich diesem gegenüber schon damals für eine Zollermäßigung ausgesprochen. Die Handelskammer Leipzig hat des halb in dem von ihr au das sächsische Wirtschaftsministerium erstatteten Bericht die Ermäßigung des Zolles für Zellstoff auf die Hälfte des gegenwärtig geltenden Zollsatzes erneut befürwortet, eine Herabsetzung des Zolles für Papier und Pappe dagegen von sich aus abgelehut. Weiter nahm die Handelskammer Leipzig Stellung zu der von dem Vorsitzenden des Kartells der deutschen Grobgarnspinner und -weber an das Neichswirtschaftsministerium gerichteten Anfrage zur Aufrechterhaltung des Ausfuhrverbots für Lumpen. Den Anlaß hierzu gab der in einer Sitzung der Außenhandelsnebenstelle für Kunstspinnstoff und Stoffabfälle auf Antrag des Lumpenhaudels ge faßte Beschluß, die bisherigen Ausfuhrbeschränkungen für Lumpen auf- zuhebeu. Die von der Leipziger Handelskammer in den Kreisen der Papier- und Pappenfabrikanten, der Baummoll- und Woll- garnspiunerei und des Lumpenhandels gehaltene Umfrage er gab, daß die Ansicht der Lumpen als Rohstoff verarbeiten den Industrie und des Lumpenhaudels sich schroff entgegen stehen, wie es sich bereits bei den Verhandlungen in der Außenhandels- Nebenstelle gezeigt hatte. Die Textilindustrie ist allerdings, wie die Er örterungen gezeigt haben, au der Frage der Beibehaltung oder Auf hebung des Ausfuhrverbots nicht interessiert, wohl aber in erheblichem Maße die Papier- und Pappenfabrikatiou. Diese letztgenannten Indu striezweige treten daher mit allem Nachdruck für die Aufrechterhaltung des Ausfuhrverbots für Lumpen ein. Böhmens Geschichte: 2. Die Bevölkerungs- und Sprachgrenze; 3. Dresden und Böhmen.) Die deutsch-böhmischen Ver leger haben durch Sendung zahlreicher Drucksachen, Kunstblätter , u. a. ihr Interesse und bereitwilligste Unterstützung bewiesen. Ter . Verleger des »Böhmerland-Jahrbuchs« hat 100 Stück des Jahrbuchs ^ 1923 zum Verkauf übersandt mit der Bestimmung, daß der Ertrag j der Nuhrhilfe zugute kommen soll. Um 35 v. H. höhere Zettstoffpreise. — Die Zellstoffgrundpreise für alle Lieferungen- ab 1. Mai 1923 bis einschließlich 31. Mai 1923 sind wie folgt festgesetzt: Sekunda ungebleicht 164 580 Mk. l b ungebleicht 173160 Mk. Prima normal 179 380 Mk. Prima blcichfähig 196 190 Mk. Sekunda gebleicht 224 690 Mk. Prima gebleicht 234 000 Mk. ^ frei Bahnstation des Empfängers unter den Lieferungsbedingungen des Vereins Deutscher Zellstoff-Fabrikanten. Diese Grundpreise sind errechnet auf einer Dollarbasis, von 25 000 und auf Basis der am 24. April 1923 gültigen Frachtsätze. flir lOO.Irg 88:100 Vom Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verband, Leip zig, werden wir gebeten, nochmals darauf hinzuweisen (Bbl. Nr. 104), daß die Geschäftsstelle des Verbandes wie auch der Kranken kasse Deutscher B u ch Handlungsgehilfen nicht mehr Gerichtsweg 26 sind, sondern H o s p i ta l st r a ß e 2 6. Es wird dringend gebeten, um Verzögerungen zu vermeiden, richtig zu adres sieren. Ausstellung »Deutsch-Böhmen« in Dresden. — Vom 23. Mai bis 3. Illni veranstalten Stadtbibliothek und Natsarchiv Dresden in Verbindung mit dem Verein für Erdkunde, der Männcrortsgruppe Dresden des Vv^. (Verein für das Deutschtum im Ausland, Deutscher Schulverein) und dem »Roland« (Verein für Stamm-, Wappen- und Siegelkunde, Sitz Dresden) eine Ausstellung »D e u t s ch - B ö h - m e n« in einigen Räumen des Stadtmuseums. (1. Aus Deutsch- Die neuen Abzüge der Lohnsteuer. — Der Steuerausschuß des Reichstags nahm folgende Regierungsvorlage zur Abänderung des Einkommensteuergesetzes einstimmig an. Der Betrag der Lohnsteuer von 10 v. H. des Arbeitslohnes ermäßigt sich: 1. für den Steuerpflichtigen und für seine zu seiner Haushaltung zählende Ehefrau bei einem Mouatslohn um je 1200 Mark, bei einem Wochenlohn um je 288 Mark wöchentlich und bei einem Tagelohn um je 48 Mark täglich, bei einer Lohnzahlung für kürzere Zeiträume um je 12 Mark für je zwei angefaugene oder volle Arbeitsstunden; 2. für jedes zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählende minder jährige Kind um 8000 Mark monatlich,, oder um 1920 Mark wöchent lich, oder für volle Arbeitstage um 320 Mark täglich, oder um 80 Mark für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden. — Kinder im Aller von mehr als 17 Jahren, die ein Arbeitseinkommen beziehen, werben nicht gerechnet; 3. zur Abgeltung der Werbungskosten bei Monatslohn um 10 000 Mark monatlich, bei Wochenlohn um 2400 Mark wöchentlich, bei Tage lohn um 400 Mark täglich, und bei einer Lohnzahlung für kürzere Zeiträume um 100 Mark für je zwei angefangcne oder volle Arbeits stunden. Diese Bestimmungen sollen am 6. Juni 1923 in Kraft treten, da der Neichsrat seine Zustimmung zu der Vorlage bereits erteilt hat. Neue Briefmarke. - Die Neichsdruckerei beginnt jetzt mit der Ver sendung der neuen Freimarken zu 5000 Mark. Die Marken tragen ein Wartburgbild, sind in Kupferdruck auf weißem Waffelmusterpapier hcrgestellt. Die Farbe des Bildes ist blau. Ortsverzeichnis der Post. — Mitte Juni erscheint die Ausgabe 1923 des Verzeichnisses der P o st a n st a l t e n und Eisen bahnstationen im Deutschen Reich und der wichtige ren Orte im Ausland (früher Ortsverzeichnis zu den Post- leitheften). Das in kaufmännischen Kreisen wegen seiner Zuverlässig keit sehr geschätzte Nachschlagebuch enthält sämtliche Postaustalten und Eisenbahnstationen des Deutschen Reiches nebst den gebräuchlichen zu sätzlichen Bezeichnungen und dem zuständigen Oberpostdirektions-Be- zirk; ferner die wichtigsten außerdeutscheu Orte nebst Angabe der Länder nach der jetzt gültigen politischen Abgrenzung. Das Ortsver zeichnis kann bei jeder Postanstalt bestellt werden. Der Preis beträgt 9000 Mark. Von der Schrift zum Druck., — Nach längerer Pause hatten sich Sonntag, den 6. Mai, die »Freunde der Preußischen S t a a t s b >i b l i o t h e k« in den Räumen dieser wissenschaftlichen Stätte zu einem Tee zusammengefunden. Prof. vr. L. Darmstädter hieß die Gäste willkommen und bat sie, eifrig neue Freunde für die Staatsbibliothek zu werben. Dieser Bitte schloß sich Generaldirektor vr. Milkau als Hausherr au. Obwohl er seine Schilderung sehr launig färbte, trat die Notlage der Staatsbibliothek, die durchaus nicht'über die mangelnde Hilfsbereitschaft des Staates zu klagen hat, deutlich genug hervor. Hat sie doch noch nicht den vierten Teil der Leistungs fähigkeit, die sie im Kriege besessen hat, erreicht. Aus den Kostbar keiten der Bibliothek waren, wie die »Voss. Ztg.« berichtet, verschiedene ihrer Handschriften und Frühdrucke zur Schau gestellt. Der Direktor der Haudschriftenabteiluug, Prof. Hermann Degeriug, zeigte in einem Lichtbilder-Vortrag »Von der Schrift zum Druck«, wie die Eigenart dieser Werke zu erklären ist. Er führte seine Hörer nach dem Nil delta, wo aus den Sumpfpflanzen der erste Schreibstosf gewonnen wurde. Der Abstand je zweier Knoten der Stauden im Papyrus bestimmte die Länge des Blattes. über 45 Zentimeter ging man wohl selten. Verschiedene Lichtbilder nach Originalen der Bibliothek klären uns über die Anfertigung der Papyrusrollen auf. Der Lein- waudstreifeu und das Pergament treten in erfolgreichen Wettbewerb mit dem Papyrus. Für gewöhnlich ist die Zetteulüuge auf einen Hexameter bestimmt, der in der Regel 36 Buchstaben enthält. Das Abschireiben der Papier- und Mch der Pergamentrollen erfordert mancherlei Überlegungen und Vorsichtsmaßregeln. Besondere Art der Blattzählung, die Einführung der Kustoden ist dadurch bedingt. 719
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