Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19111201
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191112010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19111201
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-12
- Tag1911-12-01
- Monat1911-12
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
279. 1. Dezember 1911. Nichtamtlicher Teil. KHrleiMM?. Lychn Buchtzanrvi. 15117 3 kr. 60 6. Llsssllns L 01s. in Srüsssl. Lauckis, st V. van äsr llüsso, InvevtLirs äes ^retiiveu karo^siemles äs Haplss. 8". 7 kr. k. lIü-oonrdlsL in karls. st s-illsurg. 8°. 3 kr. 60 e. H. LLmsrtjQ io Lrüsssl. kiers-rä, sn IVallouis. 3 kr. Vsuvs I'srä. Lsrslsr in Lrüsssl. Ni880Q, Is eosur c^ui 80uä'rg. ksömss. 16". 2 kr. 3 kr. 60 c. ^ Hsvs.rä, N., Xotrs trLVS.il. 111. 4". 3 kr. I-Ibr. r^sotLdaOtrsr in karls. öoisll, 6. L., 1'6vo1al.ioQ äs 1s. 86isQ06 st äs 1s. rslixio». 16". 3 kr. 60 e. vsKissills, v, Nonäs wors.1. 8". 12 kr. Nsls^sri, v., ^mi8 st sunemis. 16". 3 kr. 60 e. äs Louästc, 1.., äs Is. ssisnos ä. 1s. rsli^ioo. 16". 3 kr. 60 o. Xuekuelc, N., I'uvivsrs, strs vivg.nt. III. 8". 16 kr. Irs pLrtis. 12". 2 kr.^ I^ldralrls äs 1a. LooLstö äs Rssusll 81rs^ in karis. Kolks, 1., 'I'rs.its äs äroit ns-lursl tbsori^us st Lpxliyus. lows V st VI. 8°. 24 kr. lolus lä'.' 8'^"l6 krxk^io patkoloxis elnn^us. Läsrieant io karis. Narsil, Nr., N^lilövs, ils ä'^mour. 18". 3 kr. 60 o. 1^. OllsnäorS' in karis. Oaroisr, k. v., ^ruanäs.. 18". 3 kr. 60 o. koUs-uä, k., Is. Lu äa vo^axs. II. 1,6 baisson sräsot. 18". 3 kr. 60 e. OK. ksstsrs in lIouvaln. Ni88iasll, ö, 1'ax>p8.avri886M6Qt äss ws.s8sg. 8". 8 kr. vsrrln L 61s. in karis. Vinov, k., l'Lnrops st Is. Isuos larr^uis. 8". 6 kr. LLarstial L Rlllarä ia karis. 6s.rpSQtier, ^., 6oäs eivil. 16". 4 kr. 60 6. Iiouls-INIokauä in I>aris. ksLLrä, Nr., Is pHril dlsu. 8". 3 kr. 60 6. ksrriii L 01s. in karls. koßsr, 1^., äs 1'vQ L 1's.utrs amour. 16". 3 kr. 60 o. kloarä L I'llg in karls. Vsvlüs, N., kulksr st Is l/utb^ris-nislns. loms II. 16". 3 kr. 60 o. Lebmiät, 6., I'orixins äs l'iäss äs visu. 8". 8 kr. Lamlot krbrss st scsurs iu Lrüsssl. 6o1äsmiät, k., ^aviKatiou Lärievus. vss asrowobilss. 8". III. 10 kr. 3^. Rs^ iu Srsnodls. l'srrs.Qä, v., Is Nout-LIsvo ä'Lulourä'kui. III. äs nombr. pdot. äout 4 xsQors.Qis.8. 8". 30 kr.; Kart. 36 kr.; ^sb. in Viru. 40 kr. L. Sansot L 01s. in karls. kollanä, 1., latraßsäis krao^Liss s.u X VI« : sisels »ves juikvss. 8". 4 kr. 4°. °100 kr.b ä» IL Oollsotiov to»<iust. 3^. Vallanälsr iu karls. k'ols^, 6., Is xstit vssLuisroQ. 18". 3 kr. 60 e. ^.. H^stpru^st-Vlsuäomis in I^oavaln. NoIbLQt, N., Is Q6rk VL^US. ^v. üx. 8". 8 kr. Vi^ot ^rsrss io karls. Eine Beteiligung des Verlegers an den Kosten einer Prospektversendung durch alleinige Übernahme der Portospesen rechtfertigt seinen An spruch. daß mangels besonderer Abrede nur seine Prospekte unter Ausschluß anderer von dem di- Ver breitung übernehmenden Sortimenter versandt werden. Mitgeteilt von H. Worms in Berlin tV. 30. öffentlich angestelltem und beeidigtem Sachverständigen iür Berlagsangelegenheiten im Bezirk der Handelskammer zu Berlin. Zwischen den Parteien ist im Dezember 1909 ein Vertrag geschlossen worden, nach welchem die Beklagte 9000 Prospekte über das von der Klägerin verlegte Buch X an Kreise des Heeres und der Marine versenden sollte, denen die Beklagte — eine Versandbuchhandlung — zusolge ihrer Beziehungen zu Krieger vereinen besonders nahe steht. Die Prospekte sollten von der Klägerin — einer Verlagsbuchhandlung — auf ihre Kosten in der Weise hergcstellt werden, daß als alleinige Bezugsquelle für das empfohlene Werk die Firma der Beklagten angegeben würde. Die Portokosten für die Versendung dieser 9000 Prospekte als Drucksache wurden der Beklagten mit 270 vergütet. Die Beklagte hat nun diese Prospekte nicht gesondert zur Versendung gebracht, sondern Verzeichnisse von anderen in ihrem Geschäft erhältlichen Büchern beigesügt. Die Klägerin hält diese Beifügung der Bücher-Verzeichnisse für vertragswidrig, da letztere die Wirkung der Prospekte beeinträchtigen und die Aufmerksamkeit des Publikums von dem Werke X ablenkten. Sie behauptet das finanzielle Risiko sei aus Seiten der Klägerin, welche die Prospekte Börsenblatt stlr den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. fertig und frankiert an Beklagte geliefert habe, die Beklagte sei daher besonders verpflichtet, die Prospekte ordnungsmäßig zu ver senden, was gerade bei der günstigen Weihnachtszeit von gutem Erfolge gewesen wäre. Die Beklagte habe also gegen die Ver tragstreue verstoßen, wenn sie den Prospekten andere Verzeichnisse beifügte, in denen sie andere bei ihr erhältliche Bücher ganz ähn lichen Inhalts zu äußerst niedrigen Preisen anbot. Es sei auch verkehrsüblich, in den Fällen, in denen das Porto für die Pro paganda vom Verleger getragen würde, das Propagandamaterial allein, d. h. ohne Beilage anderer Offerten zu versenden. Diese Übung bestehe auch in den Fällen, in denen das Porto vom Ver leger, die Kosten der Versendung der Probeexemplare vom Sorti menter getragen würden. Durch das dolose oder fahrlässige Verhalten der Beklagten sei Klägerin geschädigt. Die Kosten des Portos und die Kosten der Herstellung des Prospektes seien vergeblich gewesen. Trotz der günstigen Zeit und des empfänglichen Adressenmaterials seien nur 18 Bestellungen eingegangen. Bei ordnungsmäßiger Ver sendung wäre eine weit höhere Bestellziffer zu erwarten gewesen. Das Ve> Hallen der Beklagte» enthalte auch ein außerkontraktliches Verschulde» und sei unsittlich. Klägerin verlangt Ersatz ihrer Auslagen für den entstandenen Schaden: a) Porto ^ 270.— b) Kosten der Druck-Herstellung des Prospektes . „ 253.50 Summa 523.50 Sie behält sich weitere Ansprüche aus Z 252 BGB. vor. Die Klägerin hat den Antrag gestellt: l9S7
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder