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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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15420 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 283, 6. Dezember 1S11. im Reichstag stattfand, der wird mir zugeben, daß die Grenzen zwischen Schundliteratur und anderer Literatur flüssig sind und eine Unterscheidung, namentlich begrifflich, kaum festzustellen ist. Ich habe mit einem der Herren, der mich auf der Ausstellung führte, versucht, einmal auf einem großen Tische festzustellen, was nach dem Urteile dieses Sachverständigen Schundliteratur war und was nicht, und da sagte er mir: »Die Hälfte des Tisches enthält Sachen, von denen ich selbst noch nicht weiß, ob sie der Schundliteratur zuzurechnen sind oder nicht«. (Hört, hört!) Hier bestehen also zweifellos große Schwierig keiten.« Trotz dieser offensichtlichen Schwierigkeiten sollen sich die hiesigen Inhaber altrenommierter Buchhandlungen, die z. T. 20, 30 und mehr Jahre selbständig in ihrem Berufe arbeiten, der Zensur einer Kommission unterwerfen, deren Anschauungen natur notwendig über den Begriff Schund und Schmutz, wie die Aus stellung im Landeshause dem aufmerksamen Beobachter gezeigt haben dürfte, vielfach zu Meinungsverschiedenheiten heraus- fordern. Wir erklären daher, keine andere als eine gesetzmäßige Zensur anzuerkennen! Wir erklären dies getragen von dem Bewußtsein, da,; die energische Ablehnung einer solchen Bevormundung nicht nur in unserm, sondern auch im Sinne des Bücher kaufenden Publikums liegt, welches Urteilskraft genug besitzt, sich über die Güte oder Minderwertigkeit der einzelnen Werke ein eigenes Urteil zu bilden, und da, wo es zu solcher Beurteilung an Zeit fehlte, sich nicht zu seinem Schaden vertrauensvoll von seinem Buchhändler beraten ließ. Wir haben, solange wir unsern Geschäften vorstehen, stets vor Augen gehabt und werden dies auch in Zukunft tun, daß im ethischen Moment die Bedeutung, die Verdienstlichkeit und die Würde unseres Standes liegt und daß wir in eine wahllos ausgestreckte Hand nicht ein minderwertiges, sondern ein gutes Buch zu legen haben. Die guten billigen Bücher führen aber die Unterzeichneten in solcher Mannigfaltig- keit, daß sie auch den weitestgehenden Ansprüchen gerecht zu werden vermögen. Wir erheben ferner Protest gegen die Art der von der Kom mission geübten Propaganda, die nur zu sehr geeignet ist, das Publikum zu falschen Anschauungen zu führen und den guten, geschäftskundigen Buchhandel in Mißkredit zu bringen. Wir wiederholen heute öffentlich, was wir der verehr!. Kommission bereits am 10. Dezember v. I. brieflich mitteilten — und was dieselbe bisher unbeachtet zu lassen für gut befunden hat —, nämlich: daß wir in den Veranstaltungen von Bücher ausstellungen und Bücherverkäufen, die des Hinweises auf das entsprechende Bücherlager der guten Königsberger Buchhand, langen entbehren, eine Maßregel erkennen müssen, die das Recht auf Achtung der zeitigen Inhaber Königsberger Buchhandlungen verletzt und das Ansehen ihrer Geschäftsbetriebe herabzusetzen ge- eignet ist, denn das Vertrauen zur Fähigkeit der Buchhandlungs- besitzer, den berechtigten Anforderungen der Bücherkäufer nach guten, billigen Büchern zu genügen, wird durch solche Ausschaltung erschüttert. Königsberg i. Pr., den I. Dezember 1911. Hellmut Fischer, Fritz Grunwald, i Fa. C. Th. Nürmberger's Buchh. i. Fa. Bruno Meyer L Co. Eugen Heinrich, Bernh. Herrmann, i. Fa. Ferd. Raabe's Nachf. i. Fa. Herrmann's Buchh. (ehemals Braun L Weber). Christoph Knopp, August Müller, i. Fa. Knopp L Nie. i. Fa. Evang. Buchhandlung, G. m. b. H. Hugo Pollakowsky L Otto Paetsch, i. Fa. Graefe L Unzer, Buchhandlung. Paul Riesemann 6 Max Lintaler, i. Fa. Riesemann L Lintaler. Bernh. Teichert, CarlThomas LCarl Oppermann, i. Fa. Bernh. Teichert. i. Fa. Ferd. Beyer'S Buchhandlung. F. Wunschmann, Bevollmächtigter der Fa. Wilh. Koch. Kleine Mitteilungen. 8egeu den viicherdiebstahl. — Mit Bezug aus die Bücher, diebstähle, die sich laut Veröffentlichung der Untersuchungsbehörde in den Warschauer Buchhandlungen eingenistet haben, haben einige dortige Verlagsfirmen ein Zirkular an die Buchhändler und an das Publikum erlassen daß sie künftig ihre Verlagswerke und Kommissionsartikel den Antiquaren selbst nicht einmal mehr zu den Katalogs- (d. i. den Ordinär-) Preisen ab geben werden, so daß also neue Exemplare des Verlags dieser Firmen, wenn sie von den Antiquaren angeboten werden, aus Diebstählen herrühren. Bei Bezug von Büchern aus solcher Quelle werden also Buchhändler und Publikum bewußt dazu beitragen, den Handel mit gestohlenen Gegenständen zu dulden und zu fördern. »Wenn durch die Untersuchung bekannt wird, daß irgendeine Buchhandlung unsere Verlags- und Kommissionsartikel an Antiquare verkauft oder sie aus dieser Quelle bezieht, so ver- pflichten sich die Unterzeichneten Verlagsfirmen, mit einer solchen Buchhandlung alle Beziehungen abzubrechen und solidarisch in der energischsten Weise gegen eine Buchhandlung vorzugehen, die bewußt den Diebstahl fördert.« Unterzeichnet sind: M. Arct, G. Centnerszwer L Co., Gebethner L Wolfs (mit Filiale in Lublin), E. Wende L Co. — sämtlich in Warschau, und Ludw. Fischer in Lodz. Die Lohubewegung des in den Leipziger Buchbinderei betrieben beschäftigten Hilfspersonals. — In einer am 2. Dezember abgehaltenen Versammlung der in den Buch bindereibetrieben beschäftigten Markthelfer, Fahrer, Lager arbeiter usw. wurde den zwischen den Kommissionen des Ver bandes deutscher Buchbindekeibesitzer und des Transportarbeiter verbandes getroffenen Vereinbarungen zugestimmt. Dadurch ist für diese Branche, die bis jetzt tariflos war, eine dreijährige ge- regelte Arbeitsbedingung geschaffen worden. Bücherdiebstähle in der Amelangschen Buchhandlung in Berlin lagen nach einem Bericht der Vossischen Zeitung einer Anklage zu grunde, die gestern den früheren Gymnasiasten Konrad Cngelmann vor den Strafrichter führte. Anfangs v. I. wurden in dem Zweiggeschäft der Amelangschen Buchhandlung in der Kantstraße in Charlottenburg fortgesetzt Diebstähle von wertvollen Büchern verübt, ohne daß es trotz sorgfältigster Beobachtung gelang, den Büchermarder abzufassen. Da inzwischen festgestellt wurde, daß gewöhnlich ein Buch fehlte, wenn der Angeklagte das Geschäft aufsuchte, wurde diesem eine besondere Aufmerksamkeit zuteil. Als Engelmann am 1. Februar wieder in dem Laden er schien, gab der Abteilungsvorsteher K. zwei Angestellten ein Zeichen, den Angeklagten von dem dunklen Hof aus in dem Lesezimmer zu beobachten. Die beiden Beobachter sahen, daß Cngelmann, nachdem er sich scheu umgesehen hatte, zwei Bände von Bölsches »Mittagsgöttin« in seinen Taschen verschwinden ließ. Der ertappte Büchermarder wurde angehalten und in das Privatkontor hineinkomplimentiert, wo ihm die gestohlenen Bücher wieder abgenommen wurden. — Zu der ersten Ver- Handlung vor dem Charlottenburger Jugendgericht waren auf An trag der Verteidigung zwei Arzte geladen, die übereinstimmend bekundeten, daß erhebliche Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten bestehen. Der Angeklagte wurde deshalb auf Grund des § 61 StGB, freigesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und beauftragte mehrere andere medizinische Sachverständige mit der Untersuchung des Angeklagten. Die auf den 4. Dezember angesetzte Verhandlung endete wiederum mit seiner Freisprechung. Nalionalbibliothek in Paris. — Die Verhältnisse in der Nationalbibliothek scheinen nach und nach unhaltbar zu werden. Daher hat der Unterrichtsminister dem Präsidenten der Republik ein Dekret zur Unterzeichnung unterbreitet, das eine Kommission einsetzt, um siegenau zu studieren und aufMittelzurAbhilfezusinnen. Der Minister weist in dem Bericht darauf hin, daß, wenn die gegen wärtigen Verhältnisse in der Nationalbibliothek fortbestehen, über kurz oder lang eine vollständige Störung im normalen Betrieb der
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