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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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15418 BSN-nN-tt s. d. »tschil. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 288, 6. Dezember 1S1I. «erlag Orient in Araoksurt a. M. 15432 Franke: Das große stille Leuchten. Eine ErzShlung aus dem Kurleben in Davos. Mit Vorwort von Lohmann. 2. Aufl. Kart. I so »); geb. 2 3k 60 Weidmannsche Buchhandlung in Berlin. 1544S "Vsutsopv Lrenvituxs 1912. dsd. 1 ./r 20 1. "I'ormalas rnasisbralvs Berolinsnsva. Lueaude kür 1912. Hart. I Westdeutsche BerlagSgcsellschast m. b. H. IS447/48 in Wiedbaden. "Beetz: Haus und Wohnung. Ein Handbuch des guten Ge schmacks. Origbd. S Wcstdeutsche BerlagSgesellschast m. b H. in Wiesbaden ferner, "Siebert u. Schölermann: Wie lege ich einen Garten an. Ein neues Gartenbuch. S 3t; Origbd. 7 3t. Verbotene Druckschriften. Durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte, Abt. 148, vom 26. November 1911 — 14« 6 2427/11 — sind ge mäß §§ 40, 41, 184 Nr. I St.-G.-B., § 94 St.-P.-O. sämtliche Exemplare der Nr. 45 des Wiener Witzblattes »Pschütt-Karikaturen« vom II. November 1911 mit Beschlag belegt. Die Beschlagnahme erfolgt, weil diese Exemplare der Einziehung unterliegen. — 38. I. 1300/11. Berlin, 27. November 1911. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. s (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3869 vom 4. Dez. 1911.) Nichtamtlicher Teil. Aus dem holländischen Buchhandel. IV. Wenn ich in einem früheren Artikel der Erwartung Ausdruck gab, Holland würde bereits Anfang des Jahres 1912 der Berner Konvention angehiiren, so scheint die Mit teilung doch verfrüht gewesen zu sein. Durch die Blätter erfahre ich, daß der fragliche Gesetzentwurf eist noch an die indische Regierung gesandt worden ist. Man wird daher ab- warten müssen, ob von dieser Seite aus noch Einwendungen gemacht werden, Einwendungen, die vielleicht wieder eine langwierige Beratung hierzulande erfordern. Ehe die Hin- und Rücksendung des Entwurfs, die Begutachtung in Indien, die nochmalige Wiederberatung in Holland und die end gültige Annahme durch die I. Kammer erfolgt, kann noch viel Zeit vergehen, so daß zu den 30 Wartejahren vielleicht ein weiteres hinzugefügt werden muß. Wenn auch der Kampf und Streit um dieses Thema glücklicherweise eingeschlafen ist, so fehlt es doch nicht an Stimmen, die die Nützlichkeit des Beitritts loben oder Auf klärung darüber in Zeitschriftenartikeln oder Broschüren geben. Bemerkeriswert und treffend sind die Ausführungen des Herrn H. L. de Beaufort in der erst seit kurzem er scheinenden demokratischen „De wereld." Er glaubt, daß die ganze Frage immer nur als eine ökonomische aufgefaßt worden ist. »Es wurde ausgerechnet, daß der Verkauf von ausländischen Werken in Holland größer ist, als der Absatz holländischer Werke im Ausland. Einzig und allein aus diesem Grunde war Holland nicht geneigt, sich der Berner Konvention anzuschließcn. Denn die Summen, die dann für Autorisation an das Ausland gezahlt werden müßten, würden nicht ausgewogen durch den Schutz, der damit holländischen Literaten und Künstlern gewährt wird. Glücklicherweise ist dieser Standpunkt nun endlich von Holland ausgegeben worden, nicht etwa allein darum, daß eine »neue Berechnung» den Anschluß vorteilhafter erscheinen lasse, sondern weil es eingesehen hat: jeder Schriftsteller darf einen gleichen gesetzlichen Schutz, wie er körperlichen Sachen ge währt wird, beanspruchen, und cs ist unrechtmäßig, daß man hierzulande umsonst nehmen kann, was in anderen Kultur ländern bezahlt werden muß. Wenn also nun der Anschluß nicht aus Gründen des Vorteils, sondern aus Gründen des Rechtsgefühls geschieht, so braucht man aber deshalb über die tatsächlichen Vorteile des Beitritts nicht hinwegzugehen. Was haben nun die holländischen Autoren zu erwarten? Vor allem: Verbesserung des Zustandes im eigenen Lande selbst, da wegen Anschlusses das reformbedürftige Landesgesetz neu durchgesehen werden muß. Diese Neubearbeitung wird ohne Zweifel erhebliche Verbesserungen bringen. Aber abgesehen hiervon soll durch die Berner Konvention die Stellung unserer Schriftsteller usw. im Lande selbst an Ansehen gewinnen, sie sollen aus ländischen Schriftstellern gegenüber »konkurrenzfähig» werden. Verleger, Theatergesellschaften, Zeitungen können sich aus dem gesamten Schatz der modernen ausländischen Literatur wählen und jedes Werk, das ihnen gefällt, benutzen, ohne weitere Ausgaben als die der Übersetzung. Dieser Umstand wirkt natürlich drückend auf die Nachfrage nach sogenannter ur sprünglicher (holländischer) Literatur. Die holländischen Autoren müssen also in ihren Honorar-Ansprüchen sehr be scheiden sein, und diesem unbilligen Zustand wird die Berner Konvention ein Ende machen. Daß dies ein Vorteil für uns ist, braucht nicht weiter erklärt zu werden. Wohl ebenso hoch ist auch der Schutz anzuschlagen, den sie im Auslande genießen werden. Die Berner Kon vention macht damit die holländische Literatur von res nullius, die sie bis jetzt war, zu privatrcchtlichem Gut, zu Gütern, die einen sicheren Geldeswert repräsentieren. Kaufmännisch besehen, bedeutet Niederlands Anschluß an die Berner Kon vention die Erschließung eines riesigen Absatzgebietes für unsere Schriftsteller, da niemand gern etwas kaufte, das er straslos nehmen und das ihm wieder von einem andern straflos genommen werden konnte.» Sehr zutreffend sind auch seine Auslassungen am Schluffe: »Welchen Platz nun die holländische Literatur auf dem Welt märkte erobern wird, hängt schließlich von dem Maß der Wertschätzung und Bewunderung durch das Publikum ab. Jedenfalls kann man die Beobachtung machen, daß den besten holländischen Werken unserer Zeit, trotz ihres großen litera rischen Wertes, die Eigenschaften fehlen, die von dem großen Publikum verlangt werden. Aber es ist zu hoffen, daß trotz dem der Versuch gemacht wird, unsere Literatur in andere Sprachen einzuführen, da sie es wirklich verdient, mehr und besser als bisher außerhalb der Landesgrenzen bekannt zu werden.» — Nach meinem Dafürhalten kommen dabei folgende Werke in erster Linie in Betracht, und cs dürfte lohnend sein, sich mit dem einen oder anderen vertraut zu machen oder sich durch Kenner vertraut machen zu lassen. Ich bin überzeugt, daß mancher Leser das eine oder andere Werk von Landsleuten Heijermans mit Vergnügen lesen würde. Da es eine mißliche Sache ist, die Autoren nach Wert und Bedeutung ihrer Werke anzuordnen, wozu ich mich übrigens nicht berufen fühle, lasse ich es bei der alphabetischen An ordnung bewenden.
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