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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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15526 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Mchtamtlicher Teil. 285. 8. Dezember 1911. von Jahr zu Jahr die Frau als Bibliothekarin immer mehr gesucht und verwendet. Sie wird zu diesem Zweck entweder durch die Leiter der Bibliotheken selbst in einem bis zwei Jahren theoretisch und praktisch ausgebildet oder sie besucht einen der bibliothekarischen Fachkurse, deren es in Deutschland schon eine beträchtliche Anzahl gibt, die aber lediglich Privat- Unternehmungen sind. Der Unterricht an diesen Schulen dauert ungefähr ein Jahr und schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab. Im Jahre 1909 hat endlich auch der preußische Staat eine Diplomprüfung für den mittleren Bibliothekendienst an wissenschaftlichen Bibliotheken, sowie für den Dienst an Volksbüchereien und verwandtenJnstituten eingeführt und daraufhin in der Etatsvorlage für das Jahr 1911 neun Stellen für Bibliothekssekretärinnen an wissenschaftlichen Bibliotheken mit dem Gehalt von 1650 ^ allmählich ansteigend bis 3000 ^ nebst Wohnungszulage (in Berlin 800 ^t) in Aussicht genommen. An den Volksbibliotheken dagegen sind Frauen nicht nur als Assistentinnen eingebürgert, sondern zuweilen auch schon als Leiterinnen tätig: »Die großen Volksbüchereien in Deutschland sind ohne die Mitarbeit von weiblichen Hilfskräften nicht mehr denkbar«. Die Frau wirkt von diesen, dazu so sehr geeigneten Stellen aus indirekt durch stille, emsige Arbeit, aber auch direkt durch Rat und Tat, zuweilen auch durch die Veranstaltung von Vorträgen, — als Volkserzieherin. In Deutschland besteht seit dem Jahre 1907 auch eine Ver einigung bibliothekarisch arbeitender Frauen, die etwa 300 Mit glieder zählt und über das ganze Land verbreitet ist. Sie hat ihren Sitz in Berlin und verfolgt den Zweck, die gemeinsamen Interessen der Berufsgenossinnen zu fördern. Auch ist eine un entgeltliche Stellenvermittlung mit der Vereinigung verbunden. Assistentin vr. Elza Kuöera. (Auszugsweise dem Agramer Tageblatt entnommen.) Ne»e Bücher. Kataloge «sw. für BmchhSudler. 36X26.6 242^°' ^äsrns in llrÜEl). — Ltt-taloA Ar. 346 von Oi.tc> 8g.rrs>830- in I^siprnx, Hasr8trL38s 14. 8". 130 8. 2899 Arn. 94m'l.XVI8^^30 ^6it»naotit3lluminor 1911. 8. Weihnachts-Katalog 1911 der Firma Johannes Neumeyer, Buch- und Kunsthandlung in Braunschweig, Steinweg 10. Eine Auswahl und Zusammenstellung durchaus empfehlens werter Bücher und Geschenkwerke für Jung und Alt. 8°. 38 S. m. Abbildungen. Süddeutsche Monatshefte. Unter Mitwirkung von G. Hof- Miller, Fr. Naumann, H. Pfitzner, H. Thoma, K. Voll herausgegeben von P. N. Coßmann. Verlag: Süddeutsche Monatshefte in München. 9. Jahrg. Heft 2. November 1911. Gr. 8°. XXXXVI1I S. u. S. 169—312 Aus dem Inhalt: Ein wissenschaftliches Weltformat für Drucksachen? Von Ludwig Quidde. — Josef Hofmiller, Gedanken über unsere Literatur. Der Bücherwurm. Eine Monatsschrift für Bücherfreunde. Weihnachten 1911. 8". S. 65 104. Dachau b. München, Verlag des Bücherwurms. Mit Abbildungen. Sprechsaal. Die Herabwürdigung des Buchhändlers zum Handlanger der Prüfungs-Ausschüsse. Bei herannahender Weihnachtszeit wird der Jugendschriften verleger tagtäglich um Überlassung von Verlagswerken zu Aus stellungszwecken der Prüfungsausschüsse angegangen. Mochte nun das Gesuch von einem damit betrauten Buchhändler ausge gangen sein, oder von einem Mitgliede des Ausschusses, — in jedem einzelnen Falle machte ich die Beschickung davon abhängig, daß auch dem Buchhandel die ihm gebührende Vertretung bei der Aus wahl der Schriften eingeräumt worden sei. Es ergab sich die traurige Wahrheit, daß der Buchhandel nur in vereinzelten Fällen dieses Mitbestimmungsrechtes gewürdigt wurde. In der Regel mußte er sich dazu verstehen, ohne gefragt zu werden, die Beschlüsse der Prüfungsausschüsse auszuführen. — Ich frage nun die Herren Kollegen vom Sortiment: Ist es nicht unwürdig, daß sich ein all gemein geachteter Stand wie der des Buchhändlers eine solche Behandlung gefallen läßt? Sind das nicht einfach Handlanger dienste für die Herren Lehrer, die jeder Auchbuchhändler ausüben kann? Es scheint immer noch nicht bekannt genug zu sein, auf wie schwachen Füßen diese Jugendschriften-Kritik oft steht und wie es mit ihrer Unparteilichkeit bestellt ist. kxsmpla. äoesot: Mir liegen zwei Nummern der Jugendschriftenwarte vor. In der älteren wird ein Buch wie folgt besprochen: »Leider genügen die meisten Figuren nicht: Die Glieder sitzen manchmal so seltsam am Körper, die natürliche Sicher heit und Selbstverständlichkeit der Bewegung fehlt zu oft; dadurch kommt eine puppenhafte Steifheit in viele Be wegungen hinein.« Resultat: Einstimmige Aufnahme, wie eine spätere Nummer der Jugendschriftenwarte verkündet. Den meisten Büchern wird eine derartige Aufnahme nicht zuteil. — Wodurch erklärt sich nun dieser Zwiespalt? Sehr einfach! Bei dem minderwertigen, aber trotzdem empfohlenen Buch hat m. W. eine Lehrervereinigung Gevatter gestanden. über ein anderes Buch wird gesagt: Die meisten Ge dichte haben mich enttäuscht. Ich schätze ... als Darsteller des Kindes; in diesen Gedichten, die sich doch an die Kleinen wenden, ist er nicht naiv genug; er beugt sich zu absichtlich zu dem Kinde herab, dabei aber wendet sich die Pointe fast immer anErwachsene. So kommt ein Zwiespalt in das Gedicht hinein, unter dem auch so viele andere Kindergedichte leiden. Und die Nutzanwendung dieses Prüfungsergebnisses? Das Buch wird im folgenden Jahre einstimmig ausgenommen. Um diesen Gegensatz zu verstehen, muß ich verraten, daß der Verfasser ein Hamburger Herr ist, der, wie mir bekannt ist, dem Hamburger Jugendschriften-Prüfungs-Ausschuß nahe stand, wenn nicht noch steht. — Ein anderes Beispiel zeigt, wie rasch sich eine Ansicht der sich nahezu unfehlbar dünkenden Prüfungsausschüsse ändern kann: Zwei weitere Nummern der Jugendschriftenwarte verzeichnen das erheiternde Vorkommnis, daß in der älteren ein Buch mit ganz ansehnlicher Stimmenmehrheit angenommen, in einer Nummer des darauf folgenden Jahres »aus anderen Gründen« abgelehnt wird. Was die anderen Gründe sind, wird verschwiegen. Ich kann vermutlich auch dieses Geheimnis enthüllen: Das zuerst gut aufgenommene, dann aber wieder verstoßene Geisteskind hat in meinem Verlag das Licht der Welt erblickt. Möge der Buchhändler die Lehre daraus ziehen, daß er beim Fortbestehen dieser Zustände die vornehmste Obliegenheit seines Berufes aufgibt und sie einem Stande überläßt, der wohl ge eignet ist, ein Wort mitzusprechen, aber keineswegs, wie es hier geschieht, in souveräner Weife die allein maßgebende Kritik aus zuüben. München, Dezember 1911. Georg W. Dietrich, Hofverleger. Pflichtexemplare in Preußen. Wir haben Anfang dieses Jahres den buchhändlerischen Ver trieb eines Privatdruckes übernommen, auf den vorher eine Subskription eröffnet und direkt von den Herausgebern erledigt war. Ein Verlag ist nicht angegeben, auch haben wir keinerlei Verlagsrechte erworben. Die Königliche Bibliothek verlangt nun von uns ein Pflichtexemplar mit der Begründung, daß, weil wir den buchhändlerischen Vertrieb übernommen hätten, wir der Königlichen Bibliothek gegenüber als Verleger zu gelten hätten. Sind wir zur Abgabe verpflichtet? Aachen. M. Jacobi's Nachfolger.
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