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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19111209
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191112092
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15576 Börsenblatt f° b. Dtschn. Buchhandel- Nichtamtlicher Teil. ^ 286, 9. Dezember 1911. Universal-Vsr1a§ »Favorit« in Berlin. Xerstso, Lrioli, Ls Aklit. äoeü viselil übsr ösrliii. Oouxlst 1. l LivAst. m. Lite, 1 ^ 60 ^losek ^sinderZsr in BeipsiA. XisuLl, ^Vilüsliu, Op. 86. Oer LudrsiZev. NusNrkll. Leüauspie). Oa-raus k. Ossa-v^ m. OLte. IrillOlieck Oavarts. — Loüäksrlieäodea. sei. — Lin ?LL2 rvLr mein lieben. a 1 20 o) a. — Oür Olle: Oolpourri. 3 ^ a. Oavotts. 1 20 v. Laradanäs u. Uenustl. l ^ 20 n. ^Vnnclerd-orn-Verlag in lVliinelisn. Laeü, >Vi1d. OrieäemLQn, Vier Lonatea k. 2 01. NeuaugA. v. kuck. lillwet^. 1. 2 ^ v. Verbotene Druckschriften. Durch Beschluß des Königl. Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 28. November 1911 — 146. 0 2444/11 — ist die Nr. 46 (1027) des Wiener Witzblattes »Pschütt-Karikaturen« XX. Jahrg. vom 18. November 1911 gemäß §§ 184 Ziff. 1, 40 41 St.-G.-Bs., § 94 St.-P.-O. mit Beschlag belegt worden. 38. I. 1318/11. Berlin, 30. November 1911. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3872 vom 7. Dezember 1911.) Nichtamtlicher Teil. Erklärung. Am 29. November 1911 hat unter Vorsitz des ersten Vorstehers des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig die Unterzeichnete Kommission getagt, um mit den Inhabern der Barsortimente in Leipzig. Berlin und Stutt gart über deren neue Lieferungsbedingungen zu beraten. Nach Prüfung des vorgelegten Materials hat sich die Kommission überzeugt, daß in der Tat erhebliche Mißstände im Verkehr zwischen Sortiment und Barsortiment eingerissen waren, deren Beseitigung nicht nur eine Angelegenheit des Barsortimentes ist, sondern auch im wohlverstandenen Interesse des soliden Sortimentes und Verlages liegt. Die Kommission hat sich deshalb der Ansicht der Bar sortimente angeschlossen, daß hier nur durch Einführung einheitlicher Lieferungsbedingungen Wandel geschaffen werden konnte, die nach dem Prinzip: gleiches Recht für alle ausgebaut werden. Andererseits hat die Kommission die Barsortimente überzeugt, daß in manchen wesentlichen Punkten die ver öffentlichten Lieferungsbedingungen den Bedürfnissen des Sortiments widersprechen. Dank dem Entgegenkommen der Barsortimente ist es gelungen, in allen diesen Punkten eine volle Einigung zu erzielen, so daß die nunmehr abgeänderten Lieferungsbedingungen der Barsortimente ein stimmig die volle Billigung der Kommission ge funden haben. Die Kommission betrachtet die Einführung dieser ver änderten Lieferungsbedingungen als im Interesse des gesamten deutschen Buchhandels liegend und spricht die Erwartung aus. daß. nachdem das Barsortiment allen berechtigten Wünschen entgegengekommen ist. nunmehr auch das Sortiment in loyaler Weise im vollen Umfangs und zwar ohne Wechsel seines bisherigen Barsorti mentslieferanten die alte Geschäftsverbindung bestehen läßt oder da. wo sie eingeschränkt wurde, wieder aufnimmt. Die Kommission hat sich weiter überzeugt, daß die bis herige Leistungsfähigkeit und Billigkeit des Barsortimentes und sein erneut durch die Abänderung der Lieferungs bedingungen bewiesenes Entgegenkommen nur aufrecht er halten bleiben könne, wenn das Barsortiment durch un veränderten Bezug vom Sortiment gestützt wird da die wirtschaftliche Lage des Barsortimentes durchaus keine günstige ist. Die Kommission! Vom Vorstande des Börsenvereins der deutschen Buchhändler zu Leipzig: Karl Siegismund, Artur Seemann, Georg Kreyenberg. Curt Fernau. Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Orts- vereine im deutschen Buchhandel: R. L. Prager. Paul Nitschmann, Oscar Schuchardt. Als Delegierte der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel die Herren: Eduard Faust. Heidelberg. Otto Meißner. Hamburg. Otto Paetsch, Königsberg i. P.. Ernst Stahl. München. Lieferungs-Bedingungen. 1. Durch die Einführung dieser mit einer Kommission von Vertretern des Buchhandels unter Vorsitz des ersten Vorstehers des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am 29 November 1911 vereinbarten Lieferungs bedingungen werden unsere bisher gültigen Lieferungsbe dingungen (mit Ausnahme der mit den Groß-Berliner Kunden des Berliner Barsortiments vereinbarten Sonder bedingungen) hierdurch aufgehoben. Alle Lieferungen unserer Firmen erfolgen in Leipzig. Berlin und Stuttgart aus schließlich nur noch zu den nachstehenden Bedingungen. 2. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers in der Regel emballagefrei (vgl. jedoch Nr. 12). Bei Lehrmitteln. Bildern usw. kommen Verpackungsgebühren in Ausnahmefällen zur Anrechnung. Die berechnete Ver packung wird, falls franko remittiert, zum vollen Preise zurückgenommen. Originalverpackungen einiger Lehrmittel, wie Globen, Tellurien usw., sind im Verkaufs preise bereits inbegriffen und können nicht zurückgenommen werden. Porto-, Fracht-, Rollgelder usw. ab Geschäftslokal des liefernden Barsortiments gehen — auch bei Nachliefe rungen — zu Lasten des Empfängers. Artikel, die aus beliebigen Gründen auf Lager fehlen, werden, falls nicht Sonderbestimmungsn des Kunden vorliegen, mit nächster Gelegenheit auf schnellstem Wege nachgeliefert. Die Nach lieferung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Em pfängers. Durch Annahme der Sendung verpflichtet sich der Empfänger zur Anerkennung der vom Börsenverein vor geschriebenen Verkehrs- und Verkaufsordnung und unserer Lieferungsbedingungen. 3. Die Preise in unseren Lagerverzeichnissen behalten so lange ihre Gültigkeit, bis eine Preisänderung unsererseits oder seitens der Verleger erfolgt. Für etwaige Druckfehler in den Ladenpreisen der Kataloge sind die Barsortimcnte nicht haftbar. Von keinem Barsortiment dürfen aus ine Netto- und Partiepreise der Barsortiments-Kataloge Ver günstigungen irgendwelcher Art gewährt werden. 4. Die Fälligkeit des Saldos eines Rechnungs-Kontos -tritt sofort nach Ablauf der vereinbarten Rechnungsperiode f ein. Als Rechnungsperioden gelten, sofern nicht gegen bar
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