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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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15578 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 286. 9. Dezember 1911. Kalenderjahres 1912 auch noch diejenigen des Monats Dezember 1911 zu berücksichtigen sind. Andererseits sind die von den Barsortimenten im November 1911 bereits belasteten Remittenden - Provisionen von der Kundschaft anzuerkennen. Unbeschadet dieser Bestimmungen können die Bar sortimente jedoch nur solche Bücher usw. überhaupt zurück- nehmen, die in tadellosem Zustande und ohne Verlust für sie verkäuflich sind. Mit Rücksicht ans die Verkäuflichkeit ist es nötig, daß die Remission, besonders bei Schulbüchern baldigst erfolgt. Verspätet eingehende Remittenden können ausnahmslos nicht angenommen werden. Bücher, deren Ver käuflichkeit dem Barsortiment zweifelhaft erscheint, werden, wenn die Remission nicht ganz abgelehnt wird, nur unter dem Vorbehalt, daß die Gutschrift erst nach Verkauf statt findet, angenommen. Rücknahme von alten Auflagen ist ausgeschlossen, auch dann, wenn die Lieferung unmittelbar vor Erscheinen der Neuauflage erfolgte. Bestellungen, die bezüglich des Erscheinens neuer Auflagen mit Vorbehalt ge macht werden, werden in keinem Falle mehr ausgeführt, da die Verleger dem Barsortiment solche Lieferungen verbieten. Remittenden aus Nachlieferungen der Barsortimente, die sich infolge Expeditionsverhinderung aus irgendeinem Grunde nötig machen, unterliegen den gleichen Bestimmungen. Kunden, die dieses Risiko nicht tragen wollen, müssen im allgemeinen oder für einen bestimmten Fall auf Nachlieferungen aus drücklich verzichten. Alle Remittenden sind den Barsortimenten vollkommen spesenfrei mit ausgerechneter Faktur und Angabe der Bezugs tage der remittierten Artikel zuzustellen. Etwaige Spesen, die beim Empfänger der Ware einkasstert werden, wie Be stellgebühren bei Postpaketen, Rollgelder bei Bahnsendungen usw., werden dem Kunden belastet. Remittenden, die später als S Arbeitstage vor Ablauf einer Rechnungsperiode cin- gehen, können erst in der folgenden Rechnungsperiode gut geschrieben werden. Ausdrücklich sei betont, daß die Annahme von Remittenden als ein Entgegenkommen des liefern den Barsortiments anzusehen ist, und daß eine Verpflichtung hierzu unbedingt abgelehnt wird. 11. Sendungen mit Remissionsrecht können nur ganz vereinzelt und auf kurze Zeit und nur dann gemacht werden, wenn begründete Aussicht auf Absatz besteht. Remifsionsrechtssendungen von Schulbüchern sind, da von den Verlegern untersagt, ausgeschlossen. Auf den Fakturabetrag jeder Remisstonsrechtssendung wird eine Gebühr von 5"/o berechnet, da die bisherige Usance der Barsortimente die Mißbilligung vieler Verleger gefunden hatte, die mit Remissionsrecht oder 4 cond., nicht mit vollem Barrabatt liefern und sich vom Barsortiment unter boten sahen. Es empfiehlt sich (zur Vermeidung des 5°/„igen Ausschlages) die Bestellungen mit Remissionsrecht auf das äußerste zu beschränken und möglichst nur fest zu bestellen, wobei etwaige Remittenden nach Punkt 10 behandelt werden. 12. Für Büchersendungen an Privatadressen über ^ 1.— Nettowert wird eine Expeditionsgebühr berechnet, und zwar für Kreuzbänder 10 H „ Postpakete oder Expreßgüter bis 10 Kilo 20 „ „ Bahnsendungen 50 „ 13. Die für Baedeker-Konto und Tauchnih Konto bisher gültigen Bestimmungen bleiben bestehen. Die Abrech nung ist streng getrennt von dem Barsortiments-Konto zu halten. Remittenden sind stets besonders zu fakturieren, da auf sie die im Punkt 12 gegebenen Vorschriften keine An wendung finden. Die Remission aus Baedeker-Konto hat zu erfolgen, sobald der Verleger zurückoerlangt, gleich gültig ob die Barsortimente außerdem direkt zurückoerlangen oder nicht. 14. Die unbedingte Durchführung dieser Liefe rungsbedingungen haben sich die Unterzeichneten Barsorti mente unter Zustimmung der aus Vertretern des Gesamt- buchhandels bestehenden Kommission gegenseitig vertraglich bei Unterwerfung unter schiedsgerichtliche Entscheidung und gegen hohe Konventionalstrafen gewährleistet. Der Kundschaft gegenüber haben sie sich in jeder Beziehung solidarisch erklärt, um zu verhüten, daß anspruchsvolle Kunden zum Nachteile ihrer Kollegen sich Extravorteile zu verschaffen suchen. Leipzig, Berlin, Stuttgart, Anfang Dezember 1911. K. F. Koehler, L. Staackmann, F. Volckmar, Albert Koch L Co., Reif L Koehler. Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Sortiments. Noch immer tobt der Kampf um Erhöhung des Rabatts, besonders für die Bücher des wissenschaftlichen Verlages. Ob eine Verständigung zwischen Verlag und Sortiment erzielt wird, möchte ich nach den langen Verhandlungen fast be zweifeln, denn aus freien Stücken wird sich der in Frage kommende Verlag nicht zu einer Ausbesserung des Rabatts verstehen, es muß sich also das Sortiment selbst helfen. Die Einschränkung des Novitätenversands scheint bis jetzt der zweckmäßigste Vorschlag zu sein; an Stelle der viel zu zahl reichen Ansichtssendungen, die nur für den Verleger von Nutzen sind, könnte an die betreffenden Interessenten sofort bei der ersten Ankündigung eine Mitteilung gesandt und an gefragt werden, ob Zusendung des Buches erwünscht sei. Da bei dem jetzigen Vertrieb der betr. Interessent häufig das gleiche Buch dreimal und öfter, je nach Größe der Stadt, zugeschickt bekommt, außerdem aber gleichzeitig noch eine Anzahl Bücher, für die z. Z. kein Interesse vorhanden ist, so tritt leicht der Fall ein, daß bei der übergroßen Fülle die Bücher gar nicht oder nur ganz flüchtig durch gesehen werden, die Zusendung ihren Zweck also nicht erfüllt. Wird dagegen der Kunde mit einer kurzen, am besten ge schriebenen Mitteilung auf die Neuerscheinungen hingewiesen, so wird er nur das ihn interessierende Buch bestellen, und es ist dann auch eher aus Absatz zu rechnen; jedenfalls wird das Geld für unnötige Fracht- und Portoausgaben gespart werden. Eine andere sehr wichtige Frage ist die immer noch zu nehmende direkte Lieferung des Verlegers an das Publikum. Während andere Berufe die Bestellungen, die ihnen zugehen, dem betr. Detaillisten überweisen oder, falls sie selbst senden, den Rabatt der betr. Firma gutschreiben, ist es im Buch handel bet vielen Verlegern nicht nur Gebrauch, direkt zu liefern, sondern häufig sogar zu einem billigeren Preise als beim Bezug durch das Sortiment. Da der Verleger immer auf das Sortiment angewiesen sein wird, so ist es doch nur gerechtfertigt, daß jede direkte Lieferung unterbleibt, zum wenigsten muß in allen Zirkularen und in allen Anzeigen auf das Sortiment als alleinige Bezugsquelle hingewiesen werden. Vorläufig wird diese Forderung wohl ein frommer Wunsch bleiben; bis hier eine Änderung eintritt, dürfte es sich empfehlen, eine Liste der Verleger, die zu direktem Bezüge aufsordern, herauszugeben. Für die darin aufgesllhrten Verleger müßte seitens des Sortiments jede Verwendung unterbleiben. Sollten deren Bücher zur Ansicht gewünscht werden, so müßte auch dies abgelehnt oder die Besorgung nur unter Portoberechnung ausgeführt werden. Wenn das Sortiment diese Maßregeln längere Zeit streng durchführt, werden die Verleger sehen können, welcher
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