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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1911
- Strukturtyp
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- 1911-12-11
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1911
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- Deutsch
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1L 6 3 8 Mrsmilau k. d. Dtlchv. Buchhandel. Mchtamtlicher Teil. .G 287. 11. Dezember IS11. Nichtamtlicher Teil. Der neue Buchdrucker-(Lohn-)Tarif und der Verlagsbuchhandel. Als im Jahre 1909 der deutsche Verlagsbuchhandel sich gezwungen sah, öffentlich Protest einznlegen gegen die von der Organisation der Buchdruckereibesitzer beabsichtigte ein heitliche, schematische Berechnung der Druckpreise im ganzen Deutschen Reiche, da wurde im Verlauf der Erörterungen die Aufmerksamkeit des Buchhandels auch auf den Buch- drucker-(Lohn-)Tarif gelenkt. Man kam notwendiger weise zu der Überzeugung, daß die durchsichtige Tendenz der Bestrebungen der Buchdrucker dahin zielte, die schweren Lasten, die sie sich selbst durch den Lohntarif auferlegt hatten, durch dieses Mittel auf ihre Auftraggeber abzuwälzen. Genau wie der Lohntarif das Verhältnis zwischen Arbeit geber und Arbeitnehmer zu regeln bestimmt ist, so wollte man den geschäftlichen Verkehr zwischen Druckerei und Auf traggeber in den Rahmen eines Schemas, eines Tarifs spannen. Der bedeutungsvolle Unterschied bestand nur darin, daß der Lohntarif eine von beiden Parteien gemeinsam ge schlossene Vereinbarung darstellt, während der Preistarif, ein seitig ausgestellt, gegen die Auftraggeber angewendet werden sollte. Mit steigender Besorgnis hatte der Verlag schon seit Jahren der Entwicklung des Buchdcuckgewerbes aus Grund des Lohntarifs gegenübergestanden. Die alle fünf Jahre (1896, 1801, ISO«) erfolgte Revision seiner Bestimmungen hatte jedesmal eine Steigerung der Lohnsätze um 2>/2, 7>/, und 10 Prozent zur Folge gehabt, und es schien, als ob auch — trotz aller gegenteiligen Versicherungen und Beschwichtigungen der leitenden Männer — die für 1911 in Aussicht stehende Revision ein abermaliges Steigen der Löhne in ungesundem Verhältnis bringen würde. Diese Befürchtungen sind nun durch das Ergebnis der Tarif-Revision, über das in Nr. 264 des Börsenblattes bereits ausführlich berichtet wurde, zur Tatsache geworden. Die den Arbeitnehmern von den Buchdruckerei besitzern bewilligten Lohnerhöhungen usw. betragen durch schnittlich 11—18>/z Prozent. Wenn auch hieran nichts mehr zu ändern ist, so muß doch auf einen Umstand noch ganz besonders hingewiesen werden. Der Deutsche Verlegeroerein ist bei den 13 tägigen Verhandlungen des Tarifausschusses durch den als Gast ge ladenen Herrn vr. Walter de Gruyter vertreten gewesen. Maßgebenden Einfluß auf die gefaßten Beschlüße hat der Vertreter des Verlegervereins in dieser eigenartigen und schwierigen Stellung allerdings nicht ausüben können, aber er hat an den entscheidenden, wichtigen Punkten im Namen des Verlagsbuchhandels seine warnende Stimme erhoben und demnach rechtzeitig und an der geeigneten Stelle die Anschauungen des Verlagsbuchhandels zum Ausdruck ge bracht. Herr vr. de Gruyter, dem der deutsche Verlag für die opferwillige, sachgemäße und würdige Art der Vertretung seiner Interessen zu außerordentlichem Danke verpflichtet bleibt, hat, um jeden Zweifel zu heben, auch noch die folgende Erklärung zu Protokoll gegeben: Erklärung zum Protokoll bei Eintritt in die Verhand lungen des 7. Sitzungstages am 1. Oktober tStt. Als am Mittag des fünften Verhandlungstages beschlossen wurde, die Anträge der Gehilfenschaft auf Arbeitszeitverkürzung zu K I zunächst in einer gemischten Kommission und in den beiden Vertretergruppen zu beraten, erbat und erhielt ich die Gelegenheit, die ablehnende Stellungnahme des deutschen Verlags zu dieser Forderung in einer kurzen Ausführung gU begründen, an die sich eine Diskussion nicht mehr anschloß. Nach Beendigung der Kommissions- und Abteilungs verhandlungen trat das Plenum am Schlüsse des S. Verhand lungstages wieder zu einer sachlichen Beratung zusammen, di« sich darauf beschränkte, den in jenen Zwischenberatungen bis zur Stunde angenommenen Annäherungsstandpunkt der beiden Parteien zu fixieren. Es ging daraus hervor, daß jene Zwilchenberatungen sich jetzt auch aus andere Kernfragen des Tarises erstreckt hatten und daß, gegenüber den noch höher gespannten letzten Forde rungen der Gehilfenschaft, die Prinzipalität zu einem Entgegen kommen von einer halben Stunde Arbeitszeitverkürzung und 10 Prozent Lohnerhöhung aus die Minimalsätze des Tarises in der Voraussetzung bereit war, daß man hinsichtlich der Ent lohnung und des Berechnens an den Setzmaschinen und hin sichtlich der Druckerbestimmungen bei der Gehilfenschaft Entgegen kommen finde. Da mir nach dem natürlichen Verlaus der Dinge eine Teil nahme und Einflußnahme am Gang und Ergebnis der Ver handlungen hierüber bis zur Stunde nicht gegeben war, halte ich mich zu der Erklärung verpflichtet, daß ich als Vertreter des Deutschen Berlegervereins jene Konzessionen der Prinzipalität als viel zu weitgehende, wirt schaftlich ungesunde und sozial ungerechtfertigte an sehe, die insbesondere auch der Deutsche Buchverlag und die deutsche Literatur zurzeit nicht zu tragen vermögen. Es ist dringend notwendig, diese Erklärung den Buch druckereibesitzern vor Augen zu führen; denn ihre Fachpresse, voran das Organ des Deutschen Buchdruckervereins, zeigt sich hinterher überrascht und erstaunt über die Stellungnahme des Verlages zu dem Ergebnis des Tarifs. Man scheint also entweder sehr ungenügend über diese Vorgänge unterrichtet zu sein, oder man verschweigt sie aus taktischen Gründen, um das entworfene Bild des Verlegers, als eines Mannes mit mangelhafter sozialer Einsicht, als kalten Egoisten, der nur nicht bezahlen will, in helleres Licht zu stellen. Der Verlagsbnchhandel bestreitet den Arbeitnehmern des Buchdruckgewerbes keineswegs das Recht, soviel als nur möglich ihre Entlohnung verbessern zu wollen und zu diesem Zwecke sich ihrer Organisation und der selbstgeschaffenen Machtmittel zu bedienen. Ebensowenig wird den Arbeitgebern ein Vor wurf daraus gemacht werden können, daß sie in Zeiten der Teuerung den Lohn ihrer Angestellten aufzubessern geneigt sind bis an die Grenze, die von der gesunden Entwicklung des Gewerbes gesteckt wird. Wenig verständlich ist es aber, daß man den Gehilfen in ungünstigen, teuren Zeiten eine verkürzte Arbeitszeit bewilligt. Diese Arbeitszeit-Verkürzung hat auch weiterhin noch eine grundsätzliche Bedeutung, denn sie legt eine Bresche in den neunstündigen Arbeitstag. Das Organ der Buchdruckergehilfen muß anerkennen, »daß kein anderes Gewerbe durchgängig eine weniger als neunstündige Arbeitszeit hat«. Im allgemeinen sind demzufolge auch die Gehilfen mit dem Ergebnis der Tarisrevision durchaus zufrieden, und in der Gewerkschaftspreffe wird ihrer Organisation lobend be stätigt, daß es keiner anderen Gewerkschaft möglich war, »in der letzten Zeit auch nur annähernd solche Zugeständnisse erlangen zu können». Die Prinzipale des Buchdruckgewerbes, die nicht müde werden, über die geringe Rentabilität ihrer Be triebe beweglich zu klagen, stehen also an der Spitze der deutschen Industrie in bezug auf ihr soziales Entgegenkommen und ihre Nachgiebigkeit; sie freuen sich des ihnen von der Gewerkschaft ausgestellten Zeugnisses als sozial einsichtige Männer. Diese Nachgiebigkeit veranlaßte die unbestreitbare Niederlage, die in der Hauptsache wohl auf die Mutlosigkeit und Unentschlossenheit zurückzuführen ist, mit der die Ver-
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