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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 2S0, 14. Dezember 1V11. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 15781 auf die Auflösung des alten und Begründung des neuen Vereins beziehen. Bon den Beschlüssen des Vereins während des. laufenden Jahres ist besonders die Gründung eines »Auskunftsbureaus« hervorzuheben, das am 1. Januar a. St. 1912 eröffnet werden soll. Das Bureau hat die Aufgabe, allerhand Auskünfte über Verlags und Sortimentsfirmen zu geben und ein Register der Verlags- und Sortimentsfirmen in Rußland zu führen, was um so notwendiger ist, als die Gouverneure in den russischen Provinzen zwar die Konzessionen zum Betriebe des Buchhandels dem Hauptbureau in Petersburg anzeigen, aber nicht immer deren Erlöschen, so daß in den Verzeich nissen des genannten Bureaus noch viele Firmen fortgeführt werden, die tatsächlich nicht mehr bestehen. Das Material für das Register soll durch Versendung von Fragebogen an jede Finna eingeholt und dann auch zur Herausgabe eines Buchhändler-Adreßbuchs verwendet werden. Die zu erteilenden Auskünfte werden sich hauptsächlich auf die Kreditverhältnisse der einzelnen Firmen beziehen. Sie werden nur an Mitglieder des Vereins erteilt gegen eine Entschädigung von 60 Kopeken für die Nachricht über eine jede einzelne Person. Auch Jahresabonne ments zu 26 Rubel bestehen, für das aber nur bis zu 76 Auskünfte erteilt werden, während jede weitere Auskunft mit 25 Kopeken berechnet wird. Ferner hält das Auskunftsbureau zum Preise von 50 Kopeken Blanketts zur Verfügung, die von den Mitgliedern des Vereins zur Einziehung ihnen zukommender Saldi benutzt werden können. Die Ausfüllung des Blanketts geschieht durch den Interessenten, die Zu sendung an den Schuldner aber nur durch das Bureau selbst. Erfolgt nach 15 Tagen keine Zahlung (oder Reklamation), so wird der bei der Absendung des Blanketts abgerissene Talon an das Auskunftsbureau gesandt, das die säumige Firma in das »Verzeichnis der Firmen, die das Vertrauen nicht gerechtfertigt haben« einträgt. Das Auskunftsbureau veröffentlicht sofort im »Bücherboten« alle ihr zugehenden Nachrichten über das Aufhören einer Firma und über ihren Übergang in andere Hände. Außerdem macht es, vertraulich, aber nicht öfter als monatlich einmal, allen seinen Jahresabonnenten Mitteilungen über protestierte Wechsel und über Firmen oder Personen, die einer Zahlungsaufforderung durch Blankett des Bureaus nicht nachgekommen sind. k. Kleine Mitteilungen« Fernsprechgebühren im Verkehr mit Österreich. — Die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin richteten am 26. Oktober an den Staatssekretär des Reichspostamts folgende Eingabe: »Wegen Herabsetzung der Fernsprechgebühren im Ver kehr mit Österreich sind wir schon wiederholt vorstellig geworden. Unsere Anträge haben bisher nur insoweit Berücksichtigung ge funden, als die Gruppe, innerhalb deren die Gesprächsgebühr 60 H beträgt, auf die in der Luftlinie bis je 60 km, früher 26 km, voneinander entfernt liegenden Orte ausgedehnt worden ist. Dagegen hat eine Ermäßigung der Gebühren für Gespräche auf weitere Entfernungen leider immer noch nicht stattgefunden. Wir bitten um Mitteilung, wann auf eine Herabsetzung der Gebühren im deutsch-österreichischenFernsprechverkehr gerechnet werden kann.« Der Staatssekretär des Reichspostamts erwiderte am 17. November: »Die Frage, inwieweit eine Ermäßigung der Gebühren im deutsch-österreichischen Fernsprechverkehr angängig ist und wie der Tarif zu gestalten sein würde, wird zurzeit im Benehmen mit der österreichischen Telegraphenverwaltung ge prüft. Bei dem gegenwärtigen Stande läßt sich noch nicht übersehen, zu welchem Ergebnis die Verhandlungen führen werden.« Mißlungener «erkauf gestohlener Bücher. — Das Land gericht Görlitz hat am 1. November den Händler Norbert Senger wegen Diebstahls im Rückfalle und versuchten Betrugs zu 3 Jahren 6 Monaten Zuchthaus und 6 Jahren Ehrenrechtsverlust ver urteilt. Der Angeklagte hatte am 28. August in der Evangelischen Vereins-Buchhandlung zu Görlitz verschiedene Bücher gestohlen, die er in der Buchhandlung von Rother alsdann verkaufen wollte. Da die Buchhandlungen aber bereits durch die Polizei auf den Diebstahl hingewiesen und vor dem Angeklagten ge warnt worden waren, nahm man ihm bei R. die Bücher nicht ab. Wegen dieses versuchten, aber nicht gelungenen Verkaufs ist der Angeklagte wegen versuchten Betruges verurteilt worden. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. In der Revision rügte der Angeklagte hauptsächlich prozessuale Mängel, da er in der Verteidigung beschränkt worden sei. Das Reichsgericht hob dieser Tage das Urteil, soweit der Angeklagte wegen Betrugsversuchs verurteilt worden ist, sowie bezüglich der Ge samtstrafe auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. In der Begründung führte das Reichsgericht aus: In dem Ver kauf der gestohlenen Bücher, resp. dem versuchten Verkauf könne ein Betrug bzw. ein versuchter Betrug deshalb nicht gesehen werden, weil sich die Täuschungshandlung nicht feststellen lasse; es lasse sich nicht erweisen, was der Angeklagte vorgespiegelt hat. Die Fassung des Urteils, daß der Angeklagte durch Unterdrückung einer wahren Tatsache einen Irrtum erregt habe, lasse sich auch nicht halten, denn der Angeklagte war nicht verpflichtet, zu sagen, daß er die Bücher gestohlen hatte. k,. Bücherdiebstahl. — Wie aus dem Inserat der Firma Joseph Baer L Co. in Frankfurt a/M. in vorliegender Nummer hervorgeht, wurde einem Austräger dieser Firma ein Bücherpaket gestohlen. Neben anderen Werken befanden sich in diesem Pakete auch 2 Exemplare der Luxusausgabe des »Urmeister« (Nr. 316 und 26S). Die genannte Firma bittet um telegraphische Mit teilung auf ihre Kosten, falls irgendwo die beiden Nummern Urmeister angeboten werden sollten. AuktiouSPreise. — Bei den kürzlich stattgefundenen Leipziger Auktionen bei C. G. Boerner brachten besonders die Mohnsche Sammlung von Originalhandzeichnungen Ludwig Richters, Chodowieckis und von Frankfurter Künstlern, sowie die Versteigerung einer süddeutschen Samm lung von Miniaturen und Manuskripten des XII. bis XVI. Jahrhunderts hohe Preise. Aber auch die Versteigerung der Kupferstichsammlung Mohn-Usener und die zweite Abteilung der Geibelschen Autographen-Sammlung gingen bei starker Beteiligung flott vonstatten, so daß auch hier für alles Gute namhafte Preise erzielt wurden, von denen wir nachstehend einige herausgreifen: Handzeichnungssammlung Professor Mohn-Berlin. Ludwig Richtersche Originalhandzeichnungen: Selbstbildnis Richters 380 Ruhende Kinder 700 Der Blinde im Frühling 325 »Hier ist zu haben: Holz, Steinkohlen usw.« 410 Himmelskönigin und Holzfällerkind und Vater 300 Mädchen Vogel fütternd 660 Chodowieckische Originalzeichnungen: Altere Dame im hochlehnigen Stuhl 310 Junges Mädchen auf einem Stuhl 210 Schlafendes Kind 220 V. P. Mohn, Handzeichnungen: Partie bei Olevano 410 I. Schnorr von Carolsfeld, Handzeichnungen: Auffindung Mosis 160 Frankfurter Ansichten: I. F. Morgenstern, Ansicht von Frankfurt 490 C. G. Schütz d. Jüng., 2 Blätter Günthersburg 610 Kupferstichsammlung Prof. Mohn-Usener: Dürer, Adam und Eva 285 — Ritter, Tod und Teufel 716 Earlom, Fruchtstück und Blumenstück 420 I. A. Levaills, I/Lxs ä'or und I/Lxe ä'arxsut 600 Rembrandt, Ephraim Bonus 1110 Schabkunstblatt nach Rembrandt von Max Ardell: Der Mathematiker 460 Singleton, Krieg und Frieden 690 Sammlung von Miniaturen und Manuskripten des 12.—16. Jahrhunderts: Albert von Aachen, Lxpeäio Lisrosol^mitava, Pergament manuskript von ca. 1150 aus dem Kloster M.-Gladbach 6000 Petrus Pictaviensis, »8umwa distorioa, biblias«, Pergament manuskript mit Miniaturen, Ende des 13. Jahrhunderts 13600 Vulgata, Pergamentmanuskript mit Miniaturen, etwa 14. Jahrhundert 1800 Lebensrad, kolorierte Federzeichnung auf Pergament-Rolle, um 1400 4100 2042
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