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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.10.1911
- Strukturtyp
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- 1911-10-28
- Erscheinungsdatum
- 28.10.1911
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- Deutsch
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! 8022 «Sri«,dl»!! ! d. Dtichll, Vuchtzand-I. Nichtamtlicher Teil. 252 28. Oktober isu. Werkes dürfen in den ersten drei (oder sechs?) Monaten nach Ausnahme in das amtliche Bücherverzeichnis des Börsenblatts überhaupt nicht zu billigerem Preise abgegeben werden. (Verkauss- ordnung Z 15.) In diesen Leitsätzen ist meines Erachtens alles das enthalten, was das Sortiment zum mindesten zu seiner Sicherstellung ver langen kann. Diese Sätze decken sich auch im wesentlichen mit den Erläuterungen, die der Verkaufsordnung beigesügt worden sind. Zu Z 12 Ziffer 1 heißt es dort, daß versucht worden ist, durch sorgfältige Erläuterung der in dem Paragraphen gebrauchten Begriffe dessen Anwendungsgebiet schärfer abzugrenzen. — Da der Erfolg dem Wunsche der Verfasser nicht entsprochen hat, wird es notwendig sein, das Anwendungsgebiet noch schärfer abzugrenzen, als es bisher geschehen ist. Die Erläuterungen zu ZS 14 und 15 Abs. 1 legen dar, wie die Verfasser versucht haben, mit der Bestimmung, wie sie in diesen Paragraphen niedergelegt ist, ansznkommen. Ihr Zweck war, »dem von einigen Leihinstitnten geübten Unfug vorznbeugen, die jedes, auch das neueste Buch antiquarisch anbicten». Auch hier hat die Bestimmung der Verkanfsordnung versagt, und es wird erforderlich sein, schärfere Maßregeln zu treffen. Ans weniger dringende Punkte will ich nicht eingehen, strei fen möchte ich noch Z 13 der Verkaufsordnung, der die vom Ladenpreise abweichenden Subskriptionspreise behandelt. So sollte es nicht zulässig sein, daß ein solcher Subskriptionspreis noch be steht, wenn das Buch bereits erschienen ist, namentlich nicht längere Zeit. Subskribieren heißt unterschreiben, d. h. sich durch seine Unterschrift verpflichten, ein Buch, das noch nicht erschienen ist, nach Erscheinen kaufen zu wolle», es heißt dem Wort Gewalt antun, wenn ein Subskriptionspreis, wie es neuerdings geschehen ist, etwa dreiviertel Jahr nach dem Erscheinen noch gelten soll. Auch die sich mehrenden Umtausche von älteren Auflagen eines Werkes gegen neue sind nicht unbedenklich, und auch Verleger wenden sich dagegen. Der außerordentliche Ausschuß mag untersuchen, ob eine Beschränkung dieser Gepflogenheit nicht im Interesse des Sortiments wie des Verlages liegt. Des crsteren, weil sein Nutzen an dem Umtauschexemplar erheblich geringer zu sein pflegt als an den regulär verkauften, des letzteren, weil durch derartige Manipulationen der einzelne Verleger gereizt und sogar von seinen Autoren gedrängt wird, in ähnliche Bahnen einzu lenken. Ich habe übrigens in letzter Zeit mehrfach die Erfahrung gemacht, daß ein großer Teil der Verleger — und darunter recht bedeutende — anfängt, cinzusehen, daß eine Ausmerzung gewisser Auswüchse ebenso in, Interesse des Verlages wie des Sortiments liegt. Das Sortiment möge bei seinen Entschlüssen dieses im Auge behalten. Herr Otto Paetsch (Königsberg), Alle die angeführte» Nbelstände sind so oft zu Wort gekommen, daß es eigentlich über flüssig erscheint, weiter darauf einzugehen. Die Vcrlegerschlcuderei nimmt immer mehr zu. Redner führt einen Fall an, wo er ein Buch im Preise von 90 ^5 an sechs sichere Interessenten an- geboten, von diesen aber die Mitteilung erhalten habe, sie hätten bereits vor s Monaten das Werk von der Berlagshandlung für 75 ^8 bezogen. Die Verleger dürfen sich nicht wundern, wenn wir nichts mehr für sie tun, da sie alles vorher abgrase»! Redner verweist ans den Jahresbericht des Schweizerischen Buchhändler- Vereins. Die Freiheit des Verlags sei unverträglich mit dem Zwange des Sortiments, den Ladenpreis einzuhalten. Klare Be stimmungen zu Z 12 müssen unbedingt gefordert werden. Das Sortiment muß ferner in die Lage gesetzt sein, zu gleichen Preisen wie der Verlag und gleichzeitig mit ihm zu liefern. In den An zeigen muß auf das Sortiment verwiesen werden, direkt beim Verleger einlaufende Bestellungen soll dieser an das Sortiment weilergeben, das Publikum müsse sich gewöhnen, daß das Sorti ment ebenso in der Lage ist zu liefern wie der Verlag. Der Vorschlag des Herrn I. F. Lehmann in München, den beschränkten Rabatt der Verkanfsordnung an Schleudcrer usw. ziffernmäßig festzulegen, sei zu begrüßen, das sei nnr eine Forderung der Billigkeit. Es werden voraussichtlich erhebliche Versuche gemacht werden, die Berkaussordnnng zu verschlechtern, darum seien die Anwesenden aufgefordert, die Worte des Herrn Nitschman» in Jena zu beherzigen, daß jeder Delegierte, der einer verschlechterten Verkaufsordnung zustimmcn würde, seinem Amte und seiner Aus gabe nicht gewachsen sei. Herr vr. Erich Ehlermann hat als Vorsitzender des Aus schusses zur Revision der Berkaussordnnng reiflich überlegt, wie es möglich sei, hier abzuhelfen. Eine geänderte Fassung des Z12,1 sei der Wunsch des Sortiments. Er habe sich das Material über Verlegerschleuderei genau angesehen, dieses sei aber so kompliziert, daß er geringe Aussicht auf Erfolg sehe. Gern hätte er Vor schläge gehört, die ausführbar sind. Er habe die pessimistische Meinung, daß eine Änderung oder glücklichere Fassung des Z 12 nicht möglich sei. In den achtziger Jahren wurde ein Fortschritt in der Schleudcreisrage erst dann ermöglicht, als der Begriff des Schlenderers definiert worden war. Nachdem er sestgestellt und die Macht geschaffen war, der Schleuderei cntgegenzutrcten, konnte Abhilfe geschaffen werden. Heute liegen die Sachen ähnlich, nur handelt cs sich heute um die Schleudere! des Verlegers. Die Macht muß erst geschaffen werden, die dem Willen des Sorti ments Nachdruck verleiht. Früher war auch das Verhältnis des Verlags zum Sortiment ein anderes, heute erblickt man eine immer mehr fortschreitende Spezialisierung, unterscheidet immer mehr zwischen schlecht und gut rabattierendcn Verlegern. Redner kommt auf die Vorschläge des Herrn Paetsch in der Oster messe 1911 zu sprechen und verwirft sie, da das Sortiment in seiner jetzigen Gestalt nur bestehen kann, wenn es die Gesamtheit der Literatur berücksichtigt, sonst sinke cs zum Bookseller herab, der nur einzelnes verkauft, was hoch rabattiert ist Auch die Absatzverhältnisse haben sich verschoben, daher die Tendenz des Verlegers, direkt zu Verkehren. Der Verleger kann vielfach gar nicht anders, er steht unter dem Zwange der Kon kurrenz. Wenn das Sortiment dazu kommt, sich znsammenzu- schließen und dem Verleger keine Wahl läßt, als durch die Ver mittelung des Sortiments zu verkaufen, sei Besserung dieser Zu stände zu erwarten, früher nicht. Redner empfiehlt erneut einen Zusammenschluß, besonders der großen und kaufkräftigen Sortiments firmen. Herr Arthur Meiner wendet sich den vom Referenten aus gestellten drei Leitsätzen zu. Was den dritten, den über die Mietbüchereien, betrifft, so glaubt er, daß er schwierig durchzu- sührcn sei. Ein Rezensionsexemplar solle billiger verkauft werden dürfen, ein Mietbuch aber nicht, das gehe nicht. Der zweite Leitsatz, bei Partieabgaben die Weitergabe der Exemplare so zu beeinflussen, daß nnr zum Ladenpreis oder geschenkweise abgegeben werden dürfe, werde die Billigung des Verlages nicht finden. Redner gibt Beispiele, wo ein Vorzugspreis nicht zu umgehen ist, wenn z. B. ein Kongreß 100 Exemplare eines Buches für seine Mitglieder, lediglich des billigeren Preises wegen bezieht. Der Leitsatz 1 des Herrn Prager sei eigentlich eine Zusammen fassung von 2 und 3, daß nämlich bei der Revision der Verkaufs ordnung keine Verschlechterungen eingcsührt werden sollen. Redner wendet sich dem Falle zu, den Herr Paetsch angeführt hat, solche Fälle seien allerdings außerordentlich bedenklich auch für den Verlag. Herr Otto Paetsch: Herr Ilr. Ehlermann hat die For derungen des Sortiments für heute für unerfüllbar erklärt und gesagt, es müsse erst die Macht des Sortiments geschaffen werden, den Verleger zu zwingen. Aber nicht nnr das Sortiment, auch der Verlag leidet unter den heutigen Verhältnissen. Warum gelingt nun der Zusammenschluß des Sortiments bis jetzt nicht? In erster Linie ans der Besorgnis heraus, der Börsenvercin werde einen Zusammenschluß des Sortiments nicht anerkennen. Sobald wir der Zustimmung des Börsenvereins sicher sind, wird
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