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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-10-27
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1911
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- Deutsch
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^ 251, 27, Oktober 1911 Nichtamtlicher Teil. tSSrsen«!»,, >. d. DNchn. Buchhandel. I2S49 nur von denjenigen mit christlicher Milde beurteilt, die davon nicht betroffen werden und von der Unzulänglichkeit aller menschlichen Arbeit durchdrungen sind oder sich, wie Schreiber dieser Zeilen, selbst jahrelang mit der Adceßbuchfrage beschäftigt haben — nicht im Sinne theoretischer Erörterungen, sondern praktischer Betätigung, Die Einrichtung ist die alte ge blieben; neu hinzugekommen sind nur eine Anzahl Tabellen, so die Wechselstcmpeltarife, Rabatt- und Zinstabellen, sowie ein Kalender fiir 1912, die dem 1, Teile, dem Firmenver zeichnis, vorangestellt sind und in Verbindung mit den übrigen Zusammenstellungen das Adreßbuch zu einem über seinen im Titel sestgelegten Zweck hinausgehenden Hand- und Nachschlagebuch sür die bnchhündlerische Geschäftspraxis erweitern. Eine wesentliche Umarbeitung hat nur die 2, Abteilung, das »Verzeichnis von Firmen, die sich mit einzelnen Literatur zweigen, sowie buchhändlerischen oder zum Buchhandel in Beziehung stehenden Spezialitäten ausschließlich oder vor wiegend beschäftigen-, dem ein »Verzeichnis der Kommissionäre mit ihren Kommittenten- angehängt ist, insofern erfahren, als zur Grundlage desselben diesmal lediglich die Frage bogen benutzt wurden. Ein derartiges Verfahren ist immer gefährlich und hat sich auch hier gerächt. Denn so spezialisiert ist die Mehrzahl der Sortimentsbetriebc namentlich in kleineren und mittleren Städten nicht, daß sie sich »ausschließlich oder vorwiegend« mit »Spezialitäten- wie Schöne Literatur, Humoristika, Körperpflege, Naturheil kunde, Kunstgewerbe oder dergl. beschäftigen könnte. Andrer seits hat diese Aufnahmemethode kleine Verleger im Wege der Selbsteinschätzung zu Spezialisten auf bestimmten Gebieten er hoben, die es in Wirklichkeit nicht sind, während wirklich große Spezialverleger durch Abwesenheit glänzen, weil sie es aus irgendeinem Grunde nicht für nötig erachtet haben, die be treffende Rubrik des Fragebogens auszusüllen. Ein derartiges Verhalten darf aber für die Redaktion, wenn sie Wert auf die Brauchbarkeit dieses Verzeichnisses legt, kein Grund sein, sich der Bearbeitung desselben zu enrschlagen, da für diese Abteilung wie sür alle anderen nicht das Interesse des Einzelnen, das er an seiner Aufnahme haben kann, sondern das der Allgemeinheit ausschlaggebend ist. Dieser rein methodische Fehler wiegt indes nicht schwer genug, um den Wert des Adreßbuches zu beeinträchtigen, zumal diese Ab teilung immer ein Schmerzenskind der Redaktion bleiben wird, solange man nicht zu ihrer Bearbeitung besonders er fahrene Fachmänner der einzelnen Spezialgebiete hinzuzieht. In den übrigen Abteilungen sind Veränderungen, so weit sie nicht durch die natürliche Entwicklung des Buch handels bzw. der einzelnen Geschäfte bedingt sind, nicht zu verzeichnen. Erwähnenswert wäre nur, daß dem Begriffe Groß-Berlin im Städtealphabet durch Einordnung der da runter fallenden »Vororte» (Schöneberg, Charlottenburg, Tempelhof, Friedenau, Rixdors usw.) Rechnung getragen wurde. Was man sonst zum Lobe des Adreßbuchs hinsichtlich seiner Druckausstattung, der Einteilung und Anordnung des Stoffes Vorbringen kann, ist zu bekannt, als daß es an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden müßte. Nur ein Wort des Dankes an die Geschäftsstelle bzw. die ihr unterstellte Redaktion sei noch hinzugefügt. Denn auch wenn man nicht wüßte, mit welcher Sorgfalt sie im Großen wie im Kleinen zu Werke geht, wie viele Fragebogen zu er ledigen sind und wie viele Erhebungen, Anfragen und Rück fragen sich oft notwendig machen, ehe auch nur bei einer Firma die erforderliche Klarstellung geschaffen ist, würde mit diesem Danke nur einer journalistischen Anstandspflicht genügt. Red. Kleine Mitteilungen. Zur Pensionsversicheruug der Angestellten — Die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin berieten in ihrer Sitzung vom 23. d. M. über den Gesetzentwurf sür die PensionS- und Relikten- versicherung der Angestellten und beschlossen nach Mitteilung der Voss. Ztg. solgende Erklärung: Die Privatangestellten bilden in steigendem Maße einen wichtigen Bestandteil des in Handel und Industrie tätigen Personenkreises. Sie stehen nach Einkommen und Lebenshaltung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern und bilden den Kern des großen neuen Mittelstandes. Bei der Be deutung dieser Bevölkerungsschicht sür das gesamte Staals- leben ist jede Stärkung derselben um so wichtiger, als die wirtschaftliche Tendenz zum Großbetrieb eine svrtschreitende Schwächung der selbständigen Kleingewerbetreibenden zur Folge haben muß. Je größer die Betriebe werden und je mehr An gestellte sie beschäftigen, desto geringer wird sür den einzelnen die Aussicht aus Selbständigkeit Damit entsällt vielsach die Möglichkeit, aus eigener Krast die eigene Zukunst und die der Familienangehörigen zu sichern. Deshalb wird heute säst allgemein anerkannt, daß der Stand der Privatangestellten An spruch aus eine angemessene Pensions- und Hinterbliebenen-Ver- sicherung hat. Dieser Anspruch kann in umsassender und be friedigender Weise nur durch staatlichen Zwang erfüllt werden. Aus diesen Gründen begrüßen es die Altesten, daß die Reichs regierung der Regelung dieser Frage nähergetreten ist, und er- klären sich auch mit den Grundzügen des dem Reichstag zurzeit vorliegenden Gesetzentwurfes einverstanden. Er bringt an Leistun gen den Angestellten, was sie billigerweise beanspruchen können. Gegenüber der ersten Fassung zeigt der jetzige Entwurf zwei nach Ansicht des Ältesten-Kollegiums erhebliche Verbesserungen: 1. Be stehende private Kasseneinrichtungen werden unter bestimmten Vor aussetzungen als Ersatzinstitute zugelassen; 2. dem aus Vertretern der Angestellte» und ihrer Arbeitgeber bestehenden Verwaltungsrat wird neben der ursprünglich vorgesehenen, nur kontrollierenden und begutachtenden Tätigkeit die wichtige Beschlußfassung über die Festsetzung des Voranschlages und die Abnahme des Rechnungs abschlusses und der Bilanzen zugewiesen. Ob zur Durchführung der Angestellten-Versicherung die Gründung einer besonderen Versicherungsanstalt erforderlich ist, wie die Regierung vorschlägt, oder ob, wie von vielen Seiten gewünscht wird, die Verwaltung durch die schon bestehenden Anstalten der Arbeiterversicherung erfolgen kann, ist eine reine Kostensrage; diejenige Organisation verdient den Vorzug, die am billigsten arbeitet. Bedingung bleibt dabei natürlich, daß auch bei einer Angliederung an die Arbeiterversicherung den Angestellten und ihren Arbeitgebern ein angemessener Einfluß aus die Geschäftsführung gewahrt bleibt. Auch der von der Arbeitszentrale sür die Privatbeamten oersicherung gemachte Vorschlag, die Versicherung unter Mitwirkung bestehender privater Versicherungsunternehmungen durchzuführen, ist sehr erwägenswert angesichts der bedeutenden Verdienste, die sich unsere großen und hervorragend organisierten Institute aus dem Gebiete der Versicherung sür weite Volkskreise erworben haben. Die Versicherungsgesellschaften werden allerdings eine Organisation schaffen müssen, die auf die Dauer für alle durch auslausende und neu eingegangene Versicherungen entstehenden Lasten vollkommene Sicherheit gewährleistet. Welche Form auch sür die Verwaltung gewählt wird, die Hauptsache bleiben an gemessene Leistungen. Darin trifft der Gesetzentwurf nach An sicht des Ältesten-Kollegiums im wesentlichen das Richtige. Da nach wäre sestzuhalten: I. Versicherungspflicht erstreckt sich aus den in Z1 des Regierungsentwurfs bezeichneten Personenkreis bis zu einem Jahresverdienst von svvv -E. 2. Ruhegeld und Hinter bliebenenrente werden nach den Sätzen des Entwurfs gewährt. 3. Vollendung des 65. Lebensjahres begründet den Anspruch aus Ruhegeld. «. Für den srühcren Bezug von Ruhegeld ist Voraus setzung, daß die Arbeitssähiglcit aus weniger als die Hälste eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Aus bildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herab- gesunken ist. 5. Witwengeld ist jeder, auch der nichtinvaliden Witwe eines Angestellten zu gewähren. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Einzelbestimmungen, die noch einer sehr gründlichen Nachprüfung bedürfen werden. l«SO Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang.
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