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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1911
- Strukturtyp
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- 1911-10-20
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1911
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- Deutsch
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^ 245 20. Oktober 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 12491 mittlere Anschaffungsfonds verfügen. Vor wenigen Jahren wurde in einer Stuttgarter Zeitung der sehr beherzigenswerte Vorschlag gemacht, die Stuttgarter Staatsgalerie solle ihr ungeteiltes Interesse einheimischer Kunst zuwenden und somit sich zu einer Sammelstelle neuschwäbischer Kunst machen. Wieviele heimische Künstler könnten mit den Summen unterstützt werden, die für ausländische Gemälde aufgewandt sind! Und welchen Wert hat es schließlich, wenn sich die Sammlung eines Corot, Manet oder Hodler rühmen kann! Die Größe und Eigenart läßt sich selten aus einem oder auch aus zwei Werken, die vielleicht nicht ein mal typisch sind, erkennen. Dagegen könnte eine annähernd vollständige Sammlung guter schwäbischer Kunst geradezu eine Anziehungskraft für Stuttgart besitzen. Eine derartige Spezialisierung ließe sich an vielen Orten einführen und wäre sicher für deutsche Kunst von großem Vor teil und den Galerien kein Schade. Bei dem heutigen Gebaren gegen die Künstler liegt die Gefahr nur zu nahe, daß der Mensch unter dem Künstler Not leidet. Derjenige, der über Gebühr emporgehoben wird, verliert alle Selbstkritik und wird unwahr gegen sich und andere. Der jenige aber, dem aus unkünstlerischen Gründen die verdiente Be achtung versagt bleibt, wird verbittert und verfällt der Tragik des verkannten Genies. Ich weiß nicht, was gefährlicher ist. Und wir haben die Verantwortung. Wenn wir wieder mit der Achtung früherer Zeiten zur Kunst aufsehen lernen, dann muß sich auch allmählich ein feineres Ver ständnis einstellen; dann wird sie nicht mehr als Luxutzgegenstand, sondern als Lebensbedürfnis empfunden werden. Dann wird vor allem auch der Künstler seine richtige Stellung den andern Sterblichen gegenüber finden, und es wird ihm seine große Ver antwortung als Mensch wie als Künstler offenbar werden. Doch bis dahin ist noch ein weiter Weg. Wenn man aber das Ziel vor Augen sieht, wachsen dem Fuße Flügel. Und dies Ziel ist die künstlerische Bildung weiter Kreise. Nicht daß man Namen und Titel hersagen kann, macht diese Bildung aus, son dern daß man fähig ist, sich mit eigenem Können in ein Kunst werk zu vertiefen und ihm ehrlich gerecht zu werden. Die Folge davon muß die Achtung sein, und umgekehrt, wenn einem die Bewunderung vor der Göttin in die Wiege gelegt wurde, wird sich bald das Verstehen auftun. Das Mittel zum Ziel ist auf jeden Fall dauernde Beschäftigung mit Kunst, am besten durch An legung irgendeiner Sammlung großer oder kleiner bildender Kunst oder auch irgend eines anderen Kunstzweiges. In der Literatur z. B. herrschen ja ganz ähnliche Verhältnisse, wenn auch nicht so kraß. Dieselbe Unsicherheit der Allgemeinheit im Urteil und daher dieselbe Überschätzung Einzelner, die aus irgend einem Grunde gerade zur Modegröße emporgehoben sind. Auch hier müßte die Betonung des eigenen Geschmackes Segen wirken. Wenn auch über unser künstelndes Zeitalter gespöttelt wird, schließlich wird doch der Erfolg kommen, schließlich muß sich ein bestimmtes Für und Wider erheben. Bis jetzt geschieht ja die Verbreitung von Kunst noch planlos und unsicher. Bei größerem Ernst und Verständnis muß aber die stete Berührung mit ihr die Menschen lehren, unbekümmert um Tageskritik selbstständig die Kunst betrachten und danach handeln, zum Wohl ihrer selbst und zum Wohl der lieben Kunst. C. Berkhan. Kleine Mitteilungen. Zum Konkurs Pratz in Neapel. — Zum provisorischen Konkursverwalter wurde Rechtsanwalt Enrico La Francesca, Neapel, Via. ämeckeo 36, ernannt. Die erste Gläubigerversammlung ist auf den 24. Oktober, der letzte Termin für die Anmeldung der Forderungen auf den 3. November festgesetzt. Die Prüfung der selben findet am 14. November 1911 statt. Verbot einer Broschüre vor ihrem Erscheinen im Wege der einstweiligen Verfügung. — Der Verlag des »Kleinen Journals« in Berlin, eines bekannten Sensations-Montagsblattes, zeigte am 11. Oktober in spaltenlangen Inseraten das bevor stehende Erscheinen einer Broschüre des Schriftstellers A. O. Weber an, deren Inhalt in der am 16. Oktober erscheinenden Nummer abschnittweise zu erscheinen beginnen sollte. Da nach dem veröffentlichten Inhaltsverzeichnis die Annahme berechtigt war, daß die Broschüre Beleidigungen von Personen, namentlich des Rechts anwalts Braun, des Vormunds der Frau des Verfassers, der bekannten Frau Weber-v. Schönebeck, geb. Lüders, enthalten würde, so stellte dieser bei dem für Weber zuständigen Berliner Landgericht 111 und bei dem für den Verleger und für den Drucker des Kleinen Journals zuständigen Berliner Landgericht I Anträge, durch einstweilige Verfügungen dem Verfasser, dem Ver leger und dem Drucker das Erscheinen der beanstandeten Broschüre zu untersagen. Da an dem Tage, als der Antrag beim Landgericht I gestellt wurde, die zuständige Zivilkammer nicht Sitzung abhielt, so bestimmte in Anbetracht der Dringlichkeit auf Begehren des Antragstellers der Präsident des Landgerichts I eine andere Zivilkammer, die über den Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung unverzüglich Beschluß zu fassen in der Lage war. Von beiden angerufenen Gerichten wurde den Anträgen des Rechtsanwalts Braun entsprochen. Es ist dabei bemerkenswert, daß in beiden Verfügungen für den Fall der Zuwiderhandlung nicht nur dem Verfasser, sondern auch dem Verleger und dem Drucker Haftstrafen angedroht worden sind. Die gegen den Verfasser A. O. Weber vom Landgericht III erlassene, mit einer Begründung versehene Verfügung lautet folgendermaßen: »In Sachen des Rechtsanwalts Braun usw. wider den Schrift steller A. O. Weber usw. wird auf Antrag des Rechtsanwalts Braun — und zwar bei der Dringlichkeit des Falles ohne münd liche Verhandlung — im Wege der einstweiligen Verfügung dem Antragsgegner untersagt: die Broschüre »Lieber ins Zuchthaus, als entmündigt«, soweit dieselbe Angriffe enthält oder Tatsachen behauptet, die geeignet sind, den Kredit des Braun zu gefährden, seine Ehre zu verletzen oder sonstige Nachteile für seinen Erwerb oder sein Fortkommen herbeizuführen, unter obigem oder einem anderen Titel erscheinen oder sonstwie verbreiten zu lassen. Im Falle der Zuwiderhandlung wird gegen den Antrags gegner eine Haftstrafe festgesetzt. Gründe. Der Antragsteller, der Vormund der wegen Geistesschwäche entmündigten Frau Antonie Weber — Ehefrau des Antrags gegners — ist, hat durch Überreichung der Nr. 42 der Zeitung »Das Kleine Journal« und einer Abschrift eines Schreibens des A. O. Weber an das Vormundschaftsgericht vom 27. September 1911 glaubhaft gemacht, daß der Antragsgegner diese obengenannte Broschüre erscheinen lassen will, die ein Pamphlet niedrigster Art sein und nur dazu dienen soll, dem Sensationsbedürfnis und der persönlichen Rache des Antragsgegners zu genügen. Schon das Inhaltsverzeichnis der Ankündigung des Erscheinens im Kleinen Journal enthält unter Nr. 13 und 17 mit seinen Be merkungen: »Wie der Vormund Braun gleich im Anfang der Vor mundschaft Torheiten über Torheiten beging« »die wissentlich falschen Anschuldigungen des Vormundes Rechtsanwalts Walther Braun« Angriffe ehrverletzender und sein Fortkommen schädigender Art. Es ist darin also ein unerlaubtes Verhalten bereits ver wirklicht, und es ist zu besorgen, daß in der Broschüre weiter derartige Angriffe enthalten sind, so daß obige Maßregel not wendig erscheint zur Verhütung der Fortsetzung oder Vollendung der verübten bzw. begonnenen Schädigung. Ein Fall der Dring lichkeit liegt vor, da das Erscheinen der Broschüre in allernächster Zeit erfolgen soll.« Die gegen den Verleger und den Drucker gerichtete Ver fügung des Landgerichts I, der eine Begründung nicht beigegeben ist, hat folgenden Wortlaut: »In Sachen des Rechtsanwalts Braun usw. wider 1. den Verlag des »Kleinen Journals«, Börsenverlag usw., 2. den Buchdruckereibesitzer W. Büxenstein usw. wird im Wege der einstweiligen Verfügung auf den Antrag des Antragstellers angeordnet: 1. Dem Antragsgegner zu 1 wird untersagt, die von dem Schriftsteller A. O. Weber verfaßte Broschüre »Lieber ins Zuchthaus, als entmündigt« unter diesem oder einem anderen Titel in seinem Verlage oder als Artikelserie in 1621*
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