12282 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Fertige Bücher. 242, 17. Oktober lSbl. In ihren mannigfachen Bestrebungen gegen Schund in Literatur und Kunst, gegen die wachsende Unsittlichkeit wollen Sie die Sittlichkeitsvereine auf das soeben in 6., vermehrter und vollständig umgs- arbsiteter Auflage erschienene umfangreiche Werk: G Die Sittlichkeitsverbrechen im Laufe öer Jahrhunderte und ihre strafrechtliche Beurteilung von Rud. Huanter aufmerksam machen. Pfarrer Mix schreibt darüber in -er „Wartburg": Ein sehr unerquicklicher Stoff, der hier von einem Kundigen behandelt wird. A)er wirklich ernsthaft in den Kampf gegen die wachsende Unsittlichkeit eintreten will, findet hier eins Fülle von Material, und wenn man dem Verfasser auch nicht in allen Stücken zustimmen kann, in der Hauptsache hat er gewiß recht: Dar Schlimmste ist die völlige Unzulänglichkeit unserer Sittlichkeitsgesetze, die gegen früher fast durchweg eine Ver schlechterung erfahren haben. Mit Nachdruck wird darum auf Verschärfung der bestehenden Gesetze vor allem gegen Ehebruch und Verführung gedrungen. Es ist leider nur zu wahr, was der Verfasser einleitend aussührt „Dies Gebot (Du sollst nicht ehebrechen) sollte das höchste und heiligste auf dem Gebiete der Sittlichkeit sein, wie es das einzige des göttlichen Rechts ist. Im deutschen Strafrecht ist der Ehebruch überhaupt kein Ver brechen, sondern nur sehr bedingungsweise ein geringes Vergehen, strafbar nämlich nur dann, wenn infolge des Ehebruchs die Ehe wirklich geschieden ist, und auch dann nur, wenn der betrogene Gatte den Strafantrag gestellt hat. Das heißt viel eher den Ehebruch begünstigen als ihn verbieten." Und ganz ähnlich steht es mit deni Schutz unserer weiblichen Jugend gegen gewissenlose und raffiniert zu Werke gehende Verführer. Er ist gleich Null. Hier tut in der Tat gründliche Strafrechtsreform not. Und es ist verdienstlich, daß der Verfasser so nachdrücklich den Finger auf die wunden Stellen legt. Das mit vielen zeitgenössischen Illustrationen versehene Werk dient in seiner vornehmen Aus stattung somit nicht nur den materiellen, sondern in allererster Linie den ideellen Interessen des Buch handels. Preis eleg. drosch. M. 10.—, in Kunstleder ged. M. 12.— Bezugsbedingungen siehe Zettel. Serlin, im Oktober IY11. Hugo öermühler Verlag.