12300 «Irlnillatt,. d. Dtschn. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher 242, 17. Oktober 1911. Verlag von I. C. V. Mohr (Paul Siebeck) in Tübingen. Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Begründet von Professor vr. Karl Freiherrn von Stengel Zweite, völlig neu gearbeitete und erweiterte Auflage herausgegegeben von Prof. vr. Max Fleischmann in Königsberg i. Pr. Band I A bis F. XII und 870 Seiten Lexikon-Oktav. Subskriptionspreis ^ 22.—, gebunden ^ 25.—, im Umtausch gegen den ersten Band der ersten Auflage 1k.—. geb. ^ 19.—. Llmtauschbedingungen (durch Rundschreiben vom 24. Juni ISII erstmals bekanntgegebenj. Von Besitzern der von Professor Freiherrn von Stengel herausgegebenen ersten Auflage des „Wörterbuchs des deutschen Verwaltungsrechls" ist immer wieder der Wunsch geäußert worden, daß ihnen beim Bezug der zweiten, von Prosessor Di. Fleischmann herausgegebcnen Auslage die Möglichkeit eines Umtausches geboten werde. Nachdem beim Abschluß des eisten Bandes sich der Umsang der zweiten Auslage etwas genauer übersehen läßt, habe ich mich ent schlossen, diesen Wünschen entgegenzukommen, und erkläre mich zum Umtausch unter folgenden Bedingungen bereit: 1. Bei dem Umtausch wird ein Exemplar der ersten Auslage mit IS.— in Zahlung genommen, wenn die drei Ergänzungsbände mit in Umtausch gegeben weiden. Werden nur die beiden Bände des Hauptwerkes in Umtausch ge geben, so werden diese mit > 12.— in Zahlung genommen. 2. Für den Umtausch spielt es keine Rolle, ob broschierte oder gebundene Exemplare in Tausch gegeben werden. In beiden Fällen wird ein Exemplar mit IS.— bzw. > 12— in Zahlung genommen. 3. Der vollständig vorliegende erste Band der zweiten Auflage kann schon jetzt in Umtausch bezogen werden und zwar wird beim Bezug eines Exemplares desselben der erste Band des Hauptwerkes in der ersten Auflage mit K.— in Umtausch zurückgenommen; im Umtausch gegen den ersten Band der ersten Auflage lostet also der erste Band der zweiten Auflage ^ 18 —, gebunden ^ IS.—. 4. Der zweite Band der zweiten Auflage wird gegen Rückgabe des zweiten Bandes vom Hauptwerk in der ersten Auflage sür einen um S.— ermäßigten Preis sür das broschierte oder gebundene Exemplar geliefert. 5. Der dritte Band der zweiten Auslage wird gegen die Ergänzungsbände umgetauscht, von denen jeder mit je ^!l l.— in Zahlung genommen wird. 8. Der Umtausch wird nur Exemplar gegen Exemplar ausgesührt. Rückgabe mehrerer Exemplare der ersten Auslage gegen nur ein Exemplar der zweiten Anslage ist unzulässig. 7. Den Subskribenten der zweiten Auslage wird bei nachträglicher Einlieserung des ersten Bandes der ersten Auslage die aus die Lieserungen I—II der zweiten Auslage entsallende Vergütung von 6.— nachträglich gut- SV Zur Bekanntgabe der oben mitgeteilten Umtauschbedingungcn stelle ich mein Rundschreiben 1911 Nr. II mit aus- sührlichen Besprechungen über die bisher erschienenen Teile der zweiten Auslage zur Versügung. Die gewünschte Anzahl bitte ich aus dem beiliegenden Bestellzettel anzugeben. I. C. B. Mohr (Paul Sisbeck).