Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1925
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19250205
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192502056
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19250205
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
- Monat1925-02
- Tag1925-02-05
- Monat1925-02
- Jahr1925
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 3», 5. Februar 1925. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. «SrtenblaU f. d. Dtschn. vuchdandet. 196A gesetzten Standpunkt vertreten und den Beklagten aus einem Kauf vertrag mit der Begründung zur nachträglichen Zahlung van 3 506 Gold mark verurteilt, daß mit der rechtskräftigen Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 80 000 Papiermark für den Geschäfts anteil im Vorprozeß ausgesprochen worden sei, dass dem Kläger nicht nur ein Teil, sondern die gesamte Forderring, die damals 60000 Mark betragen habe, zuerkannt sei. Das Reichsgericht hat dieses Urteil des Kammergerichts aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zur anderivciten Verhandlung der Sache zuriickverwiejcn, weil dem Kläger damals mit den 60 000 Papiermark s— S18 Gold- markf nur der siebente Teil seiner Forderung zuerkannt sei. Es müsse deshalb über den neuen, zisferninäßlg echdhten Anspruch ganz neu verhandelt werden. Aus den reichsgerichtltchen Entscheid »ngsgrli »den ist hierzu folgendes von Belang: Der Kläger hat in dieser Beziehung darauf hingewiesen, es würde nunmehr ln zahlreichen Aufwcrtungsprozessen der gesamte Prozetzstoff neu auf gerollt und außerdem viel neues Material beigebracht werden. Aber dieser prazeßpolitische Gesichtspunkt kann nicht maßgebend sein. Die Ermöglichung einer nochmaligenSachpriifung muß als das kleinere Übel hingenommen werden. Sind die Ausführungen des letzten Urteils im Vorprozcß nicht oder nur l» unerheblichem Blaßs angreifbar, so wird im Ausivertungsprozeß kurze Arbeit gemacht werden können. Viel größer ist das Übel, wenn der Borprozeß in folge des schwindenden GkldintercfsiS der Parteien mit abnehmender Sorgfalt geführt worden ober ein Kehlspruch ergangen ist und nun mehr im Aufwertungsprozeß, der über erhebliche Werte entscheidet, dem Beklagten die Möglichkeit abgcschnilten wird, das ihm ungünstige Urteil nachprüfen zu lassen. <A»s den «Reichsgerlchtsbriefcn« Karl Mißlack, Leipzig, Kochstraße 76.> Sind die »Journalisten» ein Plagiat? — Auch Gustav Frey- tags »Journalisten- sind dem bequemen Vorwurf des Plagiats nicht entgangen. Schon zu Lebzeiten des Dichters hieß es, Freytag hätte sein Merk einem 1806 im Druck erschienenen gleichnamigen Lustspiel des heute längst vergessenen Schriftstellers Johann Stephan Schütze nachgedichtet. Die Berechtigung dieses Bovwurss prüft nun Heinrich Glücksmann in einer Abhandlung des »Jahrbuches Deutscher Bibliophilen- nach und findet allerdings Übereinstimmungen, »die wie ein wunderliches Naturspicl anmuten-. Das Wesentlichste ist die Gleichartigkeit eines Teils der Hanidlung. Auch bei Schütze will ein Major von Nosendorn, der Aufsätze für die Zeitung »Der Strickbeutel schreibt, In die Verlobung seiner Tochter Minna mit Wildeck, dem Redakteur der Zeitung »Der Haarbeutcl-, durchaus nicht einwilligen, weil er diese» für einen Windbeutel hält. Aber Minnas Willensstärke Freundin Hannchen versteht es, den Major herumzukriegen, und ver lobt sich dann mit einem anderen Redakteur des »Haarbeutel», Wibdecks bestem Kameraden Birkenstock. Bei dieser großen Ähnlich keit ist es nicht unwahrscheinlich, daß Frcytag bei seinem Vorgänger eine Anleihe gemacht hat. Aber der Geist, mit dem er den Stoff er füllt«, ist doch Kreistags eigener Ee I st, ist vi«l lebendiger und dichterischer als der des alten Schlitze. So kommt denn der Verfasser zu dem Ergebnis, daß ihm aus dieser Anlehnung kein Vorwurf zu machen ist, ebensowenig wie den vielen großen Dichtern der Welt literatur, von Shakespeare und Mvliäve angefangen, die »das Gute- uahmen, »wo sie es fanden», und cs kraft ihrer Begabung zu ihrem Eigentum machten. Heinrich Laubes Privatarchiv. — Wie das »Neue Wiener Abend blatt- mitteilt, ist di« Wiener Nationalbibliothek soeben tn den Besitz von Heinrich Laubes nachgelassenem Privatarchiv gelangt. Laube war bekanntlich von 1849 bis 1867 als Direktor des Hofburg theaters und von 1872 bis 1880 als Direktor des Wiener Stadttheaters eine der führenden Persönlichkeiten des deutschen Bllhnenlebens. Das neuerworbene Archiv, das eine überaus wertvolle Bereicherung der bereits sehr reichhaltigen Theatersammkung der Wiener National- bibliothek darftellt, dürfte für die Geschichte der beiden von Laube ge leiteten Bühnen sehr wichtige Aufklärungen bringen. Verbote Im besetzten Gebiet. — Der General-Kommandant der Lnippen untersagt endgültig in den seit 11. Januar 1923 be setzten Gebieten und in den Kreisen Düsseldorf-Stadt und Land: 1. den Almanach »Hebels Nh einländisch er Haus freund» sG. H. Geiger tn Lahr, Badens. Die Exemplare, die sich tm Verkauf befinden, falten beschlagnahmt werden, und die Personen, die sich mit ihrem Verlaus oder ihrer Verteilung belassen sollten, machen sich der sür Übertretung der Erlasse des Generals, Komman dant der Truppen, vorgesehenen Strafen schuldig: 2. den Ktno-Film »Deutsche Helden in schwerer Zelt«. Der Kaus, die Vorführung und die Übertragung (des Themas) dieses FilmS ziehen die sür Übertretung der Erlasse des Generals, Kom mandant der Truppen, vorgesehenen Strafen mach sich. A. B. Der Chef des Stabes: sgez.) Guillaumat. gez. Gendre. sDlcnstnote: Düsseldorf, 12. Januar.) Der General, Kormnandant der Truppen, untersagt in den fett dem 11. Januar 1928 besetzten Gebieten und in den Kreisen Dlis- seldors-Stadt und Land die folgende Zeitung: Deutsche Post zu Gelsenklrchen, bis zum 10. April 192S. Die Exemplare, die sich im Verkauf befinden, sollen beschlagnahmt werden. lgez.) Gutllaumat. sDienstnote: Dllsseldors 12. Januar.) Mcsse-Flihrer sür den Buch-, Kunst- und Ruslkalienhandel, Lclp- ziger Frühjahrsmesse I92S. — In unseren Messe-Führer soll erstmwlig ein« Besucherllste mit ausgenommen werden. Alle zur Leipziger Frühjahrsmesse kommenden Aussteller und Einkäufer werden daher ersucht, auf dem tm Bestcllzettelbogcn der vorliegenden Nummer enthaltenen Zettel uns kurz anzugcben '/,) : Firma — an wesen derVcrtrcter — Wohnung — Zelt. Die Etnsendunge» bitten wir direkt per Post vorzunehmen und »ns bis zum 16. Februar zuzustellcn. Spätere Eingänge können sür den Führer nicht mehr berücksichtigt werden. Redaktion deS Börsenblattes. PersoulllliMWeii. Ehrenmitglied. — Aus Anlnß der Jubiläumsfeier zu seinem 60jährigen Beistehen ernannte der »Verein für die Geschichte Berlins« Herrn Geheimen Hofrat Kommerzienrat vr. Ml. ti. c Karl Siegismund in Berlin zum Ehremnitiglied. Jubiläum. — Am 1. Februar d. I. mären 25 Jahre vergangen, 'seit Herr Karl Danziger in die älteiste Musikalienhandlung Wiens, in die altberühmte Firma Karl Haslinger, vorm. Tobias, eingetreten ist, in der er seit nunmehr sechs Jahren als Prokurist täti.g ist. Bewährtes Können, ein reiches Wissen und ein feines Kunst verständnis h>aben dem Jubilar unter seinen Berufsgenossen wie in weilen Kreisen allgemeine Achtung verschafft. Eine seiner Schöpfungen ist die dem Laden ang>eschlossene schöne Mnsikdlicherstube, die mit ihren Bildern, Briefen und sonstigen Erinnerungen an Beethoven und andere Größen des einstigen musikalischen Wien ein Bild der großen Zeit des Wiener Musiklebens in unserer Gegenwart lebendig erhält. Paul Dclalain f. — Am 20. November v. I. starb zu Paris einer der angesehensten und um den französischen Buchhandel sowie das internationale Buchhanbe'lswesen Frankreichs verdientesten Verleger Frankreichs, der Ehrenpräsident des 6erele de la lübrairie Paul Dc lalain. Einem Nachruf der Uibliograplue de Is Francs entnehmen wir über den Lebcnsgang und die Lebensarbeit des Verstorbenen fol gende Angaben: Paul Delalain war im Jahre 1840 als der Nachkomme einer alten Drucker- und Buchhändlcrfamilie geboren. Sein Vater mar einer der Gründer des Oerels de 1a Idbrali-ie, in dem auch M. Paul Delalain eine Reihe wichtiger Ämter bekleidete und zu dessen Ehrenvorsitzenden er nach seinem Rücktritt vom Geschäftsleben t.^J 1004 gewählt wurde. M. Dclalain hat sich hauptsächlich durch seine Tätigkeit auf dem Gebiete des internationalen Urheberrechts sowie des Kongreß- und Ausstellungsmesens im Buchhandel — er waltete schon im Jahre 1858 als Schriftführer des Urheberrechtskongresses in Brüssel —, sowie als Verfasser mehrerer Werke auf diesem Gebiet einen be kannten Namen gemacht. Er veröffentlichte, z.T. in Zusammenarbeit mit M. Lyon-Caen. »I/Inventairs cies lUai-ques d'Imprimeui-8 du Oerelo de la lddrairie«, »1^68 I^oi8 ki-an?ru868 et elranZöre8 sur la propri6t6 kli-lwtiqus« nnd das wichtige »Voeabulairv teeknique de 1'6diteur«, dessen hauptsächlicher Verfasser er war. Seine Verdienste um das französische Buchhandels- und Verlagsrecht fanden auch darin ihren Ausdruck, daß er im Jahre 1889 zum Ritter der Ehrenlegion ernannt wurde. 8. öpreWal. «Ohne Verantwortung der Redaktion: l-doch unterliegen alle Einsendungen de» Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Bewertung des Verlagsrechts einer Zeitschrift. sVergl. Bbl. Nr. 22. S. 1468.) Als alter ehemaliger Redakteur, Besitzer und Mitbesitzer von Zettschrlstcn der Bau-, Holz-, Metall- und Texttl-Jndustrte will ich gern beitragen, was ich metncrsctts aus den Erfahrungen zweier Jahr zehnte zu bieten vermag. 267«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder