Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum ins BörstndrrcinS der Driüschkn Buchhändler. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in das Verzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch, Kunst- und Musikalienhandels. I. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Ausnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in natura vorliegen; bloße Titeleinsen dungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige beson dere Aufforderung zu erfolgen. 3) Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß die Nummer oder das Heft, womit die Berechnung erfolgt, in das Neuigkeitsvcrzeichniß ausgenommen; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie einzeln oder öfter berechnet werden. 4) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) sämmtliche in den Staaten des früheren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erscheinende neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sie versaßt sind; l>) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden klassischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 5) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: s.) bereits verzeichnete Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von neuem ausgegeben werden; l>) im Auslande erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen. II. Alle erschienene Neuigkeiten, die dem Bereiche des Kunsthandels angehören, wie z. B. Kupfer- und Stahl stiche, Lithographien, Photographien w., und alle aus mechanischem Wege vervielfältigte Abbildungen, ferner künstlerisch ausgestattete Werke, wie Albums, Zeichenvorlagen re. sind an Herrn Hermann Vogel (früher Rud. Wcigel's Buchhand lung) in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichendes Material vorhanden ist. Die Remission der eingegangenen Neuigkeiten, mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften oder von Herrn Hermann Vogel fest behaltenen Gegenstände, findet jedesnial zur Ostermesse, wenn nicht früher, statt. Artikel, bei welchen diese Bedingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikel, können, sobald cs gewünscht wird, sofort remittirt werden. Zur Aufnahme in dieses Verzeichniß find in der Regel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des frühe ren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuigkeiten von ausländischen Verlegern, die mit dem deutschen Sortimentshandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Viernndvierzigster Jahrgang. 1