Bürscnlilatt für das Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigeilthum des BörsendereinS der Deutschen Buchhändler. ^7 19. Leipzig, Mittwoch den 24. Januar. 1877. Amtlicher Theil. Leipziger Verlegerverei». Allgemeine Geschästsnormen. Als nothwendige Grundbedingungen anerkennt der Verein fol gende Geschäftsnormen, und stellt solche als für alle seine Mitglieder und die Sortimentshandlungen, mit denen sie in Rechnung stehen oder komnien werden, als allgemein gültig fest: 1) Alles im Lause eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus srühererRechnung disponirtllebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der daraus folgenden Ostermesse bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetzter und das Remittiren sest bezo gener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt finden. 3) Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Aus gleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eineHandlung in derOstermesse zurückzusenden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunehmcn, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5) Der Verleger hat die Befugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. Auszug aus der Geschäftsordnung. Der Zweck des Leipziger Berlegervereius ist, eine allgemeine Ordnung und Pünktlichkeit, namentlich im Abschließender Conti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbindungen seiner Mitglieder, theils aufrecht zu erhalten, theils herbeizusühren. K. 2. Gegen diejenigen Sortimentshandlungcn, welche diesem Zweck zuwiderhandeln, kann der Verein folgende Maßregeln an wenden : n) Mahnung mit Drohung, k) Zeitweise Creditentziehung, o) Gänzliche Creditentziehung, ck) Entsprechende Bezeichnung (Weglassung) aus der Liste des Vereins, o) Einziehung durch Wechsel, t) Einziehung durch gerichtliche Klage, ß. 8. In jedem Jahre — das erste Mal vier Wochen nach Pfingsten — wird eine Liste derjenigen Handlungen angesertigt, die mit der Mehrzahl der Vereinsmitglieder in offener Rech- Bieeundvierzigster Jahrgang. nung stehen und ihre Verbindlichkeiten gegen dieselben vollständig erfüllt haben; eine zweite Liste erscheint nach der Michaelismeffe. Leipzig, Januar 1877. Abel, Ambr., Stellv. Amelang's Verl., Comm.-M. Arnoldische Buchh. Bach's Verlag, I. G. Dörsfling L Franke. Doufset, L. Duncker L Humblot. Dürr, Alphons. Dürr'sche Buchh. Engelmann, Wilh., Stellv. Felix, Arthur. Fleischer, Ernst. Fleischer, Fr. Frohberg, Paul. Geibel, Carl. Gerhard, Wolsg. Haendel, C. A. H artknoch, I. Fr. Hinrichs'sche Buchh., Stellv. Hirzel, S., Comm.-M. Klinkhardt, I. Kollmann, Chr. E. Kummer, Eduard. Langewieschc's Verl-, W. Leiner, Oskar. Lenckart, F. E. C., (C. Sander). Mayer, E. H. Naumann, Justus. Oehmigke's Verlagsh. (M. Geißler). Peter's Verlag, Ed. Reclam jun., PH. Schlicke, B., Comm.-M. Schmidt L Günther. Schuberth L Co. Schulz, Otto Aug. Schwabe, vr. Willmar. Seemann, E. A. Siegismund L Volkening. Staackmann, L. Theile, C. G. Thomas, Th. Veit L Co. Violet, Wilhelm. Vogel, F.C. W. Voigt, Hugo. Wigand, Georg. Winter'sche Verlagsh., C. F. Möller, I. T. tkrschicnenc Neuigkeiten des deutschcu Buchhaitdels. (Mitgetheilt von der I. C. Hi»richs'scheu Buchhandlung.) (* vor dem Titel ---- Titelauflage. -j- --- wird nur baar gegeben.) Barii, kn Leipzig. k'oAASnäortl'. 1. 66. (12 ükte.) 1. ükb. Ar. 6 I»o eplt. * 12 color. ^r. k'ol. * 12 949. Mittheilungen d. Vereins f. Geschichte der Deutschen in Böhmen. Red. v. L. Schlesinger. 15. Jahrg. Nr. 2. gr. 8. Prag. * 2 .-2 950. Zur Auslegung der f. Elsaß-Lothringen erlassenen Gesetze vom 1. Dezbr. 1873 betr. das Theilungs- n. betr. das Zwangsverkauss- Bersahren. gr. 8. * 1 ^ 25 41