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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1877
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^7 25, 31. Januar. Künftig erscheinende Bücher u. s. w. 405 p7S8.i In meinem Berlage ist erschienene Ncisckartc der Provinz Pommern, enthaltend sämmtlichePost- u. Telegraphen anstalten, alle Post- und Eisenbahn-Ver bindungen, sowie Angabe der Entfernungen zwischen den einzelnen Stationen in Kilo metern, Bezeichnung der Postanstalten, bei denen Extrapost zu haben, und der Tele- graphen-Stationen mit beschränkten und unbeschränkten Dienststunden. Nach amtlichen Quellen. 1 ^ ord., 75 netto. 10 Expl. baar mit 50 U. Die Karte wird besonders von Geschäfts leuten, Reisenden, auf Jnspection reisenden Be amten rc. gern gekauft, und habe ich in letzten Wochen am hiesigen Platze über 250 Exempl. abgesetzt. Bei so günstigen Bedingungen em pfiehlt eS sich, die Karte den Hötelbesitzern resp. den Portiers oder Oberkellnern gegen Provision zum Vertrieb zu übergeben; ich habe dadurch gute Erfolge hier erzielt. ä. cond.-Exempl. stehen zu Diensten, u. bitte, zu verlangen. Stettin, Januar 1877. H. Dannenberg. s3759.^ Soeben erschien: ^uAvlus Silvsius. Lin VortruL Irsdlin, kreis 75 I*reu88. 06N6rrtl8l»b8li»rt«. 8svt. IIS. kiutov. 1-100,000. 1 orä. Xrsis Llbing. 1:100,000. 2 ^ or«l. 866t. lempelbof, lelto^v, Gossen und Iiiebten- raäe, 1.25,000, der UmAebnnA Lerlins. ü 1 ^ 50 L. ord. Mt 12t4 A,. Ilebtzr öüoiitliolio 0tz8iniä- tuÜtkpützM zig rlliiUt6IIli86ll68 btzürkaoli und 3.1s Oesuriälioitsslat. Von knrl Lininvit. 8. kreis: 60 mit 25 U. kern, im danuar 1877. dent L keiuert. Vierundvierzigster Jahrgang. AK* killiAsts LsLiiAsquslIsI sS7S2.s ^6U68ttz8 (I-sporsIIo.) 20 Lliotolitb. in olex. I,einväi>ä. l>oor: 1 11/10, 24/20. 50 Lxpl. 40 Fis, 100 I-ixpI. 70 ^ Künftig erscheinende Bücher u. s. >v. (Bersandtes Circular.) Verlag von I. Guttcntag sD. vollin) in Berlin. ftlSg.s Reichs Justizgesctze. Kommentare. In den ersten Tagen des Februar gelangen zur Versendung: Livilprozeßordnunj, für das Deutsche Reich nebst den auf den Civilprozeß bezüg lichen Bestimmungen des Gerichts verfassungsgesetzes und den ßiiisiihruiigsgeseyr» erläutert von I. Struckmann, ^Mttglied des Reichstags, und R. Koch, Erste Lieferung. Ca. 3 Das Gesetzbuch, welches — seit den staat lichen Anfängen des Deutschen Reichs dem deutschen Volke ein einheitliches Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bietet, tritt spätestens mit dem 1. October 1879 in Kraft. Auf Prinzipien gegründet, welche manchen deutschen Gebieten bisher ganz fremd, in anderen mehr oder minder unvollkommen ent wickelt sind, wird die Civilprozeßordnung der Rechtsanwendung und dem Studium um so ernstere Schwierigkeiten bereiten, als die bis in die Zeiten des alten deutschen Bundes zurück reichende Vorbereitung Materialien von sehr be deutendem Umfange angehäuft hat, durch welche nur der Kundige den rechten Weg findet. Diesen Schwierigkeiten zu begegnen, soll der vorliegende Commentar dienen. Die Verfasser sind durch ihre wissenschaft liche und praktische Thätigkeit, sowie durch die Theilnahme an den Vorarbeiten für diese Auf gabe besonders befähigt. Herr Ober-Tribnnals- rath Struckmann hat zudem als Mitglied der Jnstizcommission des Reichstags an der schließlichen Gestalt des Gesetzes erheblichen An- theil. Die Commentatoren haben den Stoff gleichmäßig unter sich getheilt, ihre Arbeiten aber stets einander mitgctheilt und das Ganze in solcher Gemeinschaft durchgearbeitet, daß ein jeder für alles die volle Verantwortlichkeit übernimmt. Der Preis des ganzen Werkes wixd 12— 15 ^ betragen. Strafprvzrkordnliilg für das Deutsche Reick nebst dem Verichisvrrftlsungsgel'etz und den auf das Strafverfahren bezüg lichen Bestimmungen der übrigen Reichs gesetze. Mit Kommentar von E. Löwe, Erste Lieferung. 1 60 o,. Das Werk wird in der Form von An merkungen zu dem Gesetzestext eine eingehende Erläuterung der Strafprozeßordnung und aller das Strafverfahren betreffenden reichsgesetzlichen Vorschriften, unter Berücksichtigung der Motive und der Verhandlungen der Reichstagscommis sion und des Reichstages, geben. Der Strafprozeßordnung vorausgeschickt wird das Gerichtsverfassungsgesetz; dasselbe wird insoweit erläutert, als seine Bestimmungen eine Bedeutung für das Strafverfahren haben. Das Werk wird in 5 —6 Lieferungen ü 1*/?— 2 -dL erscheinen und voraussichtlich schon längere Zeit vor dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze zum Abschluß kommen. Eine die Entstehungsgeschichte der Strafe Prozeßordnung und die Prinzipien derselben be handelnde Einleitung wird der Schlußliefcrung beigefügt werden. Der Verfasser hat an der Ausarbeitung des Entwurfs der Strafprozeßordnung theil- genommen. Einige Wochen später erscheint: Konkursordnniig für das Deutsche Reick nebst den auf das Konkursverfahren be züglichen Bestimmungen der Civilprozeß ordnung. Mit Kommentar von L. Hägens, Die Kvnkursordnung für das Deutsche Reich wird in den Motiven des Entwurfs als eine Fortentwickelung der preußischen Konkurs ordnung von 1855 bezeichnet. Sie geht jedoch über die Grenzen einer Revision derselben weit hinaus. „Das Konknrsrech t", sagen die Motive, „läßt kaum ein Gebiet des Privatrechts unbe rührt; — hier machen die Schwierigkeiten sich geltend, welche die mannigfachen Privatrechtc in Deutschland darbieten." Das Konkursver fahren ist ans Grundlage der Civilprozeßord- nnng geregelt. Die Vorschriften derselben sollen auf das Konkursverfahren „entsprechende An wendung finden, soweit nicht aus den Bestim mungen der Konknrsordnung Abweichungen sich ergeben". Die Knappheit des Gesetzes vermehrt die Schwierigkeiten für Studium und Anwendung desselben. Eine amtliche Instruction, wie solche 55
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