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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1925
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- 1925-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1925
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X- 32, 7. Februar 1925. Redaktioneller Teil. BSrI-nblall I. d. Dtzchn. »uchhand-l. 2105 allein bei ihr die nötige Gewähr gegeben wäre, baß Mißbrauch mit . dem wertvollen Material nicht getrieben würbe. EL wurde dann der Vorschlag gemacht, daß, um alle Differenzen zn beseitigen, der Vor sitzende des Fachausschusses für Papier, graphische Gewerbe, Verlags und Reklamewescn, Herr Bergmann, als Vertrauensmann ernannt und mit der Vermittlung bei allen vorliegenden Differenzen betraut werden sollte. Die Agitation würde dann ein Ende finden. Die Herren des Reichspostminislerinms und Herr Direktor Helmberger iReichsdruckerei) erklärten sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Di« Versammlung nahm von dem Bericht Kenntnis. Herr R. Bergmann gab folgenden Bericht: Der Berliner Papiergroßhandel fühlte sich durch die Konkurrenz der Neichsdruckcrei, die vor einiger Zeit den Papiergroßhandel mit Behörden ausgenom men hatte, schwer bedroht und vertrat im Fachausschuß den Stand punkt, daß alles geschehen müsse, um dies« Konkurrenz aus der Welt zu schassen. Das Präsidium der Kammer war damit einverstanden, daß auch dies« Angelegenheit in der von Herrn v. Borsig soeben erwähnten Aussprache !m Reichspostministerium behandelt wurde. Es ergab sich, daß weder dem Reichspostministerium noch der Reichs druckerei auch nur im geringsten au diesem Papiergroßhandel gelegen war, baß dieser Handel vielmehr lediglich aus Veranlassung des Herrn Reichssparkommissars ausgenommen war. Daraus ergab sich, daß man sich an diese Adresse wenden mußte. Das Präsidium hat darum auch eine Aussprach« bei dem Herrn Neichssparkommisfar veranlaßt. Dieselbe hat stattgsfunden und hatte das überraschende Er gebnis, daß der Herr Reichssparkommissar bereits aus Gründen, die hier nicht näher dargelegt zu werden brauchen, den Papiergroßhandel der Reichsdruckerei wieder inhibiert hat, sodaß die ganze Angelegen heit als abgetan betrachtet werden konnte. Die Äußerungen der bei den Vertreter des Neichssparkommifsars zeigten, daß diese Herren in einigen Punkten, welche das Gebaren des Papiergroßhändlers an- gehen, unrichtig informiert waren. Offenbar sind von unverantwort licher Seite Vorkommnisse, die der ehrbar« Kaufmann für sich ab lehnen muß, verallgemeinert worden. Auch die Ansicht, daß für den Papiergroßhandel Verdienste von 28—in Frage kämen, ist völlig abwegig und kann unter Umständen zu völlig falschen und bedenklichen Konsequenzen führen. Um solch« zu vermeiden, wurde empfohlen, die Kammer mehr als bisher gutachtlich zu hören, was auch bereit willigst in Aussicht gestellt wurde. Die Kammer nimmt Kenntnis. Informationsreise» ins Ausland. — Der Bund der Aus ländsdeutschen E. V., Berlin, hat eine besondere Abteilung sllr Auslandsreisen gegründet. Mit der Veranstaltung der Auslands reisen bezweckt er die Anknüpfung neuer wirtschaftlicher Beziehungen zwischen dem deutschen Inland« und den im Auslande ansässigen Deutschen. Er hat di« Überzeugung, daß die Persönliche Fühlung nahme bei diesen wirtschaftlichen Informationsreisen und die Erfah rung der ortsansässigen Ausländsdeutschen unseren Erportbestrebunge» die Wege ebnen wird. In dieser Beziehung sind die Fachgruppen- und Branchenreisen von besonderem Vorteil, da durch die Bundes mitglieder die Jnteresscntengruppen in den einzelnen Städten auf das Kommen reichsdeutschcr Besucher vorbereitet werden können. Zu nächst veranstaltet der Bund solche Informationsreisen im Frühling dieses Jahres von Berlin oder München aus nach a) Wien—Budapest—Belgrad—Sofia—Konstantinopel—Athen— Neapel—Genua—Stuttgart <28 Tage), oder nach k>) Athen—Venedig—München <3 Wochen). Die Kosten der Reise betragen bei Eisenbahnfahrt II. Klasse s) 1888 Mark und b> 1150 Mark. Der Preis umschließt: Eisenbahn fahrt, Schiss I. Klasse, Schlafwagen, volle Verpflegung, Hotels, Be sichtigungen, Führung durch ortskundige Führer, Zufahrten zum Hotel, Trinkgelder und dergleichen. Der Unterzeichnete Ausschuß ist bereit, Anmeldungen von Ange hörigen des deutschen Buchhandels zu sammeln und sic dem Bund der Auslanddeutschen weiterzugeben. Börsenvereinsausschuß: Deutsche Gesellschaft siir Auslandsbuchhandcl. Vom Wiener Buchhandel. — Im Zuge der Ausführung eines vielleicht nicht sehr aussichtsreichen, aber gewiß sehr populären Pro grammpunktes »Kampf gegen die Teuerung» hat die Negierung vorerst bei den Brotfabriken die bisher üblich gewesene gemeinsame Fest setzung des Brotpreises untersagt und ihr Augenmerk sodann auf die Preiserstellung der geistigen Nahrungsmittel, der Bücher gerichtet. Sie handelte also in ihrem Sinne ganz konsequent, indem sie sich zwar nicht gegen den Ladenpreis — denn dieser liegt ja nicht im Belieben der Tetailbuchhändler —, aber gegen die Umrechnung des Ladenpreises der reichsdeutschen Bücher in die Kronen- oder Schillings währung wandte. Dies ist so gemeint, daß die Preisbildungskom mission den Verein der Österreichischen Buchhändler verständigt hat, daß sie künftig von der behördlichen Preisbestimmung für den Buch handel absehen wird, aus den schon in Nr. 30 des Bbl. auf S. 1859 unten mitgeteilten Gründen. In diesen Blättern bedarf es keiner besonderen Begründung, daß die Stellungnahme der Regierung dem Buchhandel gegenüber nicht ganz gerechtfertigt erscheint, weil es sich bei Büchern um sogenannte »Markenartikel» handelt, die überall in gleicher Güte geliefert werden. Jedenfalls mußte der Verein der österreichischen Buchhändler Liesen Erlaß zum Gegenstände von Beratungen machen, und diese haben zu folgender Entschließung geführt: Es wird allwöchentlich der Markumrechuungskurs, wie er beim Verlause reichsdeutscher, nichtwissenschaftlicher Verlagswerke angewendet werden soll, verlaut bart werden. Damit wird der schon vor dem Kriege gehandhabte Brauch wieder Geltung erlangen. Vorläufig wird vom 1. Februar an die Mark mit 18 ovo Kronen nmgerechnet werden. Hierin ist neben dem Markpreise sgegenwärtig 10 050 Kronen, Devise Berlin Ware) noch die LUprozentige Waren umsatzsteuer und der auch schon in der Vorkriegszeit bestandene Kurs ausschlag <128 Heller statt 117 Heller für 1 Mark) von drei Friedens hellern <133 Kronen) berücksichtigt. Als teilweise Entschädigung für di« seit dem Kriege wesentlich gestiegenen Regiekosten, eine Steigerung, die sich bei gleichzeitigem Sinken des Umsatzes aus die Hälfte oder «in Drittel des Kriedensmnsatzes vollzogen hat, erübrigen dann noch rund 111 Friedensheller oder etwa 23k Kronen. Ein« Ermäßigung des Umrechnungskurses wird deshalb in Buchhandelskreisen für die Zeit der Weitergeltung des jetzigen Markkurses als unmöglich be zeichnet. Hierzu möchte ich noch bemerken: Während der Kriegszeit und der Nachkriegszeit hat sich der Warenhandel und auch der Buchhandel stets von neuem einstellen müssen; es ist anznnchmen, daß auch diese nur teilweise neue Einführung sich bald wieder einleben und die Anpassung sich glatt vollziehen wird. Es muß nur beim gesamten Wiener Buchhandel der ernste Bille vorhanden sein, «ine Schädigung der gemeinsamen Interessen nicht aufkommen zu lassen. W i e n, 1. Februar 1825. Friedrich Schiller. Werbung sür bas Buch im Schulbuch. — Wir finden in der weit verbreiteten Schulanthologi« »Ins Herz hinein», herausgegeben von W. Kluge <Dieter!ch'fch« Verlagsbh. in Leipzig), deren Inhalt vielfach als Memorierstoff benutzt wird, unter der Kapitelüberschrift »Schaff' gute Bücher in dein Haus!» «ine Reihe vortrefflich ausge wählter Verse und Sprüche, die für Buch und Bild warm «intreten. Dieses Vorgehen verdient Nachahmung. Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur. — Im Bildungsausschutz des Reichstags gab Staatssekretär Schulz folgende Erklärung ab: Ein Kesetzentwurs zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur liegt dem Reichsrat vor. Die zustän digen Ausschüsse haben ihn bereits in wesentlichen Teilen beraten. Di« Verabschiedung durch den Reichsrat ist in kürzester Frist zu er warten. Kür Abschaffung der Gcschästsaussicht. — Die demokratische Frak tion hat im Reichstag folgenden Antrag Meyer-Berlin eingebracht: Die Regierung um die unverzügliche Einbringung eines Gesetzent wurfs zu ersuchen, durch den unter Aufhebung der Verordnung über die Geschäftsaufsicht das Zwangsvcrgletchsverfahrcn außerhalb deS Konkurses geregelt wird. Dieser Antrag zeigt den Weg zur Abhilfe der Beschwerden der Wirtschaft über die Geschäftsaufsicht, die vielfach zu einer ungesunden Begünstigung der Schuldner auf Kosten der Gläubiger geführt hat und das Ansehen der deutschen Kausmannschaft im Auslände beeinträchtigt. Nachdem die Versuche, die Vorschriften über die Geschästsaufsicht zu verbessern, kein befriedigendes Ergebnis gehabt haben, ist es geboten, diese unzeitgemäß gewordene Einrichtung zu beseitigen. Das darf aber nur geschehen, wenn gleichzeitig Vor sorge dafür getroffen wird, baß nicht mehr wie vordem die sogenannten »Akkordstörer» zur Erreichung eigennütziger Ziele die ehrlichen Be mühungen eines Schuldners, im Einverständnis mit der großen Mehr heit seiner Gläubiger seine Vcrhältnissse zu ordnen und seine Existenz zu erhalten, zunichte machen können. Deshalb muß gleichzeitig mit der Beseitigung der Geschäftsanssicht das Zwangsvergleichs verfahren außerhalb des Konkurses cingeführt werden, mit dem im Auslande bereits sehr günstige Erfahrungen gemacht wor den sind und das von den deutschen Wirtschaftskrcisen schon seit langem gewünscht wird. 28«
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