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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1877
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- Deutsch
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Am 30. April hat er sein Arbeitszimmer (parterre neben den Comp- toiren gelegen) zum letzten Mal betreten. Vom I. Mai bis Mitte Juni war das Leiden sehr heftig. Dann schien Besserung einzu treten, aber — zugleich damit zeigte sich die Wassersucht. Vom Bette aus nahm er den lebhaftesten Antheil an seinem Geschäft, nament- lichamFortgangder„National-Bibliothek"und gab seinem Gcschäfts- sührer seit 18 Jahren, Hrn. Frank, der ihm täglich zu berichten hatte, Auskunft und Direktive; doch konnten diese wegen der »othwendigen Kürze der Konferenzen nur ganz allgemein sein. Um die Mitte Juli gestattete sein Zustand die Abreise nach seiner Villa in Thüringen; Hcimathland und Heimathluft brachten weitere Besserung, so daß er die Treppe nach seinem Schlafzimmer herunter, wenn auch nicht hin auf steigen konnte. Das Wasser schien vollständig verschwunden; dafür zeigte sich ein anderes bedenkliches Symptom: das Dictiren der Briese an Hrn. Frank und jede geistige Anstrengung ermüdete ihn (Beweis, daß er sich überarbeitet hatte!); er ließ alles liegen, ant wortete nicht, berief Hrn. Frank vielmehr zu sich, um das Nöthige mündlich erledigen zu können. Noch im August ging körperlich alles gut; er war heiter und freute sich, daß es ihm noch vergönnt sei, den schönen sonnigen Himmel seines geliebten Thüringens zu genießen. Er fuhr täglich ein paar Stunden in Wald und Berg spazieren, so daß seine Umgebung nicht anders glaubte, als er sei auf dem besten Wege zur Genesung. Leider hielt dieser Schein nicht lange an. Das Plötzlich einge tretene und anhaltende schlechte Wetter des Septembers brachte einen Rückfall, der die Rückreise bis Anfang Octobcr verzögerte, und auch dann gelang es nur mit Mühe und Noth, ihn nach Berlin zu schaffen. Ungefähr 14 Tage lang empfing er hier noch täglich Hrn. Frank zu kurzem Bericht; dann legte er sich und war nur noch für die Familie sichtbar. Das furchtbare Leiden sah man ihm damals schon an; fortan nahm es immer größere Dimensionen an. Mit Fassung und Geduld ertrug er alles und — ex UNO äisoo oruniu! —schrieb in mitten der Schmerzen mit der größten Anstrengung allwöchentlich mit eigener Hand die Adresse zu einer Sendung Zeitungen an seine Mutter in Waltershausen, damit diese sich nicht ängstige. Dies that er sogar noch 8 Tage vor seinem Tode in einem lichten Augenblick; denn am Nenjahrstage war Besinnungslosigkeit eingetreten. So hat der edle Mann Monate lang unter den heftigsten Schmerzen, deren nähere Beschreibung zu weit führen würde, leiden müssen; doch sorgte der Arzt dafür, daß er sanft und ruhig einschlies. Am 13. Januar um b'/z Uhr Nachmittags berührte ihn der Todesengel. Er war wenige Tage über 58 Jahre alt geworden! — Er war ein Mann, sagt alles nur i» allem! Er wird uns ewig unvergeßlich sei». Uuvo, pia animal Gegen nnsittlichc Schriften tc. Die Kreis-Synode Berlin I. hatte am 3. December v. I. be schlossen, die nachstehende Petition an das königlich Polizei - Prä sidium zu senden. An ein Hohes Präsidium richtet der ergebenst Unterzeichnete Vor stand der Kreis-Synode Berlin I. das nachstehende Gesuch: In der außer ordentlichen Synodal - Versammlung vom 11. d. M. ist bei der Be- raihung der diesjährigen Proposition des königl. Consistorii: „Wie kann dem wachsenden Bildnngs- und Lesebedürsniß der Gemeinden durch Verbreitung guter Schriften am wirksamsten Befriedigung verschalst werden, um so dem verderblichen Einflüsse eines großen Theiles der Tagesliteratur und der Presse mit Erfolg zu begegnen?" — in ein gehender Weise erörtert worden, wie trotz der erfolgreichen Wachsamkeit der Aufsichtsbehörden die unsittlichen Bücher und Bilder von den Schau fenstern nicht zu verdrängen sind, ja wie die unanständigsten und offen bare Anreizungen zur Unzucht enthaltenden Schriften und Bilder auf Bahnhöfen und anderen belebten Berkehrsstätten frech empfohlen werden, oder auch sich im Wege der Colportage bis in daS Innere des Familien lebens einschleichen. Es wurde in dieser Beziehung als ein beklagens- werlher Nothstand empfunden, daß in unserer Gesetzgebung nur erst die Ausstellung und Verbreitung solcher unsittlichen Machwerke, nicht aber schon die Production derselben mit Strafen belegt ist, so daß die Riesenarbeit, de» bereits zu Tage tretenden Giststrom zurückzudrängen, lediglich der Ueberwachung der öffentlichen Aussichtsbehörde und dem noch lange nicht genug erweckten Bürgersinne, welcher die eigene Ehre mit der Förderung des Gesetzes identificirt, überlassen bleibt. Die Sy node nahm unter Nr. 6 einstimmig den Satz an: „Gleichfalls ist cs gewiß heilige Pflicht, die Aufmerksamkeit der gesetzgebenden Körper auf allgemein empfundene, durch Unsittlichkcit in Wort und Bild veranlaßte Nothstände petitionirend hinzuweisen, jedenfalls aber in einzelnen Fällen die genaue Handhabung der vorhandenen Strafmittel zu veranlassen." Laut Beschluß der Synode richten wir an ein Hohes Präsidium die ergebene Bitte: Hochdasselbe wolle mit derselben heilsamen Strenge, unsittlicher Neujahrswünschc eine geschärfte Wachsamkeit gewandt werde. Der Vorstand der Kreis-Synode Berlin l. Hierauf ist unter dem 25. December v. I. die nachstehende Ant wort ergangen: Dem Vorstande der Kreis-Synode Berlin 1. beehrt sich das Polizei- Präsidium aus das sehr gefällige Schreiben vom 20. d. M. ganz er gebenst mitzutheilen, daß seitens desselben auch ohne besondere Anregung Klagen laut werden, daß eine große Anzahl von unsittlichen Schriften und Abbildungen verkauft und verbreitet worden seien, so wird dabei übersehen, daß das Strafgesetzbuch den Betrieb unsittlicher Schriften re. nicht unter Strafe stellt, und daß mithin auch der Behörde keine Hand ist, als der, welchen man gewöhnlich damit verbindet, so daß eine große Anzahl von dergleichen Machwerken, welche das sittliche Gefühl des Einzelnen verletzen, nicht in die Kategorie der im tz. 184. des Strafgesetzbuches gedachten unzüchtigen Schriften und Abbildungen fällt. Königl. Polizei-Präsidium. Der „Ev.-Kirchl. Anz. f. B." bemerkt hierzu: „Wir stehen so mit vor der niederschlagenden Thatsache, daß nicht nur den redlichen Bemühungen der Einzelnen, der Eltern, Lehrer, Erzieher und Geistlichen oder der großen Gemeinschaften, welche über die öffent liche Wohlfahrt im Aeußern und Innern wachen, als Magistrate, Schulen, Kirchengemeinden, Synoden, sondern sogar der staatlichen Sicherheitsbehörde selbst durch das Staatsgesetz in diesem Stück eine energische Thätigkeit erschwert wird. Der moderne Staat ist zu einer Höhe und Vielseitigkeit seiner Machtentsaltung gelangt, wie noch niemals. Auf allen Gebieten des geistigen und geistlichen Lebens ist seine Stimme die ausschließlich entscheidende, wenn es sich um Pflege oder Einschränkung des Vorhandenen handelt. Es ist nicht zu verlangen, daß er die Staatsangehörigen bekehre und heilige. Aber es ist auch nicht zu viel gefordert, wenn man von ihm Schutz der Sittlichkeit und Widerstand gegen die Unsittlichkeit fordert." oc-L- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheiluugen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung.
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