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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1925
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- 1925-02-10
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- 10.02.1925
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2268vvrsenblat1 f. d. »tlcha. vuchhauLel. Redaktioneller Teil. 34, 10. Februar 1925. Der Verkauf der norwegischen Bestände des Gyldendalschen Ver- > tags. — Wie deutsche Blätter bereits gemeldet haben, ist die Uber-' nähme des norwegischen Berlages von Gyldendal in Kopenhagen in norwegische Hände nunmehr zur Tatsache geworden. Das Ereignis hat besonders in norwegischen Kreisen berechtigte Freude her- oorgerufen. Die Unterhandlungen zwischen den Vertretern des nor wegischen Buchhandels und des Gyldendalschen Verlags sind beträcht liche Zeit hindurch gepflogen worden. Bei den gegenwärtigen schwieri gen wirtschaftlichen Verhältnissen war es auch keine leichte.Sache, das zur Übernahme erforderliche Kapital aufzubringen. Die norwegischen Buchhündlerkreisc waren hierzu allein nicht imstande, sodaß ein Auf ruf zur Aktienzeichnung hinausgehen mußte. Uber den Kaufpreis sind verschiedene Angaben" in Umlauf gesetzt worden. Sospricht ein Blatt von 2 Millionen, andere wieder von 1 200 000 Kronen. Der letztere Be trag scheint das Aktienkapital des zur Übernahme und Weiterführung gegründeten norwegischen Unternehmens auszumachen. Bemerkens wert ist cs, daß unter den Aktienzcichnern weniger die Begüterten als die Minderbemittelten, wie Akademiker, Lehrer und Landwirte, ver treten sind, woraus darauf geschlossen wird, daß dadurch gerade die letzteren Schichten ihr natwnales Emipfindcn geäußert haben. Es han delt sich hier auch tatsächlich um eine nationale Angelegenheit, denn die Mehrheit der norwegischen Dichter, die großen Namen wie Ibsen. Björnson, Kielland. Hamsun mit inbegriffen, hat ihre Werke bei Gyl dendal in Dänemark erscheinen lassen, trotzdem doch auch norwegische Verleger vorhanden waren, die sie gerne verlegt hätten. Die Honorar- bedingungcn müssen also besonders verlockend gewesen sein, sonst könnte man sich die ganze Sache gar nicht erklären. Hiermit dürfte denn auch das äußerst schwierige Problem »Gylden- dal«, das dem norwegischen Gesamtbuchhandel Jahre hindurch Veran lassung zu einem fortgesetzten zähen und erbitterten Kampfe gab. seine befriedigende Lösung gefunden haben. Die norwegische Buchhändler zeitung hat einen beträchtlichen Anteil an diesen Kämpfen für sich zu beanspruchen und äußert sich nun darüber u. a. folgendermaßen: »Es gereicht unseren Buchhändlern zur Ehre, daß sic in diesem Streite nicht zurückgeschrcckt sind, und eine noch größere Ehre für sie ist es, daß sie durch ihr einmütiges Zusammenhalten ihren Willen durchsetzen konnten. Der Ausgang dieses Streites hat das Selbstbewußtsein der Buchhändler, gleichzeitig aber auch die Stellung des norwegischen Ver lags dem Buchhandel und dem Publikum gegenüber gestärkt. Dieser Streit dürste wohl auch dem großen dänischen Verlag klar gemacht haben, daß ein sehr bedeutender Teil der Literatur eines Landes nicht auf die Dauer von einem fremden Verlag besessen werden kann.« — Ohne auf den ganzen Verlauf der hier in Frage kommenden Ange legenheit, die -sehr reich an interessanten Momenten ist, eiu- zugehen, mag hier schließlich nur noch die außerordentliche Be deutung des gerade im nordischen Buchhandel so ausgeprägten ein mütigen Zusammenwirkens des Buchhandels in allen besonders wich tigen Angelegenheiten hervorgehoben werden, das alle Achtung ver dient. Felix Värkonyi. Erhöhung der Buchbinderprcise. — Der Verband Deutscher B u ch b i n d e r e i b c s i tz e r hat unterm 2. Februar 1925 folgende Mitteilung an den Buchhandel versandt: »Eine höhere Preisstellung unserer Fabrikate läßt sich in Hinkunft leider nicht vermeiden. Nicht allein die Lohnerhöhung vom 30. Januar im Ausmaße von mehr als 5"/o, sondern auch die ganz wesentliche Steigerung der Materialpreise im Ausmaße bis zu 30?L zwingt uns, die Preise für Broschüren um 5 Prozent, die Preise für Einbände um 10 Prozent zu erhöhen. Wir betonen ausdrücklich, daß wir — trotzdem unsere Preis stellung von vornherein sehr knapp ist — nur in der Erwartung eines Steucrabbaues und einer besseren Beschäftigung im Vergleich zum Vorjahre, welche allein unsere Spesenbelastung vermindern kann, uns mit der verhältnismäßig geringen Preiserhöhung abgefunöen haben.« Wochenbericht der Deutschen Metallhai,bcl A.-G. in Berlin-Qber- schöneweide vom 5. Februar 1925. — Wie zu erwarten war, hat sich die Situation am Londoner M arkt nach Abwicklung der Ultimo- Geschäfte geklärt, und sämtliche Metallkurse zeigen ein wesentlich höhe res Niveau gegenüber den Notierungen unseres letzten Berichtes. Be sonders Kupfer und Blei konnten Kursgewinne von etwa L 1 buchen. Die allgemeine Tendenz läßt darauf schließen, daß eine weitere Stei gerung bereits in den nächsten Tagen eintreten wird. Auch am deutschen Metallmarkt hat sich die Befestigung der Londoner Küche ausgewirkt, was hauptsächlich bei Kupfer, Blei und Zink in Erscheinung tritt. Von seiten des Konsums werden auch nunmehr wieder größere Deckungskäufe vorgenommen, die infolge der eingetretenen Baisse zurückgestellt waren. Am A l t m e t a l l m a rk t hat das Geschäft hierdurch auch eine Belebung erfahren, sodaß fast für alle Altmetalle eine rege Nach frage herrscht. Der Londoner Metallmarkt schließt heute mit folgenden Notierungen: Kupfer, prompt, L 65?/s, 3 Monate L 60V,, Zinn, prompt, 5 262V«, 3 Monate 5 205)4, Blei, nahe Sichten, L MV», entf. Sichten L 38V«. Zink, nahe Sichten, L 30Z4, entf. Sichten L 36V», Die heutigen Berliner Notierungen für Neumetalle stellen sich ungefähr wie folgt: Raffinadekupfcr Mk. 131,-/432 — per 100 Kilo, Hüttenweichblei Mk. 77.—/78.— per 100 Kilo, Hüttenrohzink, Ziro lkli, Mk. 77.—/70.— per 100 Kilo, Feinzink, Zero, Mk. 87.—/89.— per 100 Kilo, Bankazinn Mk. 540.—/560.— per 100 Kilo, Hüttenzinn Mk. 530.-/510.— per 400 Kilo, Antimon regulus Mk. 130.—/131.— per 100 Kilo, Stereotypemetall Mk. 85.—^ per 400 Kilo, Setzmaschinenmetall Mk. 84.— per 100 Kilo. Falsche Berechnung der Lohnsteuer. — Ter Präsident des Landes finanzamts Leipzig teilt uns unterm 29. Januar 1925 eine falsche B e r e ch n u n g s w e i s e des Lohnsteuer-Abzugs mit, von der wir nachstehend Kenntnis geben mit der Empfehlung, die Lohnsteuerabzügc nachzuprüfen und etwaige in dieser Hlrt falsch errechnet? Lohnsteuer Beträge richtigzustcllen, um Weiterungen mit den Finanzämtern zu vermeiden. Das folgende Beispiel zeigt die falsche Bcrechnnngs- weise: Monatsgehalt Mk. 165.— steuerfrei Mk. 60.- zu versteuern (10?L s. Ledige) Mk. 105.- Lohnsteuer Mk. 10.50 nicht zu erheben Mk. —.50 zu erhebende Lohnsteuer Mk. 10.—. Tie tatsächlich einzubchaltcndc Steller beträgt in vorstehendem Falle Mk. 10.50. Nach der Verordnung des Herrn Neichsministers der Finanzen vom 15. November 1924 über die Durchführung des Steuerabzuges vom Arbeitslohn wird der auf den Arbeitslohn entfallende Steuer betrug nicht erhoben, wenn er a) bei Zahlung des Arbeitslohnes für volle Monate —.80 Mk. monatlich. b) bei Zahllmg des Arbeitslohnes für volle Wochen —.20 Mk. wöchentlich nicht iibersteigt. Beträgt dagegen der Steuerabzug mehr als Mk. —.80 bzw. Mk. —.20. so wird die Steuer voll, also einschließlich des Klein- be träges erhoben. Die Bestimmung über die Richterhebung von Kleinbeträgcn hat nur den Zweck, den Arbeitnehmern mit ganz ge ringem Einkommen eine besondere Vergünstigung einzuräumen, soll aber keineswegs jedem Arbeitnehmer zugute kommen. Ergänzend sei hierzu noch bemerkt, baß diese Bestimmung der Nichterhebung von Kleinbeträgcn keine Anwendung fin det in nachstehenden Fällen: 1. auf den Steuerabzugsbctrag von einmaligen Einnahmen, die neben laufenden Bezügen gewährt werden (8 12 der Durchführungs bestimmungen vom 20. Dezember 1923), 2. auf die im 8 44 der Durchführungsbestimmungen bezeichnctcn Per sonen (Auslandsbcamte. beschränkt Steuerpflichtige, z. B. aus ländische Arbeiter), bei denen in jedem Falle 2 v. H. des vollen Arbeitslohnes als Steuer cinzubehalten sind, 3. bei Heimarbeitern, bei denen der. Arbeitslohn nicht für eine be stimmte Arbeitszeit und auch nicht nach der Arbeitsleistung inner halb eines bestimmten Zeitraumes gezahlt wird. Zur Frage der Umsatzsteuer. Der Gesamtvorstand des Ver bandes Sächsischer Industrieller, der sich bereits wiederholt für voll kommene Beseitigung der erhöhten U m s a tz st e u e r (sog. Lurussteuer) ausgesprochen hat, beschloß in seiner letzten Sitzung aufs neue, darauf hinzuwirkcn, daß bei dA bevorstehenden Generallsteuer- reform die Luxussteuer fallen gelassen wird. Die Luxussteuer ist nichts weiter als eine Steuer auf Qualitätsware, die in vielen Fällen zur Kurzarbeit und Entlassung der Arbeiter geführt hat. Einen irgend wesentlichen Ausfall an Steuern bringt der Wegfall der LuxuS- steuer nicht. Die etwa ausfallenden Beträge werden dadurch, daß die Industrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch Wegfall der Luxus- stener gestärkt wird, sicherlich eingebracht werden. Anch die allge
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