Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1877
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- 1877-02-21
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- 21.02.1877
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sessoren der schönen Wissenschaften, die religiöse dagegen den Professoren der Theologie, Außerdem mußte er ein Pflichtexemplar aller ersten Ausgaben griechischer Werke an die königliche Biblio thek abliesern. So groß aber auch die Liebe Franz I, für die Wissenschaften war, so mußte dieselbe doch zurückstehen, wenn sie mit Staat und Kirche in Widerspruch gericth, denn sie sollte Frankreich zur Zierde gereichen, aber das Land nicht aufregen und beunruhigen. So be gann mit der Förderung des Buchhandels durch den Staat zu gleicher Zeit auch die Beaufsichtigung der Presse durch denselben, und wäh rend er dem Buchhandel persönliche Privilegien verlieh, theilte er sich mit Universität und Kirche in die Ueberwachung der Presse, um den Ausfluß der neuen Ideen zu regeln. Seit Einführung der Buchdruckerkunst in Frankreich scheint die selbe unter derAussicht derPariserUniversität, deren Mitglieder ja die Buchdrucker waren, gestanden zu haben, ohne jedoch Anfangs ein Man- datdazu zu besitzen, welches crst am 13, Juni 1521 vom Könige ertheilt wurde, dahin lautend, daß es den Buchhändlern und Buchdruckern verboten sein solle, etwas zu verkaufen oder herauszugeben, außer mit Bewilligung der Universität und theologischen Facultät und nach geschehener Visitation. Obgleich durch diese Verordnung Franz I. die Universität das Aufsichtsrecht über Buchdrucker und Buchhändler formell bestätigt erhalten hatte, ja ihr sogar die Pflicht der Ueberwachung aufgelegt worden war, so blieb sie doch in ihrem Rechte nicht unbehelligt, indem die Staatsbehörden es nicht unterließen, in die Beaufsichtigung sich mit einzumischen. Es war kaum, so berichtet der Verfasser, ein Vierteljahr ver flossen, nach dem Erlaß des königlichen Mandates, da erhielt am 3. October 1521 die Universität schon eine Zuschrift vom Parla ment mit Vorwürfen, daß sie verdächtige und nach Ketzerei riechende Bücher ganz geduldig herausgeben und verbreiten lasse. Das Parla ment erklärte sich zugleich bereit, Abhilfe zu schaffen, wenn die Uni versität nicht im Stande sei, diesen Unfug der Buchhändler zu unter drücken. Die Universität zog es jedoch vor, einige Buchhändler und Buchdrucker, welche sich mit einer Schrift von Melanchthon besaßt hatten, selbst zu verhaften. Die Schrift wurde verbrannt. Das war jedoch nur ein vorsichtiger Anfang; zwei Jahre später geschah die Einmischung von Seiten des Parlamentes in ganz anderer Weise, ohne sich auch nur im Geringsten um die Universität zu küm mern. In Paris lebte nämlich ein Edelmann und Doctor der Theo logie aus Artois, Namens Louis de Berquin, ein Mann von tadel loser Sittenreinheit, großem Muth und ausgcbrciteten Kenntnissen, aber angesteckt von der Lutherischen Lehre, Im Mai 1523 ließ nun das Parlament, ohne sich um die Universität zu kümmern, Haus suchung bei Berquin abhalten und verschiedene ketzerische Bücher wegnehmen, auch die bei einigen Buchhändlern gefundenen Schriften Luther's ohne Weiteres confisciren. Erst nachher schickte man die bei Berquin gefundenen Bücher an die theologische Facultä! zur Beurtheilung, und diese beschloß, dieselben sollten, mit Ausnahme von zwei, zum Feuertode verurtheilt und verbrannt werden, nicht nur in Paris, sondern im ganzen Reich, Berquin selbst sei dazu an- zuhalten, die Jrrthümer in den von ihm verfaßten und übersetzten Büchern zu widerrufen. So ging die Staatsgewalt Schritt für Schritt weiter und hatte dabei leichtes Spiel, indem die theologische Facultät in der Verwer fung der neuen Lehre mit ihr übereinstimmte, während sonst viele unter den Mitgliedern der Universität waren, welche die Wahrheit der neuen Lehre mehr oder weniger erkannten, jedoch gegen die Un terdrückung derselben nicht öffentlich aufzutrcten wagten, da die Theologen bei Hofe wie im Parlament die Macht in den Händen hatten, so daß es eine gefährliche Sache gewesen wäre, sich öffentlich aufzulehnen. So kam cs, daß die Universität gar nicht mehr gefragt wurde und die Theologen auf eigene Faust das Aufsichtsrecht über die Presse ausübten, obgleich der König selbst zu dieser Zeit die Universität noch als im Besitz des Aufsichtsrcchtes über die Presse betrachtete. Jedoch dieses Recht war schließlich nur noch ein formelles, welches mit dem Jahre 1534 gänzlich aushörte, woran die Gährung im Innern, wie die Kriege draußen die Schuld trugen. Die Sor bonne ging sogar soweit, unter dem 7, Juli des Jahres 1533 vom König Franz I, zu verlangen, daß er zur Rettung der gefährdeten Religion die Buchdruckerkunst in Frankreich für immer abschaffe, da sie täglich eine unabsehbare Menge von verderblichen Büchern gebäre. Der König ging jedoch damals aus dies Ansinnen nicht ein. Am 13. Januar 1534 decretirte er jedoch, es solle im ganzen Reiche nichts mehr gedruckt werden bei Strafe des Stranges. Das Parlament, obgleich die Theologen der Sorbonne einen großen Einfluß aus dasselbe hatten, trug dennoch Bedenken, die Verordnung des Königs zu registriren. Infolge davon richtete der König ein Schreiben an das Parlament, worin er Vorschläge zur Regelung der Preßpolizei machte, dabei aber bcharrte, daß sein voriges Decret gelten solle, bis die Sache anderweitig geordnet sei. Er befahl dem Parlament, ihm 24 geeignete Personen vorzuschlagen, aus denen er selbst 12 auswählen wolle, welchen es hinsort allein zukommen würde, in der Stadt Paris, aber auch nirgendwo anders, approbirte und zum allgemeinen Besten nothwendige Bücher zu drucken, aber nichts Neues, Wie es scheint, ist auch dieser zweite Vorschlag vom Parlament nicht angenommen worden und ist die Sache nach und nach im Sande verlausen; dennoch ist sie bedeutungsvoll, indem es der erste Schritt war, das ursprünglich freie Gewerbe in ein Concessionsgewerbe umzuwandeln und es in Abhängigkeit von der Regierung zu bringen, und so hat denn auch in der Folge das Parlament die Oberaufsicht über die Presse ansgeübt und sich dabei nicht der Universität, wohl aber der theologischen Facultät und der Sorbonne nach Bedürfniß bedient. Wahrscheinlich ist es, daß der König dem Parlamente eine ernste Aufsicht über die Bücher und deren Verfasser zur Pflicht gemacht hatte, unter welcher Bedingung er von der Aus führung seiner Patente absah. So sehen wir, daß in der Folge von der Universität gar nicht mehr die Rede ist, während das Parlament der Verordnung des Königs getreulich nachkam. Trotzdem konnte es der unbequemen Literatur nicht Herr werden, denn Heinrich II., der Nachfolger Franz I., verbot den Druck anonymer Bücher, verordnete, daß Buch händler und Buchdrucker nur im (Zuartior cko Ivnivorsitä wohnen dursten und, hieran anschließend, daß regelmäßig zweimal im Jahre durch königliche Beamte Haussuchung in ihren Läden und Osficinen nach verdächtigen Büchern gehalten werden solle. Allein dem natürlichen Drange nach Freiheit ist kein Gesetz gewachsen. Wenn religiöse Anschauungen, sagt Frommann, sich so unmittelbar mit den Gedanken über staatliche und sociale Verhält nisse verbinden, wie es bei der Reformation der Fall war, so erhal ten die neuen Anschauungen bloß aus dem täglichen Leben Nahrung genug, so daß Bücherverbote wie ein elender Regenschirm sind, den Staatsbehörden über ein Fleckchen Erde aufspannen, während die Nässe von allen Seiten eindringt. Die Reformation nahm unter der Regierung Heinrich's II. solchen Fortgang, daß man im Jahre 1558 schon 400,000 Reformirte in Frankreich zählen konnte. Und als nach dem Tode dieses Königs Franz II,, der Gemahl der Maria Stuart, den Thron bestieg und mit ihm die Oheime der schottischen Königin, die Guisen, namentlich Carl Guise, Cardinal von Loth ringen, zur vollständigen Herrschaft gelangten, was konnte es da 94»
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