Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1877
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- 1877-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1877
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- Deutsch
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wenn auch nicht über ältere geschichtliche Perioden, wie dies ost in der „Revue des deux Mondes" der Fall ist, doch über die neueste Geschichte der hervorragendsten europäischen Staaten. „Unsere Zeit" bringt interessante geographische und ethnographische Artikel, im An schluß an die neuesten Entdeckungen; und auch dies Gebiet wird von der „Deutschen Rundschau" bisher nicht angebaut, während die „Revue des deux Mondes" häufig derartige Aussätze enthält. Dann aber hat „Unsere Zeit" durch ihre geistvollen Essays und Charakter- köpse sich Ruf erworben und erinnert dadurch an diejenigen von Saint-Beuve und Planche in der „Revue des deux Mondes". Eine Unähnlichkeit der beiden Zeitschriften besteht darin, daß die sranzö- sische Revue Romane und Novellen der ersten Schriftsteller bringt, während „Unsere Zeit" dies belletristische Element ausgeschlossen hat. Die Redaction glaubte in Deutschland davon absehen zu können, da es nicht bloß in Zeitungsfeuilletons wie in Frankreich, sondern in zahlreichen illustrirten und nicht illustrirten Journalen selbständige Vertretung findet. Hierin ist die „Deutsche Rundschau" in die Bahnen der französischen Revue getreten. Wir sind indeß weit davon entfernt, die geringere oder größere Aehnlichkeit mit dem französischen Vorbilde, das sich allerdings eines verdienten Weltrufs erfreut, zum Maßstab machen zu wollen sür die Wür digung des Verdienstes, das eine deutsche Revue sich erwirbt; wir legten diesen Maßstab nur an, weil Bamberger ihn schon durch die Ueberschrift seines Artikels als den entscheidenden für seine Betrach tungen bezeichnet hat. Möge jede Revue in ihrer Art und Weise ein Culturgemälde der Gegenwart zu geben suchen; „Unsere Zeit" und auch manche andere Revuen brauchen noch keinen Hermes Psycho- pompos, der ihnen das Geleite in die Unterwelt gibt.« Replik. — In der Entgegnung aus den in Nr. 41 d. Bl. veröffentlichten Rechtsfall behauptet Hr. Beyer, seine Annahme- erklärung an Bedingungen geknüpft zu haben, die zu erfüllen ich unterlassen hätte. Er versichert, Bezahlung disponirter Exemplare und die sofortige Annahme seiner Offerte gefordert zu haben. Diese Zusätze, von denen ich nichts weiß, und die, wenn vorhanden, ein klägerisches Vorgehen gerechtfertigt hätten, sind erst bei der Nieder schrift der „Entgegnung" entstanden. Ich habe das Original jener Correspondenz zwecks Klarstellung den Acten entlehnt, auch der Redaction des Börsenblattes zur Durchsicht übergeben. Dasselbe lautet: „Königsberg, 18. Mai 1875. Herrn R.Streller in Leipzig: Bei Ihren Remittenden O.-M. 1875 will ich aus Gefälligkeit Ihnen die 6 Einbände zu Schmolck, Handbuch jedoch nur L 7H Sgr. mit 1 Thlr. 15 Sgr., wie ich Ihnen berechnete, nicht mit 2 Thlr. ....(gutschreiben). — Rcmittenda nur 12 Thlr. Ergebenst per Feld. Beyer." Hiernach sind die Exemplare bedingungslos angenommen worden. Ich beging den, gegen das Handelsrecht verstoßenden Formfehler, die Preisreduction nicht formell ange nommen zu haben. Die Uebertragung der geänderten Summe in die Strazze war keine Acceptation im Sinne des Handelsgesetz buches. Noch incorrccter erscheint die Vertheidigung des Hrn. Beyer, wenn ich eine zu Protokoll gegebene Erklärung desscben berichte, dahin lautend, daß ihm (B.) die Offerte seines Gehilfen ganz un bekannt sei, daß er dieselbe einschen müsse, um den Schreiber zu ermitteln (jedenfalls in der Absicht, den Gehilfen dafür verant wortlich zu machen). Hr. Beyer war offenbar auch zur Zeit der Abgabe dieser Erklärung der Meinung, daß mich die Offerte, wenn vorhanden, entbinden müßte. Er führte die Klage trotzdem weiter, weil die Ausbeutung des erwähnten Formfehlers einen Er folg sichern mußte. Daß das Vorgehen zun, mindesten unedel war, dürste nun wohl außer Zweifel gestellt sein. Leipzig, 2K. Februar 1877. R. Streller. „Von dem Regen in die Traufe", wie man zu sagen pflegt, sind die armen Sortimenter, welche innerhalb 24 Stunden ihre Eilballen von Leipzig erhalten, durch die Ausgabe der „Garten laube" am Donnerstag gekommen. Damit soll aber Hrn. Keil sür seine liebenswürdige Bereitwilligkeit kein Vorwurf gemacht werden, derselbe richtet sich vielmehr gegen alle Verleger, welche nicht dem Beispiel des Hrn. Keil folgten; cs muß doch auch diesen Herren möglich sein, was dem Verleger der „Gartenlaube" möglich ist, und der Sortimenter würde nicht am Sonnabend seine Austräger noch mals dieselben Wege machen lassen müssen, die am Freitag gemacht wurden, denn die Concurrenz zwingt ja, die „Gartenlaube" sofort aus tragen zu lassen. Wir denken, der Sortimenter kann Wohl diese Rücksichtsnahme erwarten, und richten an alle, sowohl an die großen wie die kleinen Zeitschriften-Verleger die dringende Bitte: endlich dafür Sorge zu tragen, daß am Donnerstag pünktlich die Journale bei den Commissionären sind. Rechtsfrage. — Ist ein Verleger, der seinen Verlag z. B. mit 30yb in Jahresrechnung und gegen baar mit 409b liefert, be rechtigt, für solche Sendungen, die aus Verlangen zu Baar- bedingungen effectuirt und direct gesandt werden, nachträglich den Baarpreis in den gewöhnlichen Nettopreis umzuändcrn, wenn ge dachte Sendungen, trotz Mahnung, nicht bezahlt werden? 8. 8.I-. Das Bayrische Gewerbemuseum zu Nürnberg beabsichtigt in den Tagen vom 2. September bis 7. October d. I. eine Aus stellung von Arbeiten der vervielfältigenden Künste zu veranstalten und hat dafür nachstehendes Programm erlassen: Satz I. Das Bayrische Gewerbemuscum zu Nürnberg veranstaltet in der Zeit vom S. September bis 7. October 1877 eine Ausstellung von älteren und neueren deutschen kunstgewerblichen Arbeiten aus den Gebäude des Bayrischen Gewerben,nsenms zu Nürnberg statt. II. Der Zweck der Ausstellung ist, die Entwickelung des Buch- und Kunstdruckes mit seinen Nebenarbeiten in Deutschland zu zeigen, die neuere Wissenschaft hierfür bietet, anzuregcn. Ul. Zugelassen werden zur Ausstellung solche Arbeiten, welche in tDcntschland in der Zeit vom ^Beginn^ des sechzehnten Jahrhltiiderts Vorarbeiten. Metallschnitte, Mctallsnche, Metalle;,ungen, Holzschnitte, Lithographien, Autographien, Farbendrucke, Photographien, Lichtdrucke auf Papier und anderen Stoffen sollen ausgestellt werden. IV. Von besonderer Wichtigkeit ist cs, daß nicht nur fertige Pro dukte, sondern auch das zu ihrer Herstellung angewendete Verfahren durch Vorführung der Werkzeuge, Apparate, Chemikalien, Pressen u. s. f., der in Arbeit befindlichen Druckplatten in verschiedenen Stadien, und Abzüge davon ausgestellt werden. V. Gleichzeitig mit der Eröffnung der Ausstellung soll ein aus führlicher Katalog ansgegeben werden, welcher womöglich mit Illustra tionen ausgestatlet, die nöthigen Erläuterungen bieten wird- Es ist deshalb sehr erwünscht, ausführliche Beschreibung der auszustellenden Gegenstände schon bei der Einsendung der Anmeldung zu erhalten. Die Gegenstände selbst werden vier bis sechs Wochen vor der Eröffnung der Ausstellung erbeten. Bei älteren Arbeiten haben die Erläuterungen sich auch aus Alter und Herkommen zu erstrecken. VI. Die Ausstellungsgegenstände werden systematisch nach Art ihrer Herstellung grnppirt, so daß jede einzelne Gruppe ein möglichst denen der Vergangenhtit zur sofortigen Vergleichung und Würdigung sich darstelleu. VII. Es besteht die Absicht, ein Preisgericht zur Beurtheilung der ausgestellten Arbeiten zu berufen und die besten Arbeiten durch künst lerisch ausgesührte Diplome oder durch Medaillen auszuzcichnen.
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