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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1875
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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V 158, 12. Juli. Nichtamtlicher Theil. 2455 theil, zum Besten unserer eigenen Literatur und geistigen Entwick lung hervorgerusen würde. Wer kann leugnen, daß wir den größten Theil der Uebersetzungslitcratur entbehren könnten, welcher zum Schaden der einheimischen literarischen Production unser» Bücher markt überfüllt und infolge seiner Gehaltlosigkeit einem wirklichen Bedürfniß nicht nachkommt? Wer kann bestreiten, daß die Mehrzahl jener Uebersetzungen geeignet ist, den literarischen Geschmack und die Reinheit der Sprache zu verderben? Und gibt es schließlich einen Grund zu der Befürchtung, daß der internationale Rechtsschutz ein Hindcrniß wäre, unserer Literatur solche sremde Werke einzuver- leiben, für welche ein Bedürsniß vorhanden wäre und die eine wür dige Förderung unserer geistigen Fortentwicklung bildeten, — oder zu bezweifeln, daß dieselben unter solchen Verhältnissen in ange messenerer schwedischer Uebcrtragung erscheinen würden, als es jetzt leider Regel ist?" Wenn auch die Forderungen des Verfassers Vielsachen Wider spruch finden, so wird dadurch die Achtung nicht vermindert, welche »vir dem vorurtheilsfreien und klaren Urtheil desselben zollen. Hoffen »vir mit ihm, daß die Zeit nicht zu ferne sei, wo auch Schwe den seine „Ausnahmestellung" verlassen wird und und ein Schutzver trag unsere literarischen Beziehungen zu den „nordischen Vettern" in gesetzliche Bahnen leitet. Georg Hedeler. Alters-PcnsionSrassc siir Buchhändler. VI.») Mit Erscheinen des Börsenblattes vom 14. Juni erfolgte zu gleich die Versendung des aus obiges Institut bezüglichen Statutcn- Entwnrfs nebst Circular an alle Chefs des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels, Antiquare, Vereine -c. ohne Ausnahme. Mit so peinlicher Gewissenhastigkeit aber dieser Act auch ausgeführt wurde, so sollen jene Schriftstücke, wie mir mehrfach zur Kenntniß gelangte, dennoch nicht wenigen, hauptsächlich hiesigen Handlungen gar nicht zu Händen gekommen sein. Was für eine anderweite Verwen dung dieselben gefunden haben mögen, ist mir nicht bekannt. Die allgemeine Wichtigkeit der Sache veranlaßt mich daher, an alle Handlungen, denen jene Schriftstücke noch fehlen, und wem überhaupt ein »varmes Herz dafür innewohnt, die ergebene Bitte zu richten, den Statuten-Entwurf nebst Circular einfach von dem Vorsitzenden der Commission (Hrn. Ed. Baldainus Hierselbst) zu verlangen, um ihnen dieselben unverzüglich senden zu können. Ich benutze gleichzeitig diese Gelegenheit, mit besonderer Be tonung daraus hinzuweisen, daß der Statnten-Entwurf (wie bereits in» Circular erwähnt) z. Zt. nur provisorisch besteht und daß wäh rend der ersten Personen-Sammelpcriode (bis Schluß dieses Jahres angenommen) alle Altersklassen vom 18. Lebensjahre an auswärts (auch Prinzipale) zulässig sind. Zur Anjklärung von Zweiselspunkten sehr gern zu Diensten stehend, sehen »vir überhaupt allen praktischen Vorschlägen zur Klärung dieses wichtigen Factors in der Entwickelung des Buch handels mit besonderem Danke baldigst entgegen. Ich gehe nun aus den Artikel V. (Börsenbl. vom 28. Juni) »nit der Unterschrist Rs. über. Der Hr. Verfasser dieses Artikels scheint nicht Mitglied des Allgem. Deutsche» Gehilsenverbandes zu sein; er würde wohl schwerlich in dessen Versammlungen socialistische Tendenzen im engeren oder weiteren Sinne zu entdecken Gelegenheit gesunden haben, wohl aber jederzeit nur eifrige Bestrebungen zur Förderung unserer geineinsamcn Interessen aus gesetzlichem Wege. Den Beweis dafür bringt er selbst, indem er es als eine ge wisse Neuerung ansieht, daß der Verband jetzt praktische und gcmein- *) V. S. Nr. t4S. nützige Zwecke auf seine Fahne setze. Es mag ihm zur Beruhigung dienen, daß in nicht allzuferncr geeigneter Zeit den gegenwärtigen Bestrebungen noch andere folgen werden, die der Fahne unseres Verbandes ebenfalls nicht zur Unehre gereichen und woniit die Jnsimulation socialdemokratischer Tendenzen sich aufs neue als ein Hirngespinnst erweisen dürfte. Hr. Rf. unterbreitet uns, scheinbar im Interesse unserer neuen Idee, Vorschläge, die offenbar nichts weniger als Sympathien zu erwecken geeignet sein dürften und von mir bereits früher an ande re»» Orte ausführlich beleuchtet worden sind. Die Capital-Sammcl- pcriode von 10 Jahren ist, wie erwähnt, nur provisorisch vorgeschla gen und kann entsprechend gekürzt werden, »venu die Bctheiligung an dem Unternehmen dem entsprechend ansfällt. Auch von diesem Gesichtspunkte aus beleuchtet, kann Hr. Rf. nicht unserer Fahne angehören, denn er würde sonst auch hier, ver traut mit den vielseitigen Anschauungen und Erörterungen, die »vir im humanen wie collegialischen Sinne für unsere Sache und unseren Stand gepflogen haben, mit anderen, mehr geläuterten Ansichten hervorgetreten sein. Leipzig. R. Nützlich (im Hause F. A. Brockhaus). Miscellen. Eine Rechtsfrage. — Ich bitte um gefällige Aufklärung über nachstehende Frage: Kann ein Verleger, »venu er von einem Sortimcnter privatim — und zumal ohne dessen Wissen — beleidigt wird, letzterein das Conto gänzlich, so daß er ihm nicht einmal Continuationcn gegen baar liefern will, schließen? Diese Frage wird durch salzenden Vorfall veranlaßt: Ein Sorti menter, der gegen den in Rede stehenden Verleger seinen Verpflich tungen stets pünktlich nachgckommen ist, bezieht von diesem Verleger mehrere Continuationswerkc in 39/36, 13/12 rc. Exemplaren, welche noch nicht complet sind, und übernimmt zufällig eine Bro schüre in Commission, die — ohne sein Wissen — außer gegen einen Generaldirector einer Bahn auch gegen einen Verwaltungsrath, der zugleich unser Verleger, gerichtet ist. Auf dies hin läßt dieser Verwaltungsrath-Vcrlcger dem Sortimenter durch den Austräger, also mündlich, sagen, er liefere ihm gar nichts mehr, auch nicht gegen baar. Daraus bekommt der Sortimenter auf seine briefliche An frage, wodurch dies veranlaßt sei, nachstehende erbauliche Antwort: „Ich begreife nicht, »vie Sie glauben können, daß ich noch irgend einen Verkehr mit Ihnen unterhalten werde, nachdem Sie eine Bro schüre zu verbreiten suchen, in der ich in der unwürdigsten Weise be schimpft werde." — Daraus entsteht nun die Frage: Ist der Verleger in solchem Falle berechtigt, das Conto zu schließe»», und ist derselbe nicht vielmehr verpflichtet, wenigstens die Continuationen fortzu liefern, oder eventuell die bis jetzt gelieferten Theilc in jedwedem Zu stande wieder znrückzunehmcn? Wie ist das zu verstehen? — Bei den Verhandlungen der jüngsten Generalversammlung des Süddeutschen Buchhändlerver- eins über das von langer Hand geplante Vorhaben: den Kunde»,- Rabatt zunächst in Süddentschland abzuschasfe» (Börscnbl. Nr. 154), äußert Hr. Karl Groos aus Heidelberg: daß nach seiner Ansicht, so lange Leipzig durch die allgemeine Franco-Licserung aller Sen dungen nach dort das Ucbergewicht habe, von einer Abschaffung des Kunden-Rabattcs keine Rede sein könne; er schlägt daher vor, daß fortan sämmtlichc süddeutsche Verleger nur franco Stuttgart — nicht mehr franco Leipzig liefern sollten, beifügend: daß gegenwärtig in Berlin Aehnlichcs angestrebt »oerdc! Hr. Groos betont Letzteres während der weiteren Besprechung des 329»
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