Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1877
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- 1877-03-12
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1877
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952 Nichtamtlicher Theil. ül- 58, 12. März. griechischen Sprachkenutniß und des besonnensten Urtheils sei. „Stephanus' Hauptverdienst — rühmt Passow — ist ein doppeltes, die musterhafte, aus der besonnensten Prüfung hervorgegangene Auswahl, die er in den einzelnen Wörtern, den Eigenthümlichkciten und dem Gebrauche derselben beobachtet, und die ebenso Preis- würdige etymologische Anordnung des Ganzen, mit der er veraltete oder willkürlich angenommene Stammsormcn vermieden und nur solche als gültig erkannt hat, die der Gebrauchende mit Leichtigkeit und Sicherheit aufzufindcn vermag; als Drittes hinzusügen möchten wir die stille, stets wachsame Kritik, die eine Menge verdorbener Stellen ohne Geräusch verbessert hat, so daß nicht selten neuere Herausgeber zu berichtigen meinen, was bei Stephanus längst her- gestellt ist." Mit der Vollendung seines Mrssaurus hatte denn auch Ste phanus den Gipfel seines Ruhmes erreicht, Anerkennungen wurden ihm von allen Seiten zutheil, doch der wohlverdiente Nutzen sollte ihm nicht ungeschmälert bleiben, indem ein gewisser Johann Scapula (leider ein Deutscher), welcher bei Stephanus beschäftigt war, schon während des Druckes einen Auszug aus dem llbssaurns machte und diesen herausgab, trotz aller Privilegien, welche mehr ein Schmuck des Titels, denn ein Schutz für das Werk waren. Das größte Verdienst von Heinrich Stephanus sollte unglücklicher weise auch ein Wendepunkt in seinem Leben werden, infolge dessen er nicht mehr die Ruhe fand, welche für seine mannigfachen wissenschaft lichen Arbeiten nothwendig war; namentlich war es die Sorge um den Absatz seiner Verlagswerke, welche ihn hinfort verfolgte und ver hinderte, daß ihm das wohlverdiente otiuio cum ckignitats zutheil wurde. So finden wir Stephanus scitdcni wieder vielfach aus Reisen in Paris, Deutschland, auch Ungarn, manchmal auch länger an einem fremden Orte verweilend. Konnte somit in der Folge auch von keiner weitern epoche machenden That mehr die Rede sein, so war doch sein Leben durch aus noch kein fruchtloses, wie ans dem reichhaltigen Verzeichniß seiner Berlagswcrke aus jener Periode hervorgeht. Besonders gewann aber sein Leben an Interesse durch die vielfachen Bezie hungen, in welche er zu Deutschland trat. So theilt uns Frommann mit: Schon ehe der Ibosaurus erschien, correspondirte H. Stepha nus mit dem Rath und Leibarzt Kaiser Maximilian II., Crato von Crastheim, uni durch diesen ein kaiserliches Privilegium für den IlwWurns auswirkc» zu lassen, ja es wurde sogar in Erwägung gezogen, ob nicht ein allgemeines Privilegium des Kaisers für die Verlagswerke von H. Stephanus ausgewirkt werden könne, etwa mit Ausnahme der theologischen Bücher, welche Schwierigkeiten verursachen dursten. Die Verhandlungen führten zu einem Privi legium auf acht Jahre. Aber auch in anderen Beziehungen war ihn, Crato von Nutzen, so in Bezug auf die Etiqucttensrage wegen der Reihenfolge der Widmung des Werkes, welche an die Potentaten von Deutschland, Frankreich und England mit ihren Universitäten, sowie außerdem an die drei deutschen Reichssürsten gerichtet war, welche Universitäten besaßen; ferner war der Freund unermüdlich, Stephanus in Geld- und anderen Geschästsangelegenheiten beizu stehen. So verhalf er ihm zu mancher außenstehenden Forderung, und aus der großen Rolle, welche diese spielen, kann man schließen, daß der Absatz der Verlagswcrke des Stephanus nach Deutschland nicht unbedeutend war. Leider war Stephanus kein heiteres Alter, wie er nach so vielen Opfern und einer so intensiven Thätigkeit wohl verdient hätte, beschicken. Statt dessen hatte er Verdrießlichkeiten über Verdrießlichkeiten, wie die Preßprozesse, mit welchen das Genfer Konsistorium ihn verfolgte. Kein Wunder war es daher, wenn er Zerstreuung in einem unstäten Leben suchte. So schreibt sein Schwiegersohn Casaubonus aus Gens im Jahre 1594 an Richard Thomson: „Was dl. dl. (Hcinr. Stephanus) betrifft, so kennst Du ja de» Mann und kennst seinen Charakter. Du weißt, wie groß, d. h. wie gering mein Einfluß bei ihm ist. Er ist ein Mensch, der sich gegen sein eigenes Glück verschworen zu haben scheint. Wenn Du meinst, daß er hier sei, so bist Du im Jrrthum. Denn seitdem er vor 8 vder 9 Monaten uns verlassen hat, irrt er planlos umher, nicht in de» Elysäischen Feldern, sondern in Deutschland, planlos und unstät, so daß er, wie ich höre, weder nach Hanse zurückkehren, noch wo anders sich niederlassen mag. Ein unglücklicher Mensch, der Dein Mitleid verdient!" Nie wieder gelangte Stephanus zum ruhigen Genüsse des Daseins, wenn es auch ein Trost für ihn sein mochte, daß er überall, wo er hinkam, willkommen war und hochgeehrt wurde. So führte ihn sein unftätes Leben im Jahre 1598 auch nach Lyon; schon krank daselbst angekommen, fand er als unbekannter Reisender Ausnahme im dortigen städtischen Krankenhausc, wo er sein thätiges und erfolgreiches Lebe» beschloß. Misccllen. Rechtsfrage. — Eine Sortimentshandlung hat in Schulz' Adreßbuch durch das ihrer Firma Vorgesetzte Zeichen „ll." bemerklich gemacht, daß sie Nova annimmt. Infolge dessen sendet ihr ein Ver leger eine für Weihnachten bestimmte Novität sranco per Post zu, und weil solche sonst nur fest rcsp. baar gegeben wird, so bemerkt der selbe in einem beigelegten Briese, daß er für den Fall, daß eine Verwendung nicht vorhanden sei, solche nach 8 Tagen zurückerwarte, andernfalls nach Verlaus dieser Frist sie als fest behalten betrachten würde. Ende Februar remittirt nun der Sortimenter die fragliche Sendung und stützt sich dem Protest des Verlegers gegenüber auf die Behauptung, daß er dieselbe unter der erwähnten ungewöhn lichen beschränkenden Remissionsbedingung nicht bestellt habe. — Wer hat nun Recht: der Verleger oder der Sortimenter? — g. Personalnachrichten. Die in Gemäßheit der Reichsgesetze vom 9. und 10. Januar 1876, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung, für das Königreich Sachsen gebildeten künstlerischen und photo graphischen Sachverständigenvcreine sind von dem königl. sächs. Justizministerium mit dem Bemerken, daß beide Vereine ihren Sitz in Dresden haben, aus nachbcnannten Personen zusammen gesetzt worden: I. der künstlerische Sachverständigenverein ans folgenden Mitgliedern: den Herren Professor vr. E. I. Hähnel in Dresden als Vorsitzendem, Professor I. M. F. H. Hofmann ebendaselbst als Stellvertreter des Vorsitzenden, Professor M. A. zur Straßen in Leipzig, Landschaftsmaler F. Preller, Professor vr. H. I. Th. Hettner, Professor W. H. L. Grüner, Kunst händler E. O. Geller, mit folgenden Stellvertretern, den Herren Professor G. I. Scholz, Bildhauer vr. G. A. Kietz und Kunst händler E. Th. Richter, allerseits in Dresden; II. der photo graphische Sachverständigenvercin aus den Herren Photograph K. H. I. Krone als Vorsitzendem, Photograph G. Ehr. Hahn als Stellvertreter des Vorsitzenden, Hofphotograph K. E. Römmler, Kunsthändler G. A. Ernst, Kunsthändler B. K. Ehr. Gräs (E. Arnold's Kunstverlag), Professor G. I. Scholz, Bildhauer vr. G. A. Kietz, sämmtlich in Dresden, mit folgenden Stell vertretern, den Herren Photograph E. L. C. Schwendler, Professor I. M. F. H. Hosmann, beide in Dresden, und Professor M. A. zur Straßen in Leipzig.
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