Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1925
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- 1925-02-12
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- 12.02.1925
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>1° 36, 12, Februar 1925. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 24 1 1 jährlich ein durch den Stiftungsausschuh zu bestimmeuder Autor des Verlages für 1000 Kronen Bücher entnehmen können. — Eine der artige Maßnahme läßt sich freilich nur bei einem Verlag, wie es der Gyldendalschc ist, durchführen, denn in ihm ist ja fast die gesamte belletristische und allgemeine Literatur Dänemarks, also eine äußerst reichhaltige Ausrvahl vertreten. Nebenbei bemerkt sei noch, daß der Verlag außerdem jedes Jahr eine ansehnliche Summe für den »Gylden- dalschen Literaturpreis« verausgabt, der stets unter mehreren belle tristischen Autoren zur Verteilung gelangt. F. V. Vereinigte Staaten von Amerika. — Die nächste amerikanische Buchhändler-Versammlung findet vom 11. bis 14. Mai in Chicago statt. Sie soll die größte bisher abgehaltene Buchhändler-Zusammen kunft in den Vereinigten Staaten werden, weil sie gleichzeitig die 25. Versammlung der Buchhändler-Gefellschaft ist. Es werden aus allen Teilen der Welt Besucher erwartet. Sch. Aus Mexiko. — Ter mexikanische Schriftsteller Zavala beschäftigt sich in einem von großer Sachkenntnis erfüllten Aufsatz mit dem »Hispanismus« in Amerika und Europa. Er geht durch alle Kultur länder und nennt die Gelehrten, die sich mit spanischer Literatur am meisten beschäftigen. Die Nordamerikaner kommen dabei am besten weg, und es scheint, daß die Angloamerikaner (unter ihnen natürlich auch wohl sehr viele Germano-Amerikaner) sich am meisten mit der spanischen Sprache beschäftigen und man in Nordamerika auch er kannt hat, daß das Eindringen in die südlichen Länder nur an Hand von Sprachkenntuissen erfolgreich sein kann. In England kann Zavala nur einen Gelehrten nennen, in Schweden drei, in Norwegen einen. In Italien erwähnt er zwei, darunter Forinelli, und er spricht sich auch anerkennend über dessen neuestes Werk in spanischer Sprache »Ouil- lermo ä« Humboldt ^ Lspaüa. Oootbo > LLpaüa« aus. In Deutsch land, sagt er, sind wenig eigentliche Spezialisten für spanisches Geistes leben, er nennt aber Batst, Heinrich Mors und Wilhelm Meyer-Lübke. Schuchardt erwähnt er, setzt aber hinzu, er wüßte nicht, ob dieser noch am Leben sei. Weiter schreibt er von Max Leopold Wagner, Spitzer, L. Pfand!, N. Großmann, Adalbert Hamel und A. Zauner. Das ge lehrte Ehepaar Viktor E. Bjorkmann und Marie E. Bjorkmann ver setzt er an die Universität Lübeck, was ein leicht erklärlicher Irrtum ist, da man Einzelkenntnisse unserer verwickelten Hochschul-Berhält- nisse kaum im Auslande erwarten kann. Von Frankreich spricht er von dem Toulouser Professor Ernesto Morimse; dieser gründete ein französisches Institut in Madrid, wo er bald darauf vom Tode über rascht worden sei. Hieraus ersehen wir wieder, daß es immer ver kehrt ist, wenn man die KeuAnisse lateinamerikanischer Wissenschaft ler unterschätzt, sie beobachten, oft recht genau, was in der übrigen Welt vorgeht, und beachten auch jede auswärtige Gelehrtenarbeit, die sich mit ihren Ländern oder Sprachen beschäftigt. Der Aufsatz, der hauptsächlich literarische und sprachliche Interessen berührt, läßt die umfangreiche Arbeit der Europäer über rein wissenschaftliche Fragen in Hispano-Amerika außer Betrachtung. Er steht in der von uns schon erwähnten vorzüglich geleiteten Zeitschrift der Bibliotheken-Abteilung des mexikanischen Unterrichtsministeriums: LI Libro ^ el ?uoblo. Sch. Ermäßigung der Steuerverzugszinscn von 18 auf 12 Prozent. — Nach einer Verordnung des Neichsfinanzministers, die mit dem 1. Fe bruar 1025 in Kraft getreten ist, werden auf Grund des 8 104 der Reichsabgabenordnung oder auf Grund anderer Vorschriften der Neichssteuergesetze dem Reiche geschuldete Steuerverzugszinscn von 18 auf 12 Prozent herabgesetzt. Soweit bei Zahlungsaufschub Zinsen zu entrichten sind, wird der Zinsfuß von wie bisher 12 auf 0 Prozent ermäßigt. Bei Steuerstundung wird der Höchstzinsfuß gleichfalls von 12 aus 0 Prozent herabgesetzt. Für die Zeit von 1025 ab findet der Zinsfuß von 12 Prozent bei Verzugszinsen von solchen Beträgen Anwendung, die vor dem 1. Februar 1025 fällig geworden sind. Ist vor dem 1. Februar Zahlungsaufschub oder Stundung bei einem Zinsfuß von mehr als 0 Prozent jährlich bewilligt worden, so be trägt der Zinsfuß 0 Prozent für die Zeit ab 1. Februar. Berechtigt Zahlungsverzug zum Rücktritt vom Vertrage? — Einer Reichsgerichts entscheiduug vom 16. September 1024 (Aktenzeichen HI 1666/23) lag folgender Gcschäftsvorsall zugrunde. Es handelte sich um mehrere Teilabschlllsse, die sämtlich -die Klausel enthielten: »Jede Teillieferung auf einen Abschluß bildet ein Geschäft für sich, und der Käufer kann wegen Nichterfüllung einer Rate einen Vertrag nicht rückgängig machen. Wenn der Käufer aber mit der Zahlung für eine Teillieferung trotz Aufforderung im Rückstände bleibt oder seine Zah lungen einstellt, so hat der Verkäufer das Recht, von allen Verträgen zurlickzutreten und etwaigen Schadenersatz zu beanspruchen«. Es trat nun der Fall ein, daß die Lieferfirma am 10. Oktober 1022 von allen weiteren Verträgen zurttcktrat, weil die Abnehmerfirma bei zwei Liefe rungen trotz Mahnung der Lieferantin vom 11. Oktober 1022 mit der Zahlung im Rückstände blieb. Die Abnehmerfirma beschritt nunmehr den Klageweg und verlangte Lieferung der noch ausstehenden Posten. Während das Landgericht Göttingen die Klage abwies, gab das Ober landesgericht Celle ihr statt. Das Reichsgericht aber als Revisions- instanz hob das Urteil des Oberlandesgerichtes auf und wies die Klage ab, indem es etwa aussührte: Wenn ein Verkäufer zu einer Zeit fort schreitender Geldentwertung (Sommer 1022) eine Bedingung stellt, wie sie in der Vertragsklausel zum Ausdruck gebracht ist, so konnte nur gemeint sein, daß er unbedingt auf pünktlicher Zahlung bestehen und berechtigt sein wollte, im Falle des Zahlungsverzuges seitens des Käu fers jede geschäftliche Verbindung mit dem Vertragskontrahenten ab zubrechen und weitere Lieferungen abzulehnen. M. Das Weiterbcftehen eines deutschen Blattes in»Dorpat gesichert. — Aus Dorpat schreibt man: Wirtschaftliche Nöte hatten das Fortbestehen des einzigen deutschen Blattes, der »Dorpater Nachrichten«, fast un möglich gemacht, und man hatte daher beschlossen, es mit dem letzten Januar eingehen zu lassen. Die Nachricht war von der Deutschen Gesellschaft in Dorpat mit tiefem Bedauern ausgenommen worden. Denn Dorpat, das einst der Mittelpunkt des Wissenschaft!.chen und geistigen Lebens des Ostseelaudes gewesen war, hätte damit ein deut sches Organ in der Öffentlichkeit verloren. Was dies aber für das Deutschtum hier oben und namentlich in der alten Universitätsstadt yu bedeuten hat, wird jeder Deutsche nachfühlen, zumal da estnische und russische Blätter überall verbreitet sind. Aus der Deutschen Ge sellschaft haben sich jetzt einige Herren bereit gefunden, Dorpat eine deutsche Tageszeitung zu erhalten. Das neue Blatt soll wieder den alten trauten Namen »Torpater Zeitung« führen. E , - Anträge der Verleger auf Einziehung vöü Zeitungsgeldern. — Folgende Verfügungen entnehmen wir dem »Amtsblatt des Reichspost ministeriums« Nr. 12: Den Zeitungsverlegern soll unter den nach stehend angegebenen Bedingungen zunächst versuchsweise gestattet wer den, Zeitungsbestellungen, die sie von ihren Beziehern gesammelt haben, den Absatz-Postanstalten zur Einziehung der Zeitungsgelder und Aus führung der Bestellungen zu übersenden. Der Verleger hat die Bestellkarten der Bezieher mit besonderem Anschreiben an die Absatz-Postanstalten als gebührenpflichtigen Brief zu senden. Die Bestellkarten müssen außer den für die Ausführung der Bestellungen notwendigen Angaben — darunter Monat oder Vierteljahr, wofür die Zeitung bestellt werden soll — die eigenhändige Unterschrift des Beziehers enthalten. Ferner hat der Verleger folgende Angaben durch Stempelabdruck oder Klebezettel in die Karten aus zunehmen: Vermerke der Post: Bezahlt am , . Verweigert am (Name des zustellenden Beamten.) Die Anschreiben der Verleger an di« Absatz-Postanstalten sind bei den Postanstalten einzusehen. Ciemeinsaine Bestelltsten (für mehrere Bezieher in einem Orte) find nicht zugelassen, für jeden Bezieher muß vielmehr eine besondere Bestcllkarte vorliegen; doch können mehrere Einzelkarten au eine Post- austalt mit einem Auschreibeu versandt werden. Den Verlegern wird empfohlen, die Anträge bis zum 26. des der Lieferzeit vorausgehenden Monats abzusenden. Die den Absatz- Postanstalten nach dem 25. zugehenden Bestellungen für den folgenden Monat — gleichviel an welchem Tage sic aufgeliefert worden sind — werden nur ausgeführt, wenn.der Bezieher neben dem Zeitungsgelde die Verspätm,gsgebühr von 26 Pf. entrichtet. Das gleiche gilt für die den Absatz-Postanstalten im Laufe der Bezugszeit zugehendeu Bestel lungen. Den Verlegern soll es jedoch gestattet sein, verspätet auf- gelieferten Anträgen die Verspätungsgebühr in Freimarken beizufiigen. Bei Postvordruckcn (Zählkarten, Nachnahmekarten usw.) muß nach dem Mlinzgesetz vom 36. August 1024 und der ersten Verordnung zur Durchführung des Münzgesctzes vom 16. Oktober 1024 in den nach Ausbrauch der Vorräte notwendig werbenden Neuauslagen die An gabe »M« oder »Nent.-M.« durch »NM.« ersetzt werden. Der Zeit punkt der Neuauflage ist bei den einzelnen Vordrucken verschieden. Soweit cs sich um nicht amtliche Vordrucke handelt, ist aber eine zeit liche Begrenzung der Aufbrauchsdauer nichts ^erfolgt und nicht beab sichtigt. Eine Anfrage des Deutschen BuckHvucker-Vercins ergab die Erklärung des Postministers, eine öfsentlich^Uekanntmachung der sich aus dem Münzgesetz ergebenden Änderung der Postvordrucke sei nicht 325*
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