Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1877
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- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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1144 Nichtamtlicher Theil. 70, 26. März. in den verschiedensten Sprachen zu ihrer Verfügung. Die Mehrzahl der Blätter ist allerdings politischer und localer Natur, allein zahl reiche Journale haben fachwissenschastlichc Tendenzen; so gehören 300 der Theologie, 160 der Mcdicin, 230 dem Schulwesen rc. an. Die meisten erscheinen in englischer Sprache, eine große Anzahl (ca. 600) aber auch in deutscher, SO in französischer, 20 in spani scher Sprache rc. In der Stadt New-Uork allein kommen ca. 600 Journale heraus. Ueber den Absatz der einzelnen Blätter zuverlässige Angaben, ja selbst nur annähernde Schätzungen zu machen, wollen wir unter lassen. Alles, was darüber in die Öffentlichkeit dringt, ist mit großer Reserve aufzunehmen, insbesondere diedahingehendcn Mitthcilungcn der modernen Jnseratenvermittclungsgeschäste. Um nur ein Beispiel aus der Praxis derselben hier anzusühren, sei erwähnt, daß die Firma Rudolf Moste in Berlin in ihrem Kataloge für 1876 die Gesammtauflage der süns Mannheimer Tagcsblätter aus 30,200 Exemplare angibt, während dieselbe, was uns zufällig bekannt ist, kaum die Zahl von 15,000 erreichte! Im Allgemeinen läßt sich die Annahme aufstellen, daß in Frankreich, England und Nordamerika der Zeitungsabsatz größer, in Oesterreich-Ungarn, Schweiz, Ruß land und Südeuropa geringer ist als in Deutschland, und daß West- und Süddeutschland ihrerseits wiederum erheblich mehr Zeitungen produciren und consumiren als Nord- und Ostdeutschland. Nach einer Mittheilung der Postbehörden sollen im Jahre 1876 im Reichspostgebiet 7,5, in Württemberg 13,9 und in Bayern 14,7 Zeitungsnummcrn aus den Kopf gekommen sein, allein da die Post statistik die direct oder durch Privatvermittelung vertheilten Zci^ tungen nicht in Betracht zieht, weil sie ihr eben entgehen, so können auch diese Zahlen keinen genaue» Anhalt gewähren. Trotz dieser gewiß imponirenden Journalistik läßt sich indessen behaupten, daß die Entwickelung der Presse noch nirgends ihren Höhepunkt erreicht hat, daß sie vielmehr noch überall weiterer Fort schritte sähig ist, besonders im Deutschen Reiche, wo ja bekanntlich der Grundsatz des großen preußischen Königs, daß „Gazetten nicht geniret werden sollen", bisher nur in einzelnen kleineren Staaten, und auch dort neuerdings nicht mehr so vollkommen wie früher, Geltung erlangt hat. In quantitativer Hinsicht freilich ist eine wei tere Entwickelung der Presse Deutschlands kaum zu wünschen, fehlt es doch unserem Volke, wie wir gesehen, nicht an Blättern, wohl aber erscheint eine solche in qualitativer Beziehung um so noth- wendiger. Doch da kommen wir aus ein Thema, welches dem unsrigen ser» liegt, und schließlich wissen wir Alle, die „vom Bau" selbst in erster Linie, was der deutschen Journalistik fehlt und was ihr noth thut — wünschen wir ihr denn hier nur zum Schluß, daß ihre innere Bedeutung dem äußeren Aufschwünge, welchen sie genommen, mehr und mehr entspreche» möge. Der Versasser eines Werkes, welches nicht gerade vergriffen, wohl aber durch die Aenderungen der Münz-, Maß- rc. Verhältnisse veraltet ist, weigert sich, die Hand zur Veranstaltung einer neuen Auflage zu bieten. Sein Grund ist der, daß das in dem Verlags vertrag für die 2. und folgende Auflage stipulirte Honorar ihm jetzt zu gering ist; er fordert selbst mehr, als ihm für die erste Auflage gezahlt wurde. Der Vertrag enthält über die Verpflichtung des Verfassers zur Bearbeitung einer neuen Auflage allerdings nichts. Ist nicht eine solche Verpflichtung des Verfassers als selbst verständlich anzunehmen? Und was hat dcr Verleger für Mittel, um den Versasser zur Neubearbeitung zu zwingen? Zweifellos kann er einen andern Verfasser zur Veranstaltung einer neuen Aus lage heranziehen, doch erscheint dies im vorliegenden Falle un-j praktisch. Kann der Verleger den renitenten Versasser wegen Schaden ersatz belangen, und wer bemißt diesen Schadenersatz? Gewiß übernimmt nicht bloß der Verleger Verpflichtungen dem Autor gegenüber, sondern auch umgekehrt der Autor; eine der ersten Verflichtungen dieses Autors ist es aber doch gewiß, nicht durch eigene Unthätigkeit das Buch durch andere ähnliche Schriften verdrängen zu lassen. Misccllen. Meßgeldcr und Zahlungslisten sür 1877. — Alle sür die Leipziger Ostermesse bestimmten Meßgelder und Zahlungslisten müssen spätestens am 7. April in den Händen der Herren Com- missionäre sein, wenn sie in der nöthigen Ordnung expedirt werden sollen. Der technische Gang des Meßgeschäfts erfordert dies auss dringendste. Gelangen die Listen erst in die Hände des Commissionärs, nachdem die Abrechnung auf dcr Börse bereits begonnen hat, so muß deren Erledigung während der Messe unterbleiben, da nach Beschluß der Generalversammlung vom 10. Mai 1868 die sogenannten nach träglichen Börsentagc in Wegsall kommen und der Mittwoch vor Himmelfahrt — diesmal der 9. Mai — als der letzte zulässige Termin festgestellt worden ist, an welchem Buchhändler-Zahlungen in Meßvaluta geleistet und angenommen werden können. Für Verleger. — Im Leipziger Tageblatt findet sich nach stehende Notiz: „Ein dringendes Bedürfniß macht sich sür die Her ausgabe kleiner Anleitung znm Decretiren und Decerniren (fürRichter), 2) einer Anleitung zur zweckmäßigen Abfassung von Proto kollen, Zeugnissen und sonstigen Ausfertigungen des Gcrichts- schreibers, 3) einer Anleitung zur Abfassung von Prozeßschristen (sür Sach walter), allenthalben mit Rücksicht aus die deutsche Civilprozcßordnung und unter Hinzufügung erläuternder Beispiele, bez. von Formularen geltend." Die Danzigcr Zeitung vom 2. ds. schreibt: „Mehrere hiesige und auch eine Königsberger Buchhandlung sind vor kurzem das Opfer einer recht dreisten Schwindelei geworden. Der Schreib meister in der oesterreichischen Armee F., der kürzlich eine neue Methode zur Fortpflanzung der Schön- und Schnellschrist hcraus- gegeben, hatte in unserer Provinz seiner Erfindung dadurch die möglichst größte Verbreitung zu geben gesucht, daß er jeder dieser Buchhandlungen die alleinige Hauptnicderlage derselben sür Ost- und Westpreußen übertrug und sie dadurch bewog, ganz un- verhällnißmäßig große Vorräthe zum Vertriebe zu erwerben. Am hiesigen Orte sollen allein 5 Buchhandlungen auf diese Weise dupirt worden sein. Die Sache ist der kgl. Staatsanwaltschaft übergeben, welche dieselbe an die Königsberger Staatsanwaltschaft, bei der schon früher ein Verfahren wegen Betruges schwebte, ab gegeben hat." Aus dem Reichs-Tclegraphenwcsen. — Von dem kaiserl. General-Telegraphenamt wird in einer kürzlich erlassenen Bekanntmachung aus die große Zweckmäßigkeit aufmerksam gemacht, behuss etwaiger auf die Beförderung rc. aufgelieferter Telegramme Bezug habenden Mittheilungen, Rückfragen rc. stets den vollen Namen und die Wohnung des Absenders aus den auszulieserndcn Telegrammen nicderzuschreibcn; solche Angaben sollen, wenn sic nicht zum Texte des Tclcgranims gehören, sondern nur nachrichtlich am Rande desselben vermerkt sind, weder mittaxut noch mittelegraphirt werden.
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