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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1877
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- 1877-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1877
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- Deutsch
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2022 Nichtamtlicher Theil. 122, 30. Mai. „dem Projecte der Errichtung einer Reichsdruckerei seine Geneh migung nicht zu ertheilen", ist in der Petitionscommission berathen und deren Anträge entsprechend vom Reichstage durch die gefaßten Beschlüsse über jenes Gesetz für erledigt erklärt worden, nachdem ihr Inhalt durch den Referenten der Petitionscommission, Abgeord neten Richter-Meißen, bei der ersten Berathung in üblicher Weise auszüglich mitgetheilt, vorher aber jedem Mitgliede des Reichstags und Bundesraths ein Exemplar derselben zugestellt worden war. Man wird nun zunächst fragen: ist der Hauptzweck unserer Petition durch diese Beschlüsse erreicht worden und dürfen wir mit dem Gesetze in seiner jetzigen Fassung zufrieden sein? Beide Fragen kann ich nach ausrichtiger Ueberzeugung nur mit Ja beantworten. Erstens hat der Reichstag den in dem Gesetzentwürfe der Re gierungen zwar nicht direct vorgelegten, aber in den Motiven zu demselben für nächstes Jahr angekündigten Projecte einer Reichs druckerei insofern seine Genehmigung nicht ertheilt, als er beschlossen hat, daß die „Bestimmungen" über den „Umfang" der jetzt gekauften Decker'schen Druckerei vom nächsten Etatsjahre an „gesetzlich fest gestellt" werden sollen. In den Verhandlungen darüber im Reichs tage ist außerdem, theils unter ausdrücklicher Zustimmung, theils unter zustimmendem Schweigen der Regierungsvertreter, aus gesprochen worden, daß sich der Reichstag damit seine Entscheidung nicht nur über den Umfang einer Reichsdruckerei, sondern auch über ein solches Project überhaupt Vorbehalte. Diese Entscheidung wird also erst bei der nächsten Etatsberathung erfolgen und es ist leicht möglich, daß sie gegen die Errichtung einer Reichsdruckerei aussällt. Zweitens hat der Reichstag zwar den Ankauf des Decker'schen Grundstücks „sammt der darauf befindlichen Druckerei" und damit deren provisorische Fortführung durch das Reich genehmigt, aber dem Gesetz die wichtige Bestimmung hinzugefügt, daß die Druckerei bis zur gesetzlichen Feststellung über den Betrieb derselben im näch sten Etatsjahre unbeschadet der Erfüllung vertragsmäßiger Ver pflichtungen (bisherige Lieserungs- und sonstige Verträge der Decker'schen Druckerei) „nur zu unmittelbaren Zwecken des Reichs und des preußischen Staates" und auch dies „nur in dem bisherigen Umfange" verwendet werden darf. Dadurch ist also nicht nur jede Arbeit für andere Kunden als das Reich und den preußischen Staat, demnach jeder Uebergrifs in die Privatindustrie ausgeschlossen, sondern auch selbst die Uebernahme irgend einer Reichs- oder Staatsarbcit, die nicht schon bisher in der Decker'schen Druckerei hergestellt wurde, verboten. So darf die vom Reiche erworbene Druckerei z. B. vorläufig, d. h. bis zur Feststellung im nächsten Etat, nicht einmal den „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-An zeiger" drucken, weil derselbe seit einigen Jahren nicht mehr in der Decker'schen Druckerei hergestellt worden ist. Auch diese Auffassung und Auslegung der betreffenden Gesetzesbestimmung ist ausdrücklich als die der Gesetzgeber sestgestellt worden. Hiernach ist meiner Ansicht nach alles erreicht worden, was augenblicklich zu erreichen war, und das Erreichte entspricht auch unsern hauptsächlichsten Forderungen, beseitigt die Hauptbedenken, die wir haben mußten. Manche möchten vielleicht glauben, daß unsere Wünsche noch vollständiger erfüllt worden wären, wenn der Reichstag den Erwerb der Decker'schen Druckerei durch das Reich ganz abgelehnt hätte, wie der Abgeordnete Richter-Hagen bean tragte, und ich selbst hatte zunächst auch diese Ansicht. Allein einmal überzeugte ich mich in Besprechungen, die ich darüber mit dem Herrn Präsidenten des Reichskanzleramts, Staatsminister Hosmann, und Herrn Generalpostmeistcr vr. Stephan hatte, daß die Decker'schen Erben ihr Grundstück nur mit der Druckerei verkaufen würden, und die Mehrheit des Reichstags hätte an diesem Punkt den Ankauf gewiß nicht scheitern lassen; zugleich gaben beide Herren mir und einigen anderen Abgeordneten die bündigsten Erklärungen, daß sie weder jetzt noch später eine die Privatindustrie benachtheiligende Reichsdruckerei in großartigem Maßstabe beabsichtigten, und waren damit einverstanden, daß die oben erwähnten Cautelen in das Gesetz ausgenommen würden. Dann aber begegnete ich nicht nur bei diesen Vertretern der Regierungen, sondern auch bei mehreren der einfluß reichsten Reichstagsabgeordneten der festen Absicht, früher oder später eine Anzahl der Druckarbeiten des Reichs durch eine Reichs anstalt Herstellen zu lassen, und diese Absicht wäre also jedensalls auch nach Ablehnung des Ankaufs der Decker'schen Druckerei zur Ausführung gekommen, vielleicht unter für uns wesentlich ungün stigeren Umständen als jetzt. So entschloß ich mich denn, statt jenes dann vom Abgeordneten Richter-Hagen gestellten, aber, wie voraus zusehen war, vom Reichstage abgelehnten Antrags in Gemeinschaft mit 4 Mitgliedern der nationalliberalen Fraction (Wehrenpfennig, Rickert, Stephani und Struckmann) und 4 Mitgliedern der Deut schen Reichspartei (Graf Bethusy-Huc, Fürst Carolath, vr. Lucius und Fürst Hohenlohe-Langenburg) einen jene Cautelen sür das Pro visorium und für das Definitivum enthaltenden Antrag einzu bringen, der schließlich von der Mehrheit angenommen wurde und dem Gesetz eine unsere Interessen vollständig wahrende Fassung gab. Ich erbat mir dann das Wort über die Angelegenheit in der Generaldebatte, nicht bei der Specialberathung, weil ich in letzterer mich auf Befürwortung unseres Antrags hätte beschränken müsse», während es mir daraus ankam, meinen Standpunkt im Allgemeinen darzulegen. Wenn ich in meiner Rede*) auf unsere Petition und auf die in derselben entwickelten Bedenken gegen eine Reichsdruckerei nicht näher cinging, so geschah dies theils, weil ich den Schein ver meiden wollte, als wenn ich für Privatinteressen, die mit den allge- *) Die fragliche Rede von Herrn Ile. Brockhaus in der Sitzung Gesetzentwurf besonders zu besprechen, in dem ich specieller orientirt bin. Aus die Frage des Ankaufs der Grundstücke selbst gehe ich nicht näher ein. ich überlasse das anderen Rednern und spreche mich in dieser Be de r Regierungen gegeben, oder wenn in das Gesetz noch bestimmte Cau telen eingeflochten werden, die uns vollständig sichern, daß wir gefragt werden, ehe die Grundstücke weiter in irgend einer Weise verwendet Druckerei ablehnen müßten, um uns nicht für die Zukunft zu präjudi- ciren. Denn allerdings gebe ich dem Herrn Abgeordneten Richter Recht: es wird sehr schwer sein, nachdem wir hier zugestimmt haben, später einem irgendwie gestalteten Plan einer Reichsbuchdruckerei nicht zuzu- stimmen. Wir präjudictren uns in gewisser Weise; allein, meine Herren, ich gehe dabei von einem noch etwas anderen Gesichtspunkte aus. Ich habe die Ansicht, daß gerade die Ersahrungen, die das Reichskanzleramt mit dem Besitze, mit der Fortsührnng dieser Druckerei machen wird, dasselbe veranlassen werden, uns einen wesentlich anderen Plan später vorzulegen, als er ihm im Augenblick vielleicht vvrschwebt. Denn im Allgemeinen muß ich dem vollständig beitreten, was der Herr Abgeordnete Richter über die Schwierigkeit, das Unzweckmäßige, die praktischen und volkswirthschaftlichen Bedenken einer großartigen Reichsbuchdruckerei aus gesprochen hat. Ich muß ihm auch darin Recht geben, daß die Beun-
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