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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1877
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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2024 Nichtamtlicher Theil. ckn 122, 30. Mai Rrchtssällc. I» Beziehung auf die Bestimmung des tz. I I. des Reichs- Preßgesetzes, nach welcher der Zeitungsrcdactcur verpflichtet ist, eine thatsächliche Berichtigung der in seiner Zeitung mii- getheilten Thatsachen auf Verlangen eines Betheiligtcn aufzu nehmen, und zwar kostenfrei, soweit nicht die Entgegnung den Raum der zu berichtigenden Mittheilung überschreitet (für die über dieses Maß hinausgehendcn Zeilen sind die üblichen Einrückungs gebühren zu entrichten), hat das preußische Obertribunal, Senat für Strafsachen, in einem Erkenntniß vom 27. April 1877 folgende Sätze ausgesprochen: 1) Die angeführte Bestimmung setzt nicht voraus, daß eine derartige zu berichtigende Miltheilung der Presse einen Angriff gegen eine Behörde oder Privatperson enthalte, vielmehr genügt es, wenn eine Behörde oder Privatperson durch eine thatsächliche Mit theilung der Presse berührt wird und deshalb an deren Berichti gung ein Interesse hat. 2) Für die Strasbarkeit des gegen tz. 11. des Preßgesetzes handelnden Redacteurs kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der in Frage stehenden Berichtigung auf Wahrheit beruhe. „Der ß. 11. statuirt ein formelles Berichtigungsrecht und hat den Zweck, der durch eine Mittheilung in der Presse berührten Person die Möglichkeit einer raschen und deshalb wirksamen Er widerung ohne Rücksicht daraus, ob letztere objectiv richtige That sachen enthält, zu gewähren." 3) Der in einer Berichtigung ge brauchte Ausdruck „Unwahrheit" ist nicht ohne Weiteres als be leidigend aufzufasscn. 4) Ueberschreitet die Berichtigung den Raum der zu berichtigenden Mitthcilung, ohne daß der Einsender zugleich mit der Berichtigung die Einrückungsgcbühren für die über dieses Maß hinausgehendcn Zeilen einsendet, und ohne daß er sich zur Zahlung der Gebühren ausdrücklich erbietet, so dars der Redacteur nicht die Berichtigung ohne Weiteres ablehnen, vielmehr hat er den Einsender auszusordern, die Jnscrtionsgebühren vorauszuzahlen. Hiergegen kann auch der Umstand nicht in Betracht kommen, daß dem Redacteur der Jnseratenverkehr der Zeitung sonst fremd ist. In Königsberg sprach das königliche Stadtgericht jüngst in zwei Preßprozcssen zwei Schriftsetzer von der Anschuldigung der Theilnahme an durch die Presse verübten Beleidigungen frei, in dem der Gerichtshof den Grundsatz ausstellte, daß ein Setzer für die mechanische Herstellung eines Artikels strafbaren Inhalts nicht gestraft werden könne, wenn anders nicht die Existenz der Presse in Frage kommen solle. Die Staatsanwaltschaft appellirtc gegen diese Entscheidung, und das ostpreußische Tribunal erkannte gegen einen der angeklagten Setzer, der ein Gedicht strafbaren Inhalts gesetzt hatte, auf Bestätigung des ersten llrtheils, gegen den andern, der einen Artikel für das Communalblatt gesetzt und geständlich Kennt- niß von dem Inhalte desselben gehabt, unter Abänderung des ersten Urtheils, der Theilnahme an der Beleidigung schuldig, weil er, da er den Inhalt des Artikels gekannt, auch das Bewußtsein der Strafbarkeit gehabt haben müsse. Misrcllen. Berichtigung. — In einer der letzten Nummern des Börsen blatts und im Wahlzettel ladet eine Firma „M. I. Stellberg'sche Buchh. in Lindlar" zu geschäftlichen Anzeigen für einen katholischen Volkskalender für 1878 mit dem Bemerken ein, daß dieselben „in dem durch und durch katholischen betriebsreichen Bergi- schenLande" große Verbreitung finden würden. — Einsender dieses erklärt die Behauptung, daß das Bergische Land durch und durch katho lisch sei, als auf Jrrthum oder Unwissenheit beruhend. Das sog. Ober- Bergische, die Gegend hinter Wippersürth und die Umgegend von Lindlar, mag allerdings zum großen Theile katholische Bevölkerung zählen, dagegen ist der „betriebsreiche Theil des Belgischen Landes", also die industrielle Gegend von Elberseld-Barmen, Remscheid, Solingen, Lennep, Ronsdorf, Hückeswagen, Wermelskirchen u. s. w. zum weitaus überwiegenden Theile evangelisch. R. H. K. Concurs-Eröffnung. — lieber das Vermögen des Hrn. J oh. Eyller in Graz ist nach dem Grazer Volksblatt vom 2L. Mai der Concurs eröffnet worden. Zum Concurs - Commissär wurde Landesgerichtsralh vr. Rud. Schwach und zum einstweiligen Masse verwalter vr. Ferd. Saria ernannt. Für die diesjährige Generalversammlung des Deutschen Journalistentages, die am 19. und 20. August zu Dresden abgehalten werden soll, sind folgende Punkte aus die Tagesordnung gesetzt: Erster Tag: 1) Bericht des Vororts; 2) Bericht des Gencral- secretärs und daran geknüpfte Anträge (Stellenvermittelung, Her ausgabe eines journalistischen Almanachz rc.); 3) Bericht über die Entwickelung der Preßvcrhältnisse im abgelausenen Jahre (Rcserent Stern, Korreferenten Dernburg, Schembera-Wien); 4) Behandlung der wegen politischer Vergehen verhafteten Journalisten im Gesäng- niß (Referent Hörth, Corresercnten Schembcra, Holdheim). Zwei ter Tag: S) Controle des Nachdrucks und Maßregeln gegen den selben (Referent Singer-Wien, Correferent Kletke); S) Alters versorgung (Referent Rittweger, Korreferenten Holdheim, Sonne mann); 7) Reclameunwesen; 8) Wahl des Ausschusses und des Vororts. In Prag wurde am IS. Mai eine von der dortigen Typo graphischen Gesellschaft veranstaltete internationale Ausstellung von Zeitungen und Handschriften eröffnet, welche unstreitig die großartigste ist, welche bisher in diesem Fache zu Stande kam. Die Zahl der exponirten Zeitungsexemplare beträgt mehr als 8000, wobei alle Welttheile vertreten sind. Die Manuscript- und Auto graphensammlungen weisen viele sehr werthvolle Handschriften auf. Die Ausstellung findet allgemeines Interesse. Pcrsonalnachrichtcn. Am 30. Mai begeht Herr Georg Reichardt in Eisleben die Feier seiner fünfzigjährigen geschäftlichen Selbständigkeit. Einer der wackersten Bürger Leipzigs ist fern von hier, in Meran, am 17. Mai gestorben, der ehemalige hiesige Verlagsbuch händler Gustav Mayer. In srühern Jahren auch im öffentlichen Leben vielfach rührig, längere Zeit Stadtverordneter, zog er sich später mehr aus das Gebiet des stillen, aber nicht niinder verdienst lichen Wirkens für allerhand gemeinnützige Bestrebungen (Armen pflege, Genossenschaftswesen rc.) zurück und bewies hier einen eben so unermüdlichen wie selbstlosen Eifer. Auch als Verleger pflegte er mit besonderer Vorliebe solche literarische Erscheinungen, die sich mit der Hebung des Volkes in materieller oder geistiger Hinsicht be schäftigten. Leider machte ihm seit lange schon seine Kränklichkeit eine fast absolute Zurückgezogenheit von jeder Art persönlichen Handelns zur harten Nothwendigkcit; aber auch da noch suchte er wenigstens mit seinen Geldmitteln in liberalster Weise jede nützliche Bestrebung zu fördern. Als politischer Charakter war er von zwei fellosester Lauterkeit und Probchaltigkeit, doch ohne Schroffheit, als Mensch liebenswürdig, als Freund zuverlässig, dazu von reichster, vielseitigster Geistes- und Gemüthsbildung. Sanft ruhe seine Asche! (Dtsch. Allg. Ztg.)
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