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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1924
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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fKW eh rw o l f-V e rl a g Karras L Koen necke, Halle (Saale), Mittelstr. 11—13, Gegr, 1./I. 1924, <e^> 3289, — TA,: Behrivolfverlag Hallesaale, — V Darmftädter u. Nattonalbank, Fil, Halle )Saale), — Erfurt 29 921, Inh.: Franz Koen- necke u, KWilh, Karras, Nationale Zeitschrift »Der Mehrmals« ll, »Wehrwolf Bticherci», Auslieferung nur direkt ab Halle mit ft» Portoberechnung, Leipziger Komm.: Maier, (Dir.) Weiß, Leopold/ Berlin, Leipziger Komm, jetzt: Wagner, sB, 129.) KW ust »Iann, Hans, Augsburg, V Weller L Bilde, Augs burg, ist aufgehoben, (Dir.) Den Verkehr über Leipzig habe» wieder ausgenommen: KBuddenbrook-Buchhandluug G, in. b, H,, Lübeck, (Kochler.) sB, 122.) KGalle, Max, Berlin: (Thomas Komm, Gesch.) sB, 117,f KHcldt, Waldemar, Hamburg, (Volckmar.) sB, 122.) KKay, Theodor, I. C, Kricger'sche Buchh,, Cassel. (Koehler.) sB. 122,s KSchaumburg, Friedrich, Stade, (Steinacker,) (Dir.) KSicker, E,, Berlin, (Staackmann.) sB. 122,j KStoeß L Nicuicr, Evangelische Buchhandlung, Heidelberg. (Wall mann,) sB, 121,s Striese, I, G,, Königsberg (Ncumark), (Volckmar.) sB, 122.) Kleine Mitteilungen. Bnchhtindlcrischc Werktage, Das Buchscnstcr im Juni siehe in den verschiedenen Börsenblatt- Nummern die zahlreichen Bekanntmachungen und Anzeigen der Wcrbc- stelle des Börsenvereins sowie der Firmen, die Werke für das Schau fenster ns«, angezeigt haben. 1, Juni 1924, Sou >n tag. — Es trete» Änderungen und Neuerungen im Postvcrkchr in Kraft. Die neue Postgebührcu-Kabelle lag dem Abi, Nr, 128 vom 28, Mai 1924 (Bestellzettel) bei. (Vgl, Bbl, Nr, ISS vom 28, Mai 1921, S, 7020 Weine Mitteilung«»).) 2, Juni 1921, Montag, — Im besetzten Gebiet ist die Hälfte der Jahres-Vermögcnstcucr zu entrichten, 5, Juni 1924, D o n n c r L t a g, — Steuerabzug vom Arbeitslohn für den Zeitraum vom 21.—ZI, Mai. 7. Juni >1924, Sonnabend, — Beginn der bis IS, Juki 1924 dauernden 3. Rheinischen Literatur- und Bnchwochc in Köln, (Vgl, zuletzt Bbl, Nr. 198 vom 8, Mai 1924, Seite 8189 und Bbl, Nr, 111 vom 12, Mai 1924, Seite MW (Kleine Mitteilungen),) 19, Juni 1924, Dienstag, — Der für Monat Juni 1924 fällige Börscnvcrcins-Mitgliedsbcitrag ist spätestens bis zum 19, Juni an die Geschäftsstelle des Börscnvercirs abzuftihrc», (Vgl, die Bekanntmachung im Bbl, Nr. 124 vom 27, Mai 1924, Seite 7S47 u, heutige Nr, S, 7975.) 19, Juni 1924, Dienstag, — Voranmeldung und Vorauszahlung auf die Einkommensteuer aus Gewerbebetrieb nach den Betriebs einnahmen Im Mai, Schonsrist bis 17, Juni. 19, Juni 1921, Dienstag, — Vorauszahlung auf die Körpcr- schastssteucr. Schonfrist bis 17, Juni. 19, Fun) 1921, Dienstag, — Voranmeldung und Vorauszahlung aus di« Umsatzsteuer für Monat Mai in Höhe von 2)4A des Um satzes, Schonfrist bis 17, Juni, 19, Juni 1921, Dienstag, — Vorauszahlung auf die Anzeigcn- steucr in Höhe von 14 bis 214 25. Schonsrist bis 17. Juni, 19. Juni 1921, Dienstag. — Letzte Einlösungssrist des wertbe ständigen (aus Goldmark lautenden) Notgeldes, dessen Aussteller in der Provinz Sachsen oder im Gebiet der Freien und Hanse städte Hamburg und Lübeck ihre» Sitz haben, (Vgl. Bbl, Nr, 10ö vom 8, Mai 1924, Seite 9177 (Kleine Mitteilungen),) 11, Juni 1924, Mittwoch, — Beginn der bis 19, Juni 1924 in K r e u b e n st a b t im Schwarzwald staitfindcndcn Freizeit der kvangcliichcu Juugbuchhändlcr 1924, (Vgl, Bbl, Nr, 199 vom 9, Mai 1924, Seite 9494.) 18, Juni 1924, M o n t a g, — Tie Einlösungssrist des a n f P a P i k r - mark lautenden Notgeldes der Deutschen Reichs- b a h n und der >v« n den R e i ch s b ah n d ir el t i o n e n> aus- gegebenen aus Papiermarl lautenden Gutscheine läuft ab, (Vgl, Bbl, Nr, 119 vom 21, Ma! 1924, Seite 7299 Weine Mitteilungen),) 18, Juni 1924, Montag, — Steuerabzug vom Arbeitslohn für den Zeitraum vom 1,-19. Juni, 25, Juni 1924, Mittwoch, — Steuerabzug vom Arbeitslohn stir den Zeitraum vom 11,—29, Juni, 39, Juni 1924, M o II t a g, — Das Preußische Ministerium für Wissen schaft, Kunst und Volksbildung sieht ln Anbetracht der besonderen Umstände in diesem Jahre von der pünktlichen Einhaltung der E i n r e i ch u ii g s f r i st f Urne n e Schulbücher ab. Auch Bücher, die nach dem 1, April vorgclkgt werden, können noch berücksichtigt werden, wenn sie vor dem 1. Juli «ingehen. (Vgl. Bbl. Nr. 98 vom 23, April 1921, Seite 5881 (Kleine Mitteilungen)-) Anzeige,ikautMlc im Börsenblatt. — In Ergänzung der Mit teilungen über die Verhandlungen der letzten Hauptversammlung (im Bbl, Nr, 119) geben wir nachstehend den Briefwechsel mit dem Ver band Evangelischer Buchhändler zur Frage der Anzeigen kontrolle bekannt. Der Verband hatte folgenden offenen Brief an den Börfenvereinsvorstand gerichtet: Verband Evangelischer Buchhändler, Barmen, den 23, April 1924. Ossener Brief an den verehrt, Vorstand des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, Der Verband Evangelischer Buchhändler legt Verwahrung ein gegen die sich in letzter Zeit häufenden Anzeigen frivoler Art im Börsenblatt, Wir haben den Eindruck, daß entweder die Kontrolle der Inserate nicht mehr besteht, oder daß sie nur noch oberflächlich ausgeübt wird, sonst könnten sich Unanständigkeit und Gemeinheit in Text und Bild nicht in oft geradezu frecher Weise hervorwagen. Wenn die Anzeigenannahme der Meinung ist, sie müsse Rücksicht nehmen ans ihre Inserenten, so sollten die verantwortlichen Stellen doch noch mehr Rücksicht nehmen ans die Anschauungen derjenigen B-erufsgeiiosfen, denen die Durchsicht des Börsenblattes durch solche Niedrigkeiten zur Qual gemacht wird. Wir wissen uns in dieser Empfindung eins mit weitaus dem größten Teil der Mitglieder des Börsenvereins, Wir erinnern an zahlreiche Kundgebungen früherer Hauptversammlungen, die mit uns die Forderung anfstcilten, daß das Börsenblatt für Schund und Schmutz nicht vorhanden sein sollte. In einer Zeit, in der die Gemeinheit mehr wie je in der Lffeni- iichkeit ihr Haupt erhebt, in der di« Verrohung der Jugend unseres Volkes von Tag zu Tag erschreckendere Gestalt anniinint, würde sich der Börscnvercln am Niedergang« des deutschen Volkes mitschuldig machen, wenn er jenen Anstand und gute Sitte zersetzenden Kräften die Spalte,i seines Organs weiter öffnen wollte. Es geht nicht an, daß Im redaktionellen Teile der deutsche Buchhandel in ernsten Worten ausgeforöert wird, den Wiederaufbau unseres Volkes durch Vertrieb gesunder, kraftvoller geistiger Nahrung zii fördern, wäh rend im Anzeigenteil Verleger schmutziger Zeitschriften und Bücher zynisch sich brcitinachen dürfen. Wir richten an den verehrlichen Vorstand des Börsenvereins der Tcnischcn Buchhändler das dringende Ersuchen, diesem llbcistaiidc volle Aufmerksamkeit zu schenken, und vertrauen auf seine Bereit willigkeit, ihn ohne Rücksicht auf geschäftliche Belgng« abzustellen. Der Vorstand des Verbandes Evangelischer Buchhändler: Julius Bicrmann, Erster Vorsitzender, Ernst Fischer, Schriftführer, H, Löchner, Zweiter Vorsitzender, Paul Eger, Kassierer, G, Jrmer, Fr, Münz, Gotth. Carl, » Darauf erwiderte der Vorstand des Börsenvercins: Leipzig, 17, Mai 1924, An den Verband Evangelischer Buchhändler z. H, des Ersten Vorstehers Herrn Julius Biermann Barmen, Wir bestätigen dankend den Eingang Ihres »Offenen Brieses» vom 23, April und versichern Ihnen, daß wir für Ihre Gefühle und Ihren Standpunkt vollstes Verständnis haben. Wir stimmen Ihnen zu, daß das Börsenblatt für Schund und Schmutz nicht vorhanden sein sollte, Ten, ist im übrigen durch die Bestimmungen über di- Verivaltnng des Börsenblattes auch bereits Rechnung getragen, und die Redaktion ist angewiesen, sich in ihrer Geschäftsführung streng an die Vorschriften dieser Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes zu halten. Wir können aber nicht verhehlen, daß die Ansichten über die Grenzen von Schund und Schmutz erfahrungsge mäß weit ausetnandergehen. Auch möchten wir nicht verfehlen, darauf hinzuweisen, daß sahnngsgcmäß alle unsere Mitglieder ein gleiches Recht ans die Benutzung des Börsenblattes zur Ankündigung ihrer Neuerscheinungen haben, «in Recht, bas nicht mir durch den Ausbau des Börsenvereins und die Organisation' des Buchhandels, sondern in gewissem Sinne auch durch das Verlagsgesetz geschützt ist.
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