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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1924
- Sprache
- Deutsch
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Es verlangt deshalb jeder Versuch, in die Rechte der Mitglieder ein- zugreifen, besondere Vorsicht. Und die Schwierigkeit ist um so größer, als eben die Ansichten über diese Dinge innerhalb des großen Kreises der Mitglieder nicht übereinstimmen. Selbstverständlich aber sind wir bereit, ohne Rücksicht auf geschäftliche Belange, die dabei überhaupt nicht in Frage kommen, offenbare Ubelstände, denen wir unsere Aufmerksamkeit noch nie versagten, abzustellen. Sie wer den uns aber zustimmen, daß dies nur in dem Umfang möglich ist, als wir eine Übereinstimmung unserer Mitglieder zu erzielen in der Lage sind. Ob es möglich sein wird, der Redaktion für ihre Ge schäftsführung solche Richtlinien an die Hand zu geben, daß ohne weiteres eine allseitig voll befriedigende, streng nach den Grund sätzen objektiver Gerechtigkeit verfahrende Lösung aller dieser Fragen erreichbar wird, erscheint uns, wie wir nicht verschweigen können, in weitem Umfange zweifelhaft. Es wird hier doch wohl alles immer auf das subjektive Empfinden abgestellt bleiben müssen. Immerhin werden wir es uns gerade auf Grund Ihrer Anregung erneut ange legen sein lassen, eine solche Lösung zu suchen. Die Redaktion haben wir jedenfalls angewiesen, Ihr Vorbringen zu berücksichtigen und noch strenger als bisher darauf zu halten, daß das Börsenblatt seinen bisherigen Charakter bewahrt. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Dr. Arthur Meiner, Erster Vorsteher. » Dazu ist noch zu bemerken, daß in der Tat die Ausarbeitung und Festlegung von bestimmten Richtlinien, die ohne weiteres auf allge meine Billigung rechnen könnten, Schwierigkeiten bereiten dürften. Solche Richtlinien, die zudem immer unzulänglich bleiben, sind ja aber auch entbehrlich. Die Entscheidung muß von Fall zu Fall ge troffen werden, und das geschieht, wie 'bereits mitgeteilt, fortan durch den Ausschuß für das Börsenblatt, sodaß alle Gewähr für peinlichste Kontrolle gegeben ist. Der Redaktion ist diese Unter stützung mir angenehm, da ihr sonst naturgemäß aus diesen Fragen viele Unannehmlichkeiten erwuchsen. Jubiläen. — Die Buch- und Kunsthandlung E. A. G ö tz (Inh.: G. Windirsch) in Franzensbaö (Böhmen) blickt >am 1. Juni auf ein 50>jähriges Bestehen zurück. Sie hat in diesem halben Jahr hundert nur zwei Besitzer gehabt. August Götz hat sie gegründet, der auch Geschäftsführer und Prokurist der «gleichnamigen Firma in Eher und später deren Besitzer, wie auch der Firma in Marienbaö war. Er starb näch erfolgreicher Tätigkeit am 5. Mai 1911, und die Jubelfirma wird seitdem von Herrn Georg Windirsch geführt. Das gleiche Jubiläum begeht am 1. Juni die Musikalienhandlung Paul-Witte in Stettin, die ebenfalls in diesem langen Zeit raum in den Händen von nur zwei Besitzern gewesen ist. Ihr Gründer Paul Witte hat es sich während 66 Jahren angelegen sein lassen, sein Geschäft durch eisernen Fleiß zu heben und auszubauen. Am 28. Oktober 1907 rief ihn der Tod von seinem Arbeitsfelde ab, und sein Geschäft wurde von Herrn A. Piepenhagen erworben, der es seitdem mit gutem Erfolge betreibt. Das 25jährige Jubiläum begeht am 1. Juni die Buchöruckcrei und Verlagsbuchhandlung E. Gries er in Frankfurt a. M., die nunmehr 25 Jahre von ihrem Gründer, Herrn E. Grieser , mit steigendem Erfolge geleitet wird. Zum Leipziger Schaufensterwettbewerb. (Vgl. Bbl. Nr. 119 u. 126.) — 'Infolge eines bedauerlichen Mißverständnisses ist die ord nungsgemäß erfolgte Anmeldung der Firma Beruh. Liebisch in Leipzig, Kurprinzstraße 6, zum Leipziger Schaufenster-Wettbewerb den Herren Preisrichtern nicht bekannt geworden. Trotzdem hatten die Herren Gelegenheit, das Fenster zu besichtigen und seine besonders gute Qualität festzustellen. Das Preisrichter-Kollegium hat daher an den Dörscnverein das Ersuchen gerichtet, auch der Firma Bernh. Liebisch einen Tro st preis im Betrage von 35 Mark zur Auszahlung zu bringen. Diesem Wunsch hat der Börseuverein gern stattgegebcu. Was der Buchhandel vom Unterhaltungs-Rundfunk nach seiner Neuregelung wissen muß. — Sende- und Empfangseinrichtungen jeder Art, die geeignet sind, Nachrichten, Zeichen usw. auf elektrischem Wege ohne Verbindungsleitungen zu übermitteln oder zu empfangen (Funk anlagen), dürfen nur mit Genehmigung der Deutschen Reichspost er richtet oder betrieben werden. (Zu vgl. § 1 der Verordnung zum Schutze des Funkverkehrs vom 8. März 192-1.) Jeder Inhaber einer Funkanlage muß demnach eine von der Deutschen Reichspost ausgestellte Genehmigungsurkunde besitzen. Die Gebühr für die Teilnahme am Unterhaltungs-Rundfunk zum Privatgebrauch beträgt jährlich einheit lich 21 Mark, und Mar gleichmäßig für alle Rundfunk-Teilnehmer — auch für Detektorencmpfänger — und die Inhaber der Audion-Ver suchserlaubnis, insbesondere die Mitglieder der Vereine der Funk freunde. Diese Gebühr wird monatlich im voraus in Teilbeträgen von 2 Mark durch die Zusteller eingezogen, falls sie nicht für einen längeren Zeitraum im voraus bezahlt ist. Blinden und in beftimlnten Fällen Schwerkriegsbeschädigten werden die Gebühren erlassen. W e r Rundfunk-Teilnehmer werden, ö. h. einen von der Deut schen Reichspost aus Schwingungssreiheit und auf Einhaltung des Wellenbereichs geprüften und mit »K1V« gestempelten Appa rat oder eine Detektorempfangsanordnung ohne Röhren, die er selbst gebaut oder ohne Stempel »lilV« fertig gekauft hat, betreiben will, muß die Genehmigungsurkunde sür Nund- 'funkteilnehmer bei seinem Postamt beantragen; schriftlich, durch den Zusteller, persönlich oder auch durch Fernsprecher. Ausländer können im allgemeinen gleichfalls zugelassen werden und erkundigen sich am besten bei ihrem Postamt. Minderjährige unter 16 Jahren müssen eine Einverständniserklärung ihres gesetzlichen Vertreters (Vaters usw.) vorlegcn. Die Urkunden der bisher schon als Rundfunkteilnehmer zugelassenen Personen werden durch die Zusteller gelegentlich umge tauscht. Ist die Gebühr von 60 Mark entrichtet worden, so wird die Dauer der Genehmigung zum Ausgleich der Mehrzahlung um ^ Jahr (also aus 1Z^ Jahr) verlängert. Die Rundfunkteilnehmer-Genehmigung berechtigt nur zur Ausnahme des Unterhaltungs-Rundfunks für den P r i v a t g c b r a u ch. Wer seine Rundsunkempsangsanlage zu ö f s e n t- lichen Vorführungen in Gasthäusern usw. benutzen will, muß eine besondere Genehmigungsurkunde bei seinem Postamt beantragen. Die Gebühr beträgt monatlich 60 Mark und wird durch die Zusteller laufend eingczogen werden. Wer für April-^Juni 1924 bereits die bisherige Gebühr von 150 Mark bezahlt hat, ist für Juli 1924 ge bührenfrei. Die Genehmigung für die Abhaltung einzelner öffentlicher Rundfunkvorführungen ist bei dom Postamt dos betreffen den Ortes zu beantragen; die Gebühr beträgt für 1 Tag 10 Mark. Die Bestimmungen über Rundsunkompsangsanlagen zu sonstigen Zwecken (technische Versuche bei Fachleuten, Fachunternehmen, Behörden und Schulen, zu Handelszwecken und sür die Zwecke der Hersteller von Nundfunkempfangsgerät) find im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nr. 46 von 1924 und in der Fachpresse (insbesondere im »Deutschen Rundfunk« und im »Funk«) veröffentlicht worden; nähere Auskünfte erteilen die Postämter und die Oberpostdirektionen. Gesundheitswacht, Verlag und Lehrmittelhandlung AG. in Mün chen. — Dem Bbl. wird geschrieben: Die ordentliche Generalversamm lung am 15. Mai genehmigte die Umwandlung von 1000 Stück Vor zugsaktien zu je 1000 Mark in Stammaktien und beschloß, den Rein gewinn von 15334.05 Billionen vorzutragen. Ferner genehmigte sie die vorgelcgte Golömarkeröffnungsbilanz und im Zusammenhang da mit die Zusammenlegung des Aktienkapitals von nominell 20 Mill. Mk. in 40 000 Goldmark, also im Verhältnis 1:500 durch Ausgabe von 2000 Aktien zu je 20 Golömark bzw. die Verlegung des Geschäftsjahres ans das Kalenderjahr. Weiter beschloß sie sodann Erhöhung des Aktienkapitals um 60 000 auf 100 000 Goldmark durch Ausgabe von 600 auf den Inhaber lautenden Stammaktien zu 100 Goldmark. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien, die ab 1. Januar 1924 dividendenberechtigt find, werden von Kommerzienrat Eugen Zentz. München, namens eines Konsortiums mit der Verpflichtung über nommen, sie bestmöglichst zugunsten der Gesellschaft zu verwerten. Neu in den Aufsichtsrat wurden gewählt die Herren Generaldirektor Wochinger und vr. Hugo v. Maffei. Die Firma wird geändert in »G e s u u d h e i t s w a cht V e r l a g s - A. - G.«. Angcordnete Geschästsaufsichten. — Folgende amtsgerichtliche B e - schlüsse wurden uns mitgeteilt: 1. Ober das Vermögen des Kaufmanns Haus Köster, Allein inhabers der Firma »Dienst am Buch« Hans Köster in Bar men , Broegelerstraße 3a, wird zur Abwendung des Konkursver fahrens die Geschäftsaussicht ungeordnet. Herr Arthur Cahn in Barmen, Augustastraße 12, wird mit der Führung der Geschäfts- aufsicht betraut. 998
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