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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020516
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4066 Nichtamtlicher Teil. ^ 111, 16, Mai 1902.^ Schillbücherbedarf und Buchbinder. Daß unter dem Einfluß der Gewerbefreiheit das Schul- bllchergcschäft für den Sortimentsbuchhandel Formen ange nommen hat, die oft viel mehr Gefahr durch Verluste, als begründete Aussicht auf einen der ausgewandten Mühe ent sprechenden Gewinn in sich bergen, ist eine Thatsache, die im Börsenblatt schon mehrfach erwähnt worden ist und u, a, durch Herrn Thilo in Freienwalde kürzlich eine sehr treffende Beleuchtung erfahren hat. Wenn im Börsenblatt Nr, 98 vom 30, April 1902 Herr kl 8, in G, darauf hinweist, wie das Schulbücher- geschäst dem Sortimentsbuchhandel durch Buchbinder und Schreibwarenhändler untergraben wird, so berührt er i» der That eine große Gefahr für den Buchhändler, der gewissenhaft die Satzungen des Börsenvereins inne hält, Nicht nur Herr kl 8, in G, hat unter solcher Kon kurrenz zu leiden; auch anderwärts macht sie sich sehr be merkbar, ohne daß doch dadurch irgend ein Vorteil für den Verleger erwächst; denn der Absatz der Schulbücher ist ein genau begrenzter, er erstreckt sich lediglich auf die Schulen bezw, auf die Schulklassen, in denen die Bücher eingeführt sind. Einen Mehrabsatz vermag der Verleger nicht zu erzielen, auch wenn er an Buchbinder und Schreibwarcn- händler liefert, er müßte denn auf die Verluste spekulieren, die den Wiederverkäufern dadurch entstehen, daß sie ihr Lager mit größerem Vorrat von Exemplaren versehen, als sie nach her wirklich verkaufen können. Und solche Verluste sind sehr empfindlich; pflegt doch schon ein einziges unverwertbares Buch den Nutzen völlig verschwinden zu lassen, den man an fünf oder gar noch mehr Exemplaren desselben Buches erzielt hatte oder erzielt haben würde. In einer Fachzeitung fand ich Mitte März folgende Klage*) eines rheinländischen Buch händlers und Buchdruckcreibesitzers, die ich unter Weglassung des für weitere Kreise Unwichtigen hier citiere! »Wenn ein einziges Exemplar durchs Verpacken verdirbt oder von armen Kindern unbezahlt bleibt, so ist dem Sortimentsbuchhändlcr der karge Verdienst für den Verkauf von so und so viel Büchern verloren, Thatsächlich vermittelt der Händler die Schulbücher mit eigenem Verlust, Dabei ist es ihm oft unmöglich, rechtzeitig Vorrat zu erhalten, weil die Monopol firma es gar nicht eilig hat und oft warten läßt,» Auch in Leipzig macht sich der Wettbewerb beim Schul büchergeschäft durch Leute, die dem berufsmäßigen Sortiments buchhandel nicht angehören, sehr geltend, und er dürfte als eine stets wachsende Gefahr umsomehr der energischen Be kämpfung durch den Börsenverein zu empfehlen sein, als es gerade hier sehr schwer ist, die Bezugsquellen der Leute zu ermitteln. Und so lange das nicht der Fall ist, sind alle Maßregeln gegen sie erfolglos, Maß regeln, welche Börsenvereinsmitglicder bei Verstößen gegen die Verkaufsbestimmungen des Börsenvereins sofort in ihrer Existenz bedrohen und zur Unterwerfung zwingen würden. In Leipzig wird seit mehr als einem Dezennium all jährlich von einem dazu berufenen Ausschuß ein Verzeichnis der in den Leipziger Schulen eingeführten Schulbücher heraus gegeben zu dem Zwecke, eine unbedingte Gleichmäßigkeit der für das Publikum maßgebenden Preise auch dann herbei- zusührcn, wenn etwa Einbände auf billigere Weise hergestcllt werden, als sie Verleger oder Barsortimenter liefern können. Gleichwohl ist teils von Leuten, die entweder gar nicht als Buchhändler im Adreßbuch verzeichnet waren, teils von Buch händlern, die dem hiesigen Sortimentcrverein nicht angehörten, versucht worden, gerade mit Hilfe des erwähnten Schulbücher- *> Sie bezog sich aus bestimmte, dort genannte Schulbücher. Verzeichnisses den satzungstrenen Sortimentern das Schul büchergeschäft zu entziehen. Das Verzeichnis ist als Manuskript gedruckt und enthält rabattierte Preise, deren öffentliche Mitteilung ans Publikum nach den Satzungen des Börsenvereius verboten ist. Nun haben aber eben Firmen, die dem Sortimenter-Verein nicht angehören, Schulbücheroerzeichnisse mit Angabe rabat- tierter Preise drucken lassen, zum Teil sogar unter An bieten besonderer Vorteile, z, B, kostenloser Lieferung von Umschlägen für die Bücher, Zugabe eines Schülerkalenders u, dgl,, und in Massen vor, teils sogar in den Schulen verbreiten lassen. Alle derartigen Fälle, die zu meiner Kenntnis gelangten und für die ich Bcweismaterial erbringen konnte, habe ich, wie es auch andere Mitglieder des Sorti menter-Vereins gethan haben, zur Kenntnis des Schulbücher- Ausschusses gebracht, dem anzugehören ich wiederholt die Ehre hatte. Aber wenn auch mehrere der Beklagten infolge der an sie von seiten des Vorstandes des Vereins der Buchhändler zu Leipzig ergangenen Verwarnungen ihre satzungswidrigen Manöver anscheinend eingestellt haben, so ist doch gerade in diesem Jahre eine Anzahl neuer Konkurrenten im Schul- büchergeschäft mit Versprechung besonderer Vorteile aus getreten, so daß die bisher angewandten Mittel einem Kampfe gegen die Hydra gleichen, der an Stelle eines abgeschlagenen Kopfes zwei neue wuchsen. Nun hat zwar bereits im Börsenblatt vom 21, März d, I, Herr 0, N, dem Sortimentsbuchhandel eine Lektion in der Schulbücherfrage erteilt, indem er sagt! -Wenn die Thatsache (daß dem Sortimentsbuchhandel das Schulbüchergeschäft durch Buchbinder und Mittelspersonen der Reihe von Städten gelten soll, so wird damit nur bestätigt, daß der dortige Sortimenter nicht weiß und sich nicht darum küm mert, unter welchen Bedingungen dieses Sajsongeschäst allein zu machen ist» Ich glaube doch, daß viele Sortimenter recht wohl die Mittel kennen, die einzelne Firmen einschlagen, um — ich citiere hier wieder Herrn 6, !ll, — »das Geschäft so gut wie allein zu machen». Sie verschmähen es aber, diese Mittel anzuwenden, einmal, weil, wie oben gesagt, die Zahl der Exemplare irgend eines Schulbuches, die man in einer Stadt verkaufen kann, eine im voraus begrenzte ist, zu deren Er höhung der Sortimentsbuchhändler beim besten Willen nicht beitragen kann — denn über Neueinführungen wird in der Regel nicht erst nach Ostern entschieden —, sodann, weil aus eben diesem Grunde alle Sortimenter nur sich und ihre Kollegen schädigen würden, wenn jeder danach streben wollte, »das Schulbüchergeschäft so gut wie allein zu machen». Eine Abstellung der Uebelstände, die mit der jetzigen Art der Abwickelung des Schulbüchergeschästes verbunden sind, hängt in erster Linie davon ab, daß Verlag und Sortiment Hand in Hand gehen. Ich will nur beiläufig bemerken, daß ich in diesem Jahre bereits in drei verschiedenen Fällen um Vorschläge und Ansichtssendungen von Schulbüchern bezw, Atlanten er sucht worden bin, die sich zur Einführung in der oder jener Lehranstalt eignen würden. Für die Mühe und Arbeit, die mir damit im Interesse der Schulen einerseits, anderseits derjenigen Verleger erwachsen sind, an die ich mich in diesen Fällen mit der Bitte um Uebersendung von Ansichtsexem plaren wandte, erhalte ich eine Entschädigung nicht. Dergleichen Aufträge gehen wohl jedem Sortimenter zu, dem einen mehr, dem andern weniger, je nach seinem Kunden kreise, Sie alle werden ebensowenig wie ich erwarten, daß die Zöglinge der Schulen, an denen eins der zur Ansicht gelieferten Bücher eingeführt wird, ihren Bedarf lediglich bei ihnen bezw, bei mir entnehmen. Aber wir wünschen auch
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