Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-28
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020728
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190207289
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020728
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-07
- Tag1902-07-28
- Monat1902-07
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 172. 28. Juli 1902. Nichtamtlicher Teil. 599? bisher ein sehr großer Teil jener Fälle durch Intervention ^ der Staatsanwaltschaft sich sehr rasch und für den Antrag steller ohne Kosten erledigte und der Geschädigte den Antrag zurückzvg, nachdem er ausreichend entschädigt war. vr. Schaefer. : Kleine Mitteilungen. gebracht und gelesen morden se^i. Ein solche Gerichtspraxis sei als der Freiheit der Presse, sowie einer richtigen Auffassung des Preßdeliktes zuwiderlaufend zu verwerfen. Deswegen begrüße lichen Gesetzesbestimmung berichtete. Diese Bemühungen hätten insofern zum Ziele geführt, als der fliegende Gerichtsstand für Preßdelikte allgemeiner Art wie Majestätsbeleiditzungen, Massen werden sollte, sich am Orte der Gerichtsverhandlung vertreten zu lassen, ohne persönlich erscheinen zu müssen. .Die beiden inhaltreichen Berichtender Herren Henri Berger sollen vom Centralbureau gesammelt werden, damit dem nächsten internationalen Poslkongreß bestimmte Vorschläge eingereicht werden können. Eine gleichmäßige internationale Taxe wurde vorläufig noch nicht festgesetzt, wie Herr Berger dies wollte, sondern eine Taxe soll nach dem Wunsche des Herrn Wagniöre erst nach Ein holung der Gutachten der beteiligten Vereine festgesetzt werden. Inzwischen macht der Kongreß auf das System der Zeitungs abonnements aufmerksam und namentlich auf den Entwurf eines internationalen Sonderabkommens, der von der deutschen Regie rechtlichen Beziehungen zwischen Verlegern und Illustratoren vor den Kongreß gebracht. Die tatsächlichen Verhältnisse derjenigen Künstler, die für die Zeitungen arbeiten, sollen gründlich untersucht werden. Diese Beschwerden .beziehen sich hauptsäch- in^einer Zeitung abgiebt, ohne gegenteilige Vereinbarung sich des Eigentums an dieser Zeichnung nicht entäußern. Die Künstler streben außerdem die Ausarbeitung eines Musterverlagsoertrags ernennen, der diese Fragebogen den Beteiligten übermittelt und Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. > die eingelaufenen Antworten zu einem Berichte für den nächsten Kongreß verarbeitet. — Dieses Vorgehen wird vom Kongreß nach einer lebhaften Diskussion, an der außer den Berichterstattern die Herren Maillard, Repond und Bergougnan teilnehmen, genehmigt. Besonders hervorzuheben ist die Uebereinstimmung. ! die auf diesem Gebiete zwischen den deutschen und französischen Künstlervereinigungen herrscht. Der Kongreß nimmt hierauf einen Bericht des Herrn Oster rieth über die durch die gemeinsamen Interessen bedingten Be ziehungen zwischen Autoren und Presse einerseits und den Ver legern anderseits entgegen. — Die Einladung des Herrn Treves, Verlegers in Mailand, der Kongreß möge sich durch Zeitungs eigentümer am nächsten internationalen Verlegerkongreß in Mai land 1904 vertreten lassen, wird beifällig entgegengenommen. Auf Antrag Osterrieths beschließt der Kongreß, mit dem ständigen Verlegerkongreßbureau, das seinen Sitz in Bern hat, in Verbindung zu treten, um hinsichtlich der Frage, die sowohl für Verlag wie Presse ein gemeinsames Interesse bietet, eine Verständigung anzubahnen. — Roch wird vom Kongreß die Kommission, die über den Wett bewerb für ein Handbuch der Telegraphenabkürzungen berichten (Vierter Sitzungstag.) In seiner Sitzung vom Donnerstag den 24. Juli, vormittags, hat der Kongreß sein Arbeitsprogramm er schöpft. Nach Anhörung des Berichtes Tar d ive aus-Paris über die Rechnungsprüfung sprach der Kongreß dem verdienten Kassierer Besprechung von Fragen, die sich direkt oder indirekt auf nationale oder internationale Politik beziehen, durch die Statuten der Ver einigung ausdrücklich untersagt sind. Janzon (Schweden) brachte einen sehr gründlichen Bericht zur Kenntnis über das Recht der Redakteure auf Entschädigung bei Entlassung, der einen Teil der eingehenden Untersuchung wird. Janzon gab einen Ueberblick über die in den einzelnen Ländern schon angestrebten oder gefundenen Lösungen, sei es auf dem Gebiete des Gewohnheitsrechtes, sei es durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen allgemeinrechtlicher Natur. Fast in allen Staaten herrsche das Bestreben vor, den Redakteur gegen un vorhergesehene Störung in seinem Berufe sicherzustellen und vermitteln, die die rein fachliche Vorbildung und Schnellbleiche ausschließt. Nach den kürzlich dem Berichterstatter vom schweize rischen Gesandten in Washington gemachten Mitteilungen hätten Universitäten mit ihre/Ausbildung zu betrauen. So hätten denn schon sechs Universitäten den Journalisten ihre Pforten geöffnet. Der Kongreß spricht seine Zustimmung zu den Schlußfolgerungen der Fragen betrifft die Wahrung der Rechte des Redakteurs im Falle Eigentumswechsels einer Zeitung. Diese Frage ist auch in dem schon erwähnten italienischen Gesetzentwurf in Betracht ge zogen. Wenn der Wechsel des Eigentümers derartige Aenderungen 787
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder