Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Biirsenvereins ein Exemplar 10 für Ntchtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 88. Leipzig, Montag den 18. April 1904. 71. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. In der diesjährigen Buchhändlermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 2. Mai MH, vormittags S Uhr bis mittags 12 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, die Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einftuden G 13 der Satzungen). Sie sind verpflichtet, die Zahlzettel sür diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, die sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten abrechncnd bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von dieser anzusertigenden Fremdenverzeichnis aufgeführt sind. Hierbei bitten wir die Herren Selbstrechner, nicht vor !l Uhr zur Abrechnung zu erscheinen und ersuchen zugleich die Herren Kommissionäre, nicht vor 12 Uhr mittags ihre Plätze zu verlassen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Abrechnung unbedingt gewährleistet sein muß. Diejenigen Mitglieder, die durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben ihm eigenhändig eine Bollmacht auszustellcn. Formulare hierzu sind von der Geschäftsstelle rechtzeitig zu beziehen. Es ist hierbei folgendes zu beachten: Der Firmeninhaber oder sein gesetzlicher Vertreter hat zunächst die eigenhändige Unterschrift des mit der 'Abrechnung betrauten Herrn unter Hinzufügung des Firmenstempels zu bestätigen; die Vollmachten sind dem Syndikus des Börsenvereins zur Prüfung einzureichen, der alsdann eine Legitimationskarte ausstellt. Es ergeht das Ersuchen, diese Vollmachten so rechtzeitig an die Geschäftsstelle des BörsenvercinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einzuscnde», das; die Lcgitimationskarten spätestens am Donnerstag vor Kantate durch eingeschriebenen Brief an die Aussteller zur Abgabe an ihren Bevollmächtigten abgesandt werden können. Nur die bis einschließlich Donnerstag vor Kantate bei der Geschäftsstelle eingegangenen Vollmachten werden auf diese Weise behandelt. Später eingehende Vollmachten müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. In diesem Falle erfolgt die Übergabe der Vollmachtskarte nur persönlich an den Ab- rcchncnden in der Geschäftsstelle, wenn er sich durch Paßkarte über seine Person ausweisen kann. De» selbstrechnenden Mitgliedern wird empfohlen, sich zur Abrechnung ebenfalls mit Paßkarte zu versehen, um sie nötigenfalls, wenn sie einem Abrcchnenden nicht persönlich bekannt sein sollten, vorzeigen zu können. Es wird gebeten, die Angaben über die Abrechnung, ob die Abrechnung selbst oder durch Bevollmächtigten erfolgen wird rc., recht bald einzusenden, damit die Zusendung der Vollmachtsformulare rechtzeitig erfolgen kann. Nichtmitglieder des Börsenoereins dürfen die Abrechnung nur mit Genehmigung des Vorstandes und durch solche Leipziger Koinmissionäre bewirken, die Mitglieder des Börsenvereins sind. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, denen die Benutzung aller Versinsanstalten und -Einrichtungen versagt ist, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. 'Auf Antrag des Vereins Leipziger Kommissionäre werden während der Dauer der Abrechnung die Abrcchnungsränmc nur für diejenigen Mitglieder des Börsenvereins, die selbst rechnen, und für die zur 'Abrech nung Bevollmächtigten zugänglich sein. Eintrittskarten werden von der Geschäftsstelle auegefcrtigt und den Mitgliedern, die sich als selbstrechnend angemeldct haben, mit den für die Haitptversammliing erforderlichen Drncksachen übergeben. Für die zur Abrechnung Bevollmächtigten dient die Legitimationskarte gleichzeitig als Eintrittskarte. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. 450