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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1904
- Sprache
- Deutsch
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^ 86, 15. April 1904. Nichtamtlicher Teil. 3333 der Wirklichkeit verbunden ist. Griechisch obligatorisch aufrecht erhalten zu wollen ist dasselbe, als wollte man auf obligatorischen Kunst- oder Musik-Unterricht dringen. Laßt uns vor allem von allen Menschen, die als gebildet gestempelt werden sollen, ver langen, daß sie das Notwendige wissen, d. h. erst Englisch und die Elemente der heutigen Welt, ihre Geschichte, ihren Aufbau, ihre Bestandteile und natürlichen Vorgänge, und Deutsch und Französisch als unerläßliche Sprachen. Ist noch mehr Zeit da, dann Lateinisch als die große historische Sprache Europas, aber Musik und Griechisch sind Liebhabereien und sollten nur von denen betrieben werden, die die Zeit dazu haben. Man braucht nicht zu fürchten, daß dieselben ersterben, solange es noch eine Klasse gibt, die Muße und Geschmack besitzt. Aber Leute mit Ge schmack und Muße sind die allerletzten, die man entschuldigen darf, wenn sie sich nicht die nötige Grundlage allgemeiner Bildung Beschlagnahme. — Durch Beschluß des Amtsgerichts I zu Berlin ist die zweite Beilage der Nr. 14 des X. Jahrgangs der in Berlin erscheinenden Zeitung »Die Welt am Montag« vom Seite 1, Spalte 3, auf Grund des tz 184 Ziffer 1 des Reichsstraf gesetzbuches beschlagnahmt worden. Zollfreiheit der Musikalien in Spanien. — Die in den meisten Kulturstaaten grundsätzlich bestehende Zollfreiheit der Geisteserzeugnisse scheint jetzt erfreulicherweise auch in Spanien ein geführt werden zu sollen, doch läßt der betreffende Gesetzentwurf in Zweifel, ob unter die zollfrei zuzulasscnden »1ibro3 äs toäa,8 sla.863-, wie billigerweise zu verlangen ist, auch die Musikalien fallen. Im Anschluß an frühere Eingaben hat daher die Leipziger Handelskammer, die stets für volle Zollfreiheit der Geistes erzeugnisse bei Abschluß neuer Handelsverträge eingetreten ist, an das Königl. Ministerium des Innern und die Reichsregierung die Bitte gerichtet, durch entsprechende Einwirkung der diplo matischen oder konsularischen Vertreter Deutschlands auf die maß gebenden spanischen Regierungs- und Parlamentskreise die aus drückliche Ausdehnung der geplanten Zollfreiheit auf die Musikalien anzustreben. In dieser Richtung sind auch bereits in Spanien von geschäftlich beteiligten Kreisen geeignete Schritte erfolgt, die deutscherseits tatkräftige Unterstützung verdienen. Teil der Nr. 85 dieses Blattes abgedruckt. Unterstützungs-Verein Deutscher Buchhändler und B^uch h an dlungs-Ge hülfen. — Durch eine Bekanntmachung bericht des Vorstands (Börsenblatt Nr. 77, S. 3012) ausgesprochene Universitäts wesen. — Der Universität Leipzig ist jetzt das Vermächtnis des in Wien verstorbenen Hofrats vr. Pusch mann, der einst der Leipziger Universität als Dozent angehörte, Medizin verwendet werden. Gegen die unsittliche Literatur. — Der kirchlich- soziale Kongreß, der kürzlich in Hagen tagte, beschäftigte sich behandelte, waren folgende Leitsätze zugrunde gelegt: »1. TUe unsittliche, namentlich für die Jugend verführerische Literatur ist in Deutschland ^in^ ungeheure ^nngcwachten, l^ie wird mit entsprechender Geldstrafe, die Überlassung und Aushändigung unsittlicher Schriften an junge Leute und Kinder unter 16 Jah ren bei Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten verboten. Der stimmen, was als unzüchtig und sittenlos zu bezeichnen ist. Und da wechseln denn die Anschauungen. — 3. Nach der jetzigen re^ichs^erichtlichen Anschauung ist ffcham-^ und^ sittenlos alles, ^was daß der § 184 des Reichsstrafgesetzbuchs folgenden Wortlaut er halte: »Wer Schriften, Druckwerke, Bildwerke oder Darstellungen, die in sittlicher Beziehung Ärgernis zu geben geeignet im Besitz oder Gewahrsam hat, feilknetct oder anpreist, verkauft, verteilt oder sonst verbreitet, oder an Orten, die dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, wird mit Geldstrafe bis zu 300 ^ oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.« sprach sich der Delegiertentag der Goethe - Bünde in Dresden ganz energisch aus. Selbst Br. Goldstein-Königsberg, der in Dresden die Unterdrückung der pornographischen Literatur mit Bund stehe auf dem Standpunkte von 1900 und betrachte jede Verschärfung der Bestimmungen, die die wahre Kunst zu schädigen geeignet sind, für unnötig, ja unnütz und gefährlich.^ Man habe nicht untätig bleiben und müsse sofort eingreifen, falls der Versuch gemacht werden soll, Kunst und Wissenschaft gefährdende Be stimmungen zu schaffen. Auch an die Volksvertreter muß man Herangehen und von ihnen verlangen, daß sie vor ihren Wählern klipp und klar ihre Stellung zur Kunst darlegen. Das schlimmste der pornographischen Erzeugnisse seien die Ansichtskarten, die Photo graphien aus dem Leben und die halbwissenschaftliche medi zinische Literatur, die sich mit sexuellen Fragen beschäftigt. Hier sei ein Eingreifen nötig. beides bis 400 zulässig. 75 000 ^ erbaut. Der große Parterresaal ist 36 m lang, 14 w breit und 12 m hoch. Abgesehen von seiner Bestimmung als Er- holungs- und Erfrischungsraum in den Arbeitspausen, soll das neue Kasino auch dem Zwecke dienen, in regelmäßigen Zwischen räumen den Angestellten des Werks, deren Zahl über 670 beträgt, Vorträge belehrender und unterhaltender Art zu bieten. Nach Ansprachen des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Dankes- Lithographisch-Artistische Anstalt (vorm. Gebrüder Obpacher) in München. — In der kürzlich unter dem Vorsitz des Herrn Obpacher abgehaltenen Generalversammlung waren 535 Aktien vertreten. Der Jahresbericht und die Vorschläge über die Gewinnverteilung fanden einstimmige Annahme. Demzufolge werden von dem Gewinn mit 248 675 zur Zahlung einer Divi dende von 6 Prozent (5 Prozent) und zu Tantiemen 65 459 ^ und zu Rücklagen verschiedener Art 183 215 ^ verwendet. Postwesen. — Das amtliche Postblatt zum Deutschen Reichs anzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger 1904, Nr. 2, stellt die hier zum größten ..Teil schon erwähnten, im letzten Vierteljahre eingetretenen Änderungen im Postwesen zusammen. Sie seien der Vollständigkeit wegen hier noch einmal wieder- der Besatzungen der in den deutsch-südwestasrikänischen Gewässern befindlichen Kriegsschiffe werden als Gegenstände der Feldpost be fördert: gewöhnliche Briefe bis 250 §, gewöhnliche Postkarten, Postanweisungen und Pakete bis 2'/z Briefe bis 50 Post karten und Postanweisungen bis zum Betrage von 800 ^ (letztere über 50 -250 § sind 20 «H, für Pakete 1 ^ vom Absender zu ent richten. Feldpostanweisungen an die Truppen sind bis zum Be trag von 100 zulässig; die Gebühr beträgt 10 A Wegen der Telegramme erteilen die Postanstalten Auskunft. 442
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