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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1904
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- Deutsch
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3804 Nichtamtlicher Teil. ^ 99. 30. April 1904. Handel und Musikpflege« erschienener Sonderbericht des Herrn Fritz Schuberth brachte nähere Angaben über die Kollektiv ausstellung. nur sei hier beigefügt, daß eine Rücksendung der jeweilig in einem Exemplar ausgestellten Verlagswerke (das seinerzeit mit eingesandte zweite Exemplar wurde bereits an die ansstellenden Firmen zuriickgegcben) nach den allge meinen Ausstellungsbedingungen nicht garantiert werden kann. Im Musikalienhandel ist es öfters vorgekommen, daß sich Musiklehrer und Musikinstitute Verlangzettel drucken lassen, sich ferner durch Aufdruck auf Briefbogen und Brief umschlägen mit der Bezeichnung »Musikalienhandlung« zum »Musikalienhändler- ernennen, daraufhin in Leipzig einen Kommissionär annehmen und dann als -Musikalienhand lung- Aufnahme im Buchhändler-Adreßbuch finden. Sic haben aber durchaus nicht die Absicht, den Musikalienhandel zu betreiben, sondern diese ganz einfache Manipulation, zu der unter Umständen noch die Lösung einer legitimen Ge werbeanmeldung für bare SO H kommt, ist nur erfolgt, um die für sich selbst und von den Schülern gebrauchten Mufi- kalien billigst, also mit Buchhändlerrabatt, zu erhalten. Bei der herrschenden Gewerbefreiheit ist natürlich ein gerichtliches Verbot gegen derartige »Musikalienhandlungen« nicht zu er langen. und es muß die Selbsthilfe Platz greifen. Die Aufnahme derartiger -Kollegen« als Mitglied in unfern Verein ist aller dings ausgeschlossen, doch sind wir weiter, in berechtigtem Interesse des soliden Musikalienhandels, wegen der künftigen Aufnahme derartiger Musikalienhändler in das Offi zielle Buchhändler-Adreßbuch vorstellig geworden, und der Börsenverein hat uns auch in dankenswerter Weise seine Unterstützung zugesagt. In den Sommermonaten werden wir auf diese Angelegenheit zurllckkommen, müssen aber schon heute unsre Mitglieder um Mitarbeit bei späterer Auskunft erteilung usw. bitten. Eine weitere große Aukgabe harrt noch des Vereins der deutschen Musikalienhändler, die Durchführung der Begrün dung einer von der Firma Breitkopf L Härtel angeregten »Reichs-Musikbibliothek«, eines Unternehmens, das sicherlich der Unterstützung der Regierungen nicht entbehren wird, wenn der Gedanke erst von unserm Volk als ein ernstes Kulturbedürfnis erfaßt worden ist. Der Vorstand des Vereins der deutschen Musikalienhändler, der sich bereits wiederholt mit der Frage beschäftigte, steht der Angelegen heit sympathisch gegenüber, er erhofft eine wohlwollende Be teiligung seiner Mitglieder und wird in geeigneter Zeit ent sprechende Vorschläge unterbreiten. Laut Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. November 1903 wurde der Vorstand beauftragt, noch einmal zu versuchen, in der Tantieme-Anstalts-Frage eine Einigung mit der Genossenschaft deutscher Tonsetzer Herbeizufllhren, im Fall der Scheiterung dieses nochmaligen Versuchs jedoch über die Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht öffentlich auszuklären. Obgleich sich unsre Hauptversammlung am 3. Mai noch besonders mit der Frage der -Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht- (Tagesordnung: 5. Punkt) zu beschäftigen haben wird, eine Frage, die den neugewählten Vorstand während seiner erst noch kurzen Amtsdauer vom 28. No vember 1903 an bereits bis jetzt in 23 Vorftandssitzungen beschäftigte, sei an dieser Stelle ausdrücklich nochmals fest- gestellt. daß trotz unsres auftragsgemäß sofort unternommenen Versuchs, eine Verständigung zu erstreben, die Verhand lungen gescheitert sind, da der Vorstand der Genossen schaft deutscher Tonsetzer, unterzeichnet: Fr. Rösch, erklärte, von der Grundordnung auf keinen Fall abgehen zu können. Weiterhin stellen wir fest, daß wir auf unsre, gleichfalls laut Hauptversammlungsbeschluß. bei der »An stalt für musikalisches Aufführungsrecht« unterm 15. De zember 1903 erfolgte höfliche Anfrage, »ob sie bereit sei. auf Ansuchen Auskunft zu erteilen über diejenigen Werke, über welche die Anstalt zu verfügen habe, sowie über die auf diese Werke entfallenden Tantiemcsätze« bis jetzt eine Antwort überhaupt nicht erhielten. In welcher Weise sich der Vorstand der ihm übertragenen Aufgabe der Aufklärung in der Frage des musikalischen Aufführungsrechts erledigte, zeigen nicht nur die zahlreichen Abhandlungen. Aufsätze, juristischen Gutachten und Registrierungen der diese aktuelle Frage behandelnden Äußerungen andrer, maß gebender Fachzeitungen in unsrer Vereins-Zeitschrift -Musik handel und Musikpflege«, die in durchaus objektiver Weise auch die andre Anschauung zu Worte kommen ließ, sondern auch zahlreiche aufklärende und berichtigende Artikel in po litischen Zeitungen, vor allem aber die vor wenig Tagen im Verlage des Vereins erschienene hochwichtige und bedeutsame Broschüre. Diese 3 Bogen umfassende Broschüre: -Die Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht. Zur Aufklärung und Richtigstellung herausgcgeben vom Verein der deutschen Musikalienhändler-, ist eine Ent gegnung auf die von der Genossenschaft deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) in Berlin verbreitete Denkschrift, die zahlreiche Unrichtigkeiten und Unklarheiten enthält und sollte als ein Vademekum in der Hand eines jeden Musikalienhändlers sein, da es über alle das Aufführungsrecht berührende Fragen kurze, treffende Auskunft erteilst auch das Musikaliensortiment, das bis her bereits eine rege und berechtigte Anteilnahme an der Tantiemenbewegung bewiesen hat. sei. unter Bezugnahme auf den in Nr. 27 von »Musikhandel und Musikpflege - vom 2. April 1904 erschienenen vortrefflichen Aufsatz -Sorti menter und Tantiemenfrage» von Herrn Ernst Challier in Gießen, nochmals ganz besonders aus unsre Broschüre hinge wiesen. Nicht aber nur zum eignen Gebrauch, nein, zum Ver teilen an Geschäftsfreunde. Komponisten und sonstige Inter essenten ist diese -Aufklärung», deren Partiepreis deshalb ein sehr geringer ist, bestimmt. Auch auf die -Allgemeine Aufstellung steuerfreier Werke-, die gleichfalls von unsrer Geschäftsstelle zu beziehen und zur allgemeinen Verbreitung und Aufklärung geeignet und herausgegeben ist. sei hier be sonders aufmerksam gemacht. Kleine Mitteilungen. Gesetzentwurf betreffend das Urheberrecht an Wer ken der bildenden Künste und der Photographie. — Der in der vorhergehenden Nummer des Börsenblatts erwähnte neue Gesetzentwurf liegt bereits der heutigen Nummer dieses Blattes als Beilage bei. Wir verweisen auch an dieser Stelle noch aus drücklich aus die ihm vorangehende Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Fiinsundsiebzigjähriges Geschästsjubiläum. — Am 1. Mai feiert die Firma Fournier L Haberler in Znaim (Slldmährcn) ihr sünsundsiebzigjähriges Bestehen. Wenn man die Schwierigkeiten in Betracht zieht, mit denen jetzt noch, bei viel gehobenerem Literaturbedacf, die Sortimenter in kleinen Provinzial städten zu kämpfen haben, der wird dem Begründer der Firma Emanuel Haberler einen gewissen zuversichtlichen Wagemut nicht absprcchen, als er im ersten Drittel des vorigen Jahrhunderts, am 1. Mai 1829, in dem kleinen Städtchen Znaim an der deutschen und tschechischen Sprachgrenze eine deutsche Buchhandlung be gründete. Von polizeilichen Umständlichkeiten und spießbürger lichen Einwendungen ließ er sich nicht beirren. Mit Leib und Seele Buchhändler, war er der Überzeugung, daß bei reger diesem Teile der österreichischen Monarchie, in deni der Buch handel bis dahin nur von wenigen und sehr dürftig betrieben worden war, ein lohnendes Gebiet mit der Zeit zu eröffnen wäre. Seine Hoffnung hat ihn dank seiner buchhändlerifchen Befähigung nicht getrogen. In den Handlungen C. Gerold und Fr. Volke in Wien, bei H. L- Brönner und der Brönner'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. hatte er sich vorher in fünfzehnjähriger buch-
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