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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050407
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190504072
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050407
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Psg.: Mitglieder des Börsenvcreins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 81. Leipzig, Freitag den 7. April 1905. 72. Jahrgang. Amtlich Bekanntmachung. Urheberrcchtsgesetzgebung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Ein kleines Zugeständnis an nichtamerikanische Verleger wurde in einer Gesetzänderung durch den Kongreß am 3. März 1905 gemacht, indem der Sektion 4952 des Lop^rigkt-Gesetzes folgendes zugefügt wurde! -Wenn der Autor oder Eigentümer oder deren Rechts vertreter eines Buches in fremder Sprache, das in einem fremden Lande veröffentlicht, ehe dasselbe in Amerika publi ziert wird. ein koniplettes Exemplar mit allen Mappen. Illustrationen re. in der Bibliothek des Kongresses in Washington, innerhalb 30 Tage nach der ersten Veröffent lichung deponiert und dieses Exemplar sowie alle Exemplars eines solchen Buches auf dem Titelblatt oder auf der Rück seite des Titelblattes eine Notiz bezüglich der Reservierung des Oop^rigbts mit dem wahren Datum der Veröffent lichung des Buches enthält. (Diese Notiz muß lauten) -kublisboä (Datum der ersten Ver öffentlichung) krivilögs ok Oopz-rigbt iv tbs Ullitoä Ltatss rossrvsck uncksr tbo Lei approvock dlarob 3. 1905 bx «(Name des Autors oder Besitzers), und innerhalb 12 Monaten nach dem ersten Er scheinen in einem fremden Lande den Titel eines solchen Buches einreicht und 2 Exemplare deponiert, in der Original sprache (oder auf Wunsch in englischer Übersetzung) gedruckt, von Lettern gesetzt innerhalb der Grenzen der Vereinig ten Staaten oder von Platten hergestellt von diesem Satz, enthaltend die Oop^rigbt - Notiz (Ovx^rigbt 1905 b/ ). wie in den nun in Kraft stehenden Loxxrigbt- Gesetzcn oorgeschrieben. Er (der Autor) oder sie (die Eigen tümer oder Rechtsnachfolger) sollen innerhalb der Zeit von 28 Jahren vom Tage der Eintragung des Titels des Buches oder der englischen Übersetzung hiervon, wie oben vorgesehen, das alleinige Recht zu drucken, veröffentlichen, verkaufen, übersetzen und zu dramatisieren haben. Vorausgesetzt, daß dieser Akt nur für Bürger oder Untertanen von Staaten an wendbar ist, wenn der betreffende Staat den Bürgern der Vereinigten Staaten den Urheberrechtsschutz auf der gleichen Basis wie seinen eigenen Bürgern gewährt. - Angenommen den 3. März 1905. Wenn hier auch nur wenig zugestanden wurde, so mag dies doch für viele deutsche Verleger von Bedeutung sein. Mancher Schlager kann innerhalb eines Jahres hier gedruckt und für die volle Zeit von 28 Jahren vom Verleger aus- geniitzt werden, und vor allem kann jedes Original beinahe ohne Kosten für ein Jahr geschützt und auch den hiesigen Zeitungen die Möglichkeit, stets das Neueste und Aller- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. er Teil. neueste nachzudrucken, genommen werden. Wir empfehlen uns den Herren Verlegern zur Besorgung der nötigen For malitäten und berechnen für Porti und Erfüllung aller Vor schriften 2 für jedes Werk. Amtliche Stelle für den deutschen Luch-, Lnnjt- und Musikocrlag Lreitkopf L Härtel 11, kluat 16tb Lirsoi, New Jork. Urhcbcrrechtseintragsrolle. In der hier geführten Eintragsrolle ist heute der nach ersichtliche Eintrag bewirkt worden! Nr. 329. Herr Karl Hesse. Geschäftsführer des Ver eins der Deutschen Musikalienhändler, meldet an, daß Herr Johann Friedrich Theodor Gänsehals, geboren am 21. Dezember 1847 zu Stolberg am Harz. Urheber der in den Jahren 1889 bis 1903 pseudonym im Verlage von Ernst Eulenburg in Leipzig unter dem Titel Theodor Espen op. 1 bis ox. 60. zweihändige Klavierstücke erschienenen Werke sei. Tag der Anmeldung! 24. März 1905. Leipzig, am 30. März 1905. Der Nl>l der Stadt Leipzig als Kurator der Eintragsrolle. (gez.) vr. Tröndlin. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 82 vom 5. April 1905.) Bekanntmachung. -An einem Gedenktage- spendete Herr H. O. Sperling in Stuttgart für die Kasse unsers Vereins die Summe von Dreihundert Mark. Wir zeigen die gütige Schenkung mit aufrichtigem Dank hierdurch an und werden den Namen des Spenders fortan in der Liste unsrer immerwährenden Mitglieder führen. Berlin, den 5. April 1905. Der Vorstand des llnterstüljnngg-vcreius Deutscher Luchhandlcr und ÜuchlMdluugs-Gclstilfeu. Elwin Paetel. Rudolf Hofmann. Max Winckelmann. August Herbig. Max Schotte. 444
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