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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^5 267, 16. November 1906. 11703 Nichtamtlicher Teil. wieder die Zusammenkünfte besuchen zu dürfen. Daraus entstand der sogenannte Damenabend, der in jedem Monat einmal im Vereinslokal bei Paschte stattfindet. Da aber an diesen Abenden die Tanzlust nicht gepflegt werden kann, so wurde ein Familien abend mit Tanz und Vorträgen beschlossen. Zahlreicher, als erwartet werden durste, waren unsre Gäste erschienen, und ein lieblicher Damenflor zierte den Saal. Nach der üblichen Begrüßungsansprache wechselten Tanz und Vorträge in der angenehmsten Weise ab. Die Reihe der Vorträge eröffneten Fräulein Schimmel und Kollege Schimmel mit einem vierhändigen Klaviervortrag des 1. Teils aus dem Septett von Beethoven, der sehr beifällig ausgenommen wurde. Fräulein Vally Dresler, stets mit Freuden in unserm Kreis begrüßt, sang darauf mit ihrer klangvollen und gut geschulten Stimme einige Lieder von Bohm, Schumann u. a. Kollege M. Schneider rezitierte fesselnd und vollendet die Ballade -Das Hcxen- lied« von Wildenbruch. Kollege Schäfer verwandelte sich vor den Augen der Zuschauer in einen -echten« Tiroler und über raschte zur allgemeinen Heiterkeit durch Scknadahüpferl aus dem Stegreif. Kollege Schimmel brachte als Professor der Universität Kalau einen humoristischen Beitrag aus seinen zoologischen Studien. Als Glanzpunkt des Abends ist der Einakter -Onkel Klobig, zu nennen, der in aller Heimlichkeit von den Kollegen Zosel (Karl Sulzner), Hahn (Jda, dessen Fraui, Parche (Onkel Klobig) und Herrn Fritz Parche (Fräulein Franziska) einstudiert worden war. Da Kollege Zosel leider in letzter Stunde erkrankte, so arbeitete sich Kollege Martin bewundernswert schnell in dessen Rolle ein. Das Zusammenspiel war ausgezeichnet und voller Komik. ES wurde durch stürmischen Beifall gelohnt. Die schöne -Frau Jda« gehörte nachher zu den umschwärmtesten Damen. — So verlief der Familienabend fröhlich und harmonisch bis zum Schluß, an dem man sich mit einem -Auf baldiges Wiedersehn- in bester Stimmung trennte. Am nächsten Vereinsabend, Dienstag, den 20. November, findet ein Vortrag über Gustav Freytag statt, nach dessen Roman -Soll und Haben« der Verein benannt worden ist. Gäste sind stets willkommen. Schimmel. Vom Reichstag. — Berliner Berichten ist zu entnehmen, daß der am 13. d. M. wieder zusammengetretene Reichstag, da ihm der neue Etatsentwurf kaum vor Anfang Dezember zugestellt werden wird, sich bis dahin mit den in den Kommissionen be reits durchberatenen Gesetzentwürfen befassen dürste. Dazu gehört der Entwurf zum neuen Kunstschutzgesetz, besten dritte, d. h. Schluß- beratung im Plenum noch aussieht. Es ist also wahrscheinlich, Anders liegt die Sache mit der Konferenz zur Revision der Berner Literar-Konvention, die nach dem Pariser Beschluß vom Jahre 1896 in diesem Jahr in Berlin hätte stattfinden müssen. stens lautet, wie wir der »Libliograpbis äs >a krause« Nr. 15 entnehmen, eine Mitteilung des französischen Unterrichtsministers an das -L^uäieat äs 1a propristä iutsllsotuslls« in Paris. Red. Buchhandel der Konsumvereine. — Das in Stutt gart erscheinende -Württembergische Genossenschaftsblatt, Organ der württembergischen Konsumvereine«, Nr. 21 vom 1. No vember 1906 bringt unter der Überschrift -Literarisches« folgende Mitteilung: (Red.) -Die Genossenschaftsbewegung der Konsumenten vergißt neben ihren wirtschaftlichen Aufgaben auch die ethischen Ideale mit Bezug auf die Volksbildung nicht. Denn sie weiß nur zu gut, daß ein geistig gebildetes Volk viel widerstandsfähiger im Kamps um seine geistigen und wirtschaftlichen Interessen ist, selbständiger zu denken und zu urteilen weiß als ein im Stumpfsinn verharrendes, das jedem wirtschaftlichen Demagogentum ins Garn geht. Aber auch an sich schon verlangen ethische Prinzipien die vorbehaltlose Förde rung geistiger Fort- und Weiterbildung des Volkes. So hat es sich die Verlagsanstalt deutscher Konsumvereine in Hamburg zur Aufgabe gemacht, für die deutschen, österreichischen und schweizerischen Konsumvereine den Vertrieb gesammelter Werke hervorragender Dichter zu übernehmen. Im vorigen Jahre wurden des größten deutschen Humoristen, Fritz Reuters, sämt liche Werke in zwei Prachtbänden, reich illustriert, zusammen über 1100 Seiten stark, zu dem Verkaufspreis von nur 3 Mark für beide Bände zusammen abgegeben. Im Herbst dieses Jahres erschien eine in gleicher Weise ausgestattete zweibändige Ausgabe sämtlicher Werke des größten österreichischen Dichters Franz Grill parzer ebenfalls zum Verkaufspreis von 3 ^ für beide Bände zusammen. Die Werke, deren Druck und Ausstattung als sehr gut bezeichnet werden dürfen, eignen sich hervorragend zu einem schönen Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk. Die Mitglieder des Spar- und Konsumvereins Stuttgart brauchen Bestellungen auf eins oder beide Werke zusammen nur in den Läden — aber umgehend — aufzugeben. Das Weitere besorgt die Verwaltung. In ähnlicher Weise wird der Vertrieb auch bei den übrigen württembergischen Konsumvereinen gehandhabt werden.- Volkstümliches Bibliothekwesen. — Eine ähnliche Mit teilung von bedrohlicher Art für den Sortimentsbuchhandel ent nehmen wir dem -Frankfurter Generalanzeiger« vom 13. November 1906. (Red.) -Volkstümliches Bibliothekwesen. -Der Rhein-Mainische Verband für Volksvorlesungen und verwandte Bestrebungen hielt am Sonntag nachmittag in Frank furt a. M. eine Versammlung ab, in der eine Aussprache über volkstümliches Bibliothekwesen stattfand. Neben Frankfurt waren Offenbach, Isenburg, Homburg, Oberursel, Höchst, Wiesbaden rc. vertreten. Der Verbandsgeschäftsführer Volk aus Offenbach er stattete ein längeres Referat, das hauptsächlich die Beschaffung der Bücher betraf. Redner sprach sich für gemeinsamen Bücherbezug einer Reihe von Bibliotheken aus. Neu gegründete Bibliotheken erhalten leihweise von andern Bücher usw. Die Geschäftsstelle des Verbandes dient eventuell als Vermittlungsstelle und kann sich ein Lager von Büchern halten. Großer Einkauf und Unterstützung einheimischer Schriftsteller durch Übernahme ihrer Werke lassen sich ebenfalls durchführen. An diese Dar legungen schloß sich eine lebhafte Debatte. Es kam darin zum Ausdruck, daß der Hauptteil der Bücher wohl stets anti quarisch bezogen werden würde, und zwar aus dem sogenannten modernen Antiquariat. Neue Bücher beziehe man am besten durch einen Buchhändler, der sie zum Nettopreise ablasse. Das beste sei ja wohl die Gründung einer Konsumenten oereinigung, die sich streng an die Bestimmungen des Buchhändler- Börsenverbandes hält und nicht unter Sortimenterpreis verkauft. Durchführbar ist die Sache in Form einer G. m. b. H., die am Jahresschluß ihren Gewinn unter die Beteiligten verteilt, oder in Form einer Genossenschaft. Die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung in Berlin könne vielleicht um Unterstützung mit Büchern angegangen werden. Allerdings habe sie für ganz Deutschland zu sorgen, und es sei bester, wenn jede Gegend auf eigenen Füßen stehe. Die Schaffung von Wanderbibliotheken sei gegenüber den Standbibliotheken vorzuziehen. Der Referent re kapitulierte schließlich kurz das Gesprochene. Die Hauptbezugs quelle bleibe einstweilen das moderne Antiquariat. Es sei nötig, deutend billiger als durch den Buchhandel bezogen werden. Der Geschäftsführer wird sich mit der Frage der Gründung einer Konsumentenvereinigung und dem regeren Bücheraustausch von Stadt und Land näher befassen.« Vom Reichsgericht (Nachdruck verboten). — Ist der ver- verantwortliche Redakteur für alles verantwortlich, was er zum Druck befördert? — Wegen Beleidigung des Landrats B. in Markgrabowa ist am 5. Mai d. I. vom Landgericht Königsberg der Redakteur der Hartungschen Zeitung Anton Hensel zu einer Geldstrafe von 100 ^ verurteilt worden. Im Sprechsaal jenes Blattes war ein Eingesandt betreffend eine neue Bahnlinie abge druckt worden, durch das sich der Landrat beleidigt fühlte. Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung unwiderlegt behauptet, er habe das Eingesandt vor dem Druck nicht gelesen; er habe das Manuskript einem Nedaktionskollegen zur Prüfung übergeben und dann, als dieser erklärte, es enthalte nichts Strafbares, die Ver öffentlichung angeordnet. Das Landgericht nahm aber doch an, daß er den Eventualdolus gehabt habe, und erkannte auf Strafe. 1534*
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