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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070522
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190705225
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
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5190 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 116, 22. Mai ISO?. Frankierung wird vom Empfänger das Doppelte des fehlenden Betrags eingezogen. Sind einer Zeitung Beilagen bei- gefiigt, die einen Bestandteil der Zeitung bilden und dem entsprechend bezeichnet sind, so werden die Beilagen im all gemeinen bei Ermittlung des der Taxe zugrunde zu legenden Gewichts mit berücksichtigt; dagegen werden sie portofrei be fördert, somit bei der Gewichtsermittlung außer Betracht gelassen, wenn sie wenigstens zur Hälfte einen Abdruck der Parlamcntsoerhandlungen oder Parlamentsdrucksachen oder Mit teilungen über Börsenkurse, Marktpreise und dergleichen enthalten. Beilagen, die als Bestandteil der Zeitungen, mit denen sie ver sandt werden, nicht anzusehen sind, unterliegen demselben Porto wie andre Drucksachen. Der neue Drucksachentaris enthält für alle andern Druck sachen als Zeitungen folgende Portosätze: s.) Drucksachen unter Band bis 15 8 2 Cts., über 15—50 8 3 Cts., über 50—100 8 5 Cts. und für jede weitern 100 8 5 Cts. mehr. d) Drucksachen in sonstiger Verpackung (unter offenem Um schlag, in Briefform gefaltet und in Kartenform) 5 Cts. für je 100 A. Für die Drucksachen unter Band ist eine bisherige Be schränkung: daß das Band höchstens ein Drittel der Oberfläche der Sendung bedecken darf, weggefallen. Als Drucksachen im Sinne dieses Tarifs werden alle durch Buchdruck, Stich, Lithographie, Autographie, Chromographie, Hektographie oder Polygraphie hergestellten Vervielfältigungen angesehen; die mit der Kopierpresse oder mit der Schreibmaschine gewonnenen Vervielfältigungen gelten jedoch nicht als Druck sachen. Schriftliche Mitteilungen sind bei den Drucksachen des innern französischen Verkehrs im allgemeinen in demselben Umfang wie im internationalen Verkehr zugelassen. Als eine Besonderheit des französischen Drucksachentarifs ist an zuführen, daß für eine in ein Buch, eine Broschüre rc. von einer andern Person als dem Verfasser niedergeschriebene Wid mung eine Gebühr von 10 Cts. zu entrichten ist. Eine Gebühr von gleicher Höhe wird neben dem Drucksachenporto erhoben für gedruckte Listen oder Kataloge, wie sie von Geschäften, namentlich Druckereien an ihre Kunden abgegeben zu werden pflegen, wenn in den Listen oder Katalogen die Preise handschriftlich an gegeben sind. Gedruckte Zirkulare oder Prospekte, die nicht eine bestimmte Adresse tragen, sondern nur mit einer gewissen Ortsangabe und einer Berufsbezeichnung versehen sind, werden von der franzö sischen Post zur Beförderung angenommen. Sendungen dieser Art werden am Bestimmungsort an die Personen, die den vom Absender angegebenen Beruf betreiben, bestellt. Hat der Absender nach demselben Ort mehr Sendungen abgesandt, als Personen des von ihm bezeichneten Berufs daselbst vorhanden sind, so hat er keinen Anspruch auf Portoersatz. Das Metstgewicht für alle Drucksachen einschließlich der Zeitungssendungen beträgt in Frank reich 3 bg; die Ausdehnungen dürfen, wie im Weltpostverkehr, 45 om in keiner Richtung überschreiten; doch sind Drucksachen in Rollenform bis 75 om Länge zulässig, wenn ihr Durchmesser nicht mehr als 10 ow beträgt. Abweichend von den angeführten Portosätzen unterliegen nach dem neuen Tarif gewisse Drucksachen besondern ermäßigten Porto sätzen, nämlich: 1. Mitteilungen und Einberusungsschreiben solcher Vereine und Gesellschaften, die nicht Handelszwecke verfolgen, sowie Mit teilungen und Benachrichtigungen, die von den Einnehmern der direkten Steuern an die Steuerpflichtigen übersandt werden. Für diese Mitteilungen usw. gilt bei einem Gewicht bis 5 8 und bei der Versendung unter Band auch fernerhin der Portosatz von 1 Cent.; 2. Wahlkarten, Wahlrundschreiben und Abstimmungspapiere. Für diese bleibt der bisherige Tarif 1 Cent, für je 25 § mit der Maßgabe bestehen, daß er künftig auch auf die in Kartenform versandten Drucksachen dieser Art Anwendung findet. Dieser neue Drucksachentarif, der jetzt in Kraft ist, erhöht gegenüber dem bisherigen Tarif das Mindestporto der meisten Drucksachen unter Band bis 5 8, behält bei: die für einen Teil der Drucksachen unter Band bis 5 8, für Drucksachen unter Band von 5 bis 10 g und für Drucksachen in sonstiger Verpackung bis 50 8 geltenden Portosätze und ermäßigt das Porto für alle Drucksachen unter Band von mehr als 10 8 und für alle sonstigen Drucksachen von mehr als 50 8- Es wird also, namentlich wenn noch die Erhöhung des Meistgewichts der Warenproben von 350 auf 500 8, sowie die Erweiterung des Begriffs der Drucksachen unter Band in Betracht gezogen wird, für die Erhöhung des Mindestportos der Mehrzahl der Druck sachen unter Band in weitgehender Weise durch sonstige Verkehrs erleichterungen ein Ausgleich geschaffen. Die zu erwartende Mehreinnahme infolge der Portoerhöhung wird auf 2 Millionen Francs veranschlagt; dabei ist aber an genommen worden, daß die Zahl der von der Portoerhöhung getroffenen Drucksachen (im letzten Jahre 321,9 Millionen Stück) eine wesentliche Verminderung erfahren würde. Maßgebend für die Erhöhung der frühern Mindesttaxe von 1 Cent, für Druck sachen ist hauptsächlich gewesen, daß in fast allen größern Ländern ein höherer Mindestsatz für Drucksachen als 1 Cent, erhoben wird, und daß 1 Cent, nicht mehr die Selbstkosten der Postverwaltung deckt. Kleine Mitteilungen. Bevorstehende Versteigerungen. — Donnerstag, 23. Mai, 8 Uhr abends, Paris, kos ckss bons oukauts 28 (Falles 8ilvestro, Saal Nr. 3), durch Herren Maurice Couturier und J.-B. Bailliere L fils: Bibliothek von Professor R . . .: Bücher über Chemie, Physik, Pharmacie, Heilmittellehre, Naturgeschichte. Freitag und Sonnabend, 24. und 25. Mai, Paris, Hotel Drouot, durch Herrn Henri Leckere: Bibliothek des verstorbenen Herrn Ad. Lalauze: Neuere Bücher, Originalzeichnungen, Kupfer stiche, 1. stats, u. a. Mittwoch, 29. bis Freitag, 31. Mai in Brüssel durch Herren A. Tayman, Notar in Gent, und E. Deman, Buchhändler in Brüssel: Alte Bücher rc. aus den Sammlungen O. Sullivan de Terdek, I. Teil: Handschriften; Werke verschiedener Gattung aus dem 15., 16., 17. Jahrhundert; Werke aus dem 18. Jahrhundert (nicht illustriert); Einbände. In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 11. Mai 1907, Pr. XXXV 65/7/3, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft er kannt, daß der Inhalt der Druckschrift: -Hohenzollern oder Habsburg?» das Verbrechen nach Z 58b und o St.-G. begründe, und es wird nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterver breitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staats anwaltschaft Wien verfügte Beschlagnahme nach tz 487 St.-P.-O. bestätigt und gemäß Z 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 11. Mai 1907. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung.) -Druckreif». — Unter diesem Namen ist soeben in Berlin ein neues literarisches Unternehmen ins Leben getreten, das sich die Aufgabe stellt, ihm anvertraute Manuskripte jeder Art — Artikel, Feuilletons, Novellen — unter fachmännischer Leitung druckreif zu gestalten. Leiter des neuen Unternehmens ist Herr Ludwig Renner, der Herausgeber der -Allgemeinen Korrespondenz für Kunst». (Nationalztg.) E. Gundlach, Aktiengesellschaft, in Btetefel- (Buch- und Dteindruckerei). — Die Generalversammlung hat die Erhöhung des Aktienkapitals um 300 000 ^ auf 1300 000 ^ genehmigt; die neuen Aktien sind von den bisherigen Aktionären übernommen worden. Die Dividende wurde auf 8 Prozent festgesetzt. Dem Geschäftsbericht zufolge betrug im Jahre 1906/07 der Gewinn auf Waren- und Fabrikationskonto 363 052 (337 311) Bei 188 404 (174 050) Generalunkosten und 57 608 (55 980) Abschreibungen verbleibt ein Reingewinn von 129 126 (119 022) aus dem die Dividende von 8 Prozent (wie i. V.) verteilt, 10 000 zur Bildung eines Spezialreservefonds verwendet und 18783 (18787)^« auf neue Rechnung vorgetragen werden, über die Aussichten wird im Bericht folgendes mitgeteilt: Im laufenden Jahre, in dem wir bisher gut beschäftigt waren, sind die neuen tariflichen Vereinbarungen im Buchdruckgewerbe in Kraft getreten und
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