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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070531
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124, 31. Mai 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 5521 daß ich geborener Güstrower bin und von Jugend her die Verhältnisse der Stadt kenne, mit vielen der Beamten von der Schule her bekannt und befreundet bin, habe ich durch mein Geschäft einen gewissen Kreis und durch das Alter des Geschäfts auch ein gewisses Ansehen, das mir in manchen Vereinen auch die leitende Stellung von vornherein zuweist. Ich erhalte denn da auch sehr viele Offerten von Verlags buchhandlungen, und da habe ich die Erfahrung gemacht, daß in einzelnen Disziplinen, beispielsweise was die Loge betrifft, auch was Militaria anlangt — das habe ich auch bestätigen gehört von den Vorstehern des Offizierskasinos — fast nichts erscheint, was nicht von der betreffenden Verlags handlung vorher oder gleichzeitig den betreffenden Korpora tionen, Vereinen usw. angeboten würde, vielfach mit einer fast schämig und bescheiden aussehenden Zurückhaltung, »wenn mindestens eine gewisse Anzahl, 10 oder 12 Exemplare, bestellt werden«, anderweitig aber auch in ganz un beschränkter Weise. Das heißt: alle Exemplare, die durch diese Vereine oder durch die Adresse, an die für den Verein diese Zusendung geschieht, bestellt werden, werden zum Vorzugspreis geliefert. Ja es geht sogar so weit, daß in vielen Fällen die betreffenden eventuellen Besteller ab geschreckt werden, indem es heißt: durch den Buchhandel kostet das Buch oder die Zeitschrift soundsoviel mehr. In diesen dreißig Jahren, besonders in den letzten zwanzig, wo erwähnte Ämter mir zahlreicher zufielen, habe ich eine ganz unendlich große Zahl von Anerbietungen empfangen, direkt empfangen, ohne daß die Absender wußten, daß ich Buchhändler sei. Ich habe das in den Vereinen auch zur Sprache gebracht. Der Übelstand ist sehr groß. In einem kleinen Ort zieht vielfach das Vereins mitglied auch seinen ganzen Familien- und Freundeskreis mit in die betreffende Bestellung ein, ohne daß dagegen etwas zu sagen ist und ohne daß solches von dem Empfänger der Bestellung, dem betreffenden Verlagsbuchhändler, kon trolliert wird. Ich erlebte einmal einen besonders eklatanten Fall, der von einer Berliner Verlagsbuchhandlung ausging, und habe den in einem gedruckten Zirkular, das ich im Buchhandel versandte, behandelt. Es handelte sich um eine in ihrer Erscheinungsweise und durch die Stelle, wo sie erschien, als halboffiziell erscheinende Textausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die den Amts- und Landgerichten zur Hälfte des Ordinärpreises angeboten wurde. Sie kostete 3 60 H und es wurde gesagt, daß die Beamten und Angehörigen des Gerichts — darunter waren die An wälte und Referendare verstanden — sich das Buch zu l 80 H verschaffen könnten, wenn die Bestellung durch das Gericht erfolge. Es war da eine Kurrende herumgeschickt worden, und es kamen eine Menge Einzelbestellungen hinter her. Ich hatte, ehe mir diese Unterbietung bekannt war, einige Exemplare gegen bar bestellt, die mit 33UO/g ge liefert wurden. Als ich dem Land- und Amtsgericht nun das Buch zur Ansicht schickte und um Bestellung bat, hieß es: Das geht nicht. Wir haben ein direktes Angebot be kommen; wir können es nicht bei Ihnen bestellen; wir be kommen es direkt viel billiger. Nachdem die Sammel bestellung abgeschickt war, kamen noch eine ganze Anzahl Einzelbestellungen hinterher. Wenn dann der betreffende Gerichtssekretär den Bestellern sagte: »ich habe die Bestellung schon abgeschickt«, so antworteten diese: »hier haben Sie 5 H, schicken Sie meine Bestellung hinterher.« Alle solche Exemplare wurden von der Verlagshandlung mit SO»/, ge liefert, auch die einzeln bestellten. Ich beschwerte mich nun bei der betreffenden Verlagshandlung, und da bekam ich die Antwort: »das könnte nur den Absatz des Sortimentsbuchhandels fördern« (Heiterkeit), »wenn durch solche Maßregel für diese Ausgabe Stimmung gemacht Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. würde«. Die Rücknahme der von mir mit 33'/, Prozent bar bezogenen Exemplare wurde mir verweigert. Darauf verklagte ich die Firma auf Rücknahme dieser Exemplare und zog einen Paragraphen aus dem Gesetz betreffend den unlauteren Wettbewerb an. Die Firma ist verurteilt worden, meine Exemplare zurückzunehmen und mir den Betrag dafür zurückzuzahlen. DaS hat sie auch getan. Sie hat mir natürlich seitdem das Konto geschlossen, wie das so zu ge schehen pflegt. Da ich aber ferner manches von dieser Firma brauchte, habe ich es auf Umwegen beziehen müssen. Das ist ein eklatanter Fall; aber solche Fälle kommen viele vor. Es ist für den Sortimentsbuchhandel ein ganz außerordentlicher Schaden, eine Umgehung des betreffenden Paragraphen der Börsenvereinssatzungen, wie sie ektatanter gar nicht sein kann. Darunter leiden wir, die wir doch immer nur einen kleinen Kreis zu beackern und zu be arbeiten haben, unbedingt; das wird jeder zugeben müssen, der logisch und billig denkt. Wie das aber zu unterbinden ist, darüber erlaube ich mir keinen Vorschlag; ich wollte diese Sache nur als Klage und als Material zur weiteren Be handlung und Erwägung hier Vorbringen. Aber daß da eine Änderung geschaffen werden muß — denn das nimmt nicht ab, sondern zu — das ist eine berechtigte Forderung. Ich schließe mich den Worten im Jahresbericht voll an. Es ist manchmal der Verleger garnicht anders imstande, seine Ware abzusetzen, als wenn er sie direkt anbietet; aber daß er sie zu ermäßigten Preisen anbietet und vielfach billiger, als er sie an das Sortiment liefert, das ist ein Unfug, und ich stehe nicht an, diesen Unfug hier als unlauteren Wettbewerb zu erklären. (Beifall.) Herr Karl Siegismund (Berlin): Herr Kollege Opitz hat seine Ausführungen damit geschlossen, daß er hier in der Delegiertenversammlung das geschilderte Vorgehen als unlautern Wettbewerb bezeichnen müsse. Ich muß zunächst feststellen, daß hier nicht der richtige Ort zur Anbringung dieser Klage ist; die einzig richtige Stelle dafür ist der Vorstand des Börsenvereins. Ich bin überrascht über das, was Herr Kollege Opitz uns erzählt hat, und erstaunt darüber, daß er seit einer ganzen Reihe von Jahren der artige Beschwerden gesammelt, sie aber bis jetzt noch nicht an den Börsenvereinsvorstand eingesandt hat. Unter diesen Umständen ist es nicht merkwürdig, daß wir im Vorstand des Börsenvereins nichts dergleichen sehen. Ich habe, seitdem ich im Börsenvereinsvorstand bin, das Ressort über Schleuderei mit zu bearbeiten, und da zeigt sich die ganz eigentümliche Erscheinung: wir hören die Klagen von verschiedenen Seiten; aber von Unterlagen, schwarz auf weiß, erhalten wir nichts. Wir wissen ganz genau, daß Z 3 Absatz 5 b von dem Verlag in ausgedehntem Maße in Anspruch genommen wird. Wenn das der Fall ist, geschieht es entweder rechtmäßig oder nach Ansicht des Börsenvereins in unrechtmäßiger Weise. Jedenfalls wird jede anhängig gemachte Klage vom Börsenvereins vorstand bearbeitet, und es wird festgestellt, ob der betreffende Verleger satzungsgemäß verfahren ist oder nicht. Hat er rechtmäßig gehandelt, so können wir natürlich nichts dagegen tun, da ihm die Satzungen zur Seite stehen; hat er aber den Verleger-Paragraphen in einer Weise ausgelegt, die wir als unrechtmäßig ansehen, in einer Weise, wie sie Kollege Opitz geschildert hat, so müssen wir gegen ihn das Ver fahren wegen Verletzung der Satzungen des Börsenvereins einleiten. Ob der betreffende nun ein großer oder kleiner Verleger ist: er wird vom Börsenvereinsvorstand ganz gleichmäßig behandelt und wegen Satzungsverletzung zur Verantwortung gezogen. Als Vorsitzender der Berliner Vereinigung habe ich jetzt eine zehnjährige Praxis, und bei uns in Berlin wird die Sache nicht anders gehandhabt. 722
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