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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070715
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162. 15. Juli 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. «Eandel. 7069 Händlername vorkam oder wenn das Lachen über eine treffende Anspielung das singende Auditorium zu einer Pause nötigte. Danach erlaubte man uns, weiter zu essen; Lachs machte seine Auswartung, aber in seinem unmittelbaren Gefolge ein neues Heft mit dem Text eines andern Liedes. Dann kam ein Toast auf Albert Brockhaus, den zurücktretenden Präsidenten, der einzig die Ehre gehabt hat, sechs aufeinander folgende Jahre dieses Amtes zu walten. Kaum halten wir seine Gesundheit ge trunken, da fielen wir wieder ins Singen. Cs galt einem soeben herumgereichten Liede -Albert Brockhaus zum Abschied darge bracht». Fünf Minuten vor Sechs erwiderte er. Ich hätte vor her erwähnen sollen, daß jedesmal, wenn eine Rede kam, der Redner seinen Platz verließ und eine Art von Kanzel bestieg, von wo er unter einem Schalldcckel sich an die Hörerschaft wandte. Der nächste Toast war »Heil dem Buchhandel«, ausgebracht vom Bürgermeister Or. Tränelin (Tröndlin), gefolgt von einem fünften Gang —Wildbraten — und einem andern Gesang: -Das große Tralala im Buchhandel». Um 6 Uhr S5 richtete Mr. Patters (Petters), einer der populärsten Buchhändler in Deutsch land, einen Aufruf an die Versammlung zu Beiträgen für den Gehilfenverband (»LIsrks' Union»), dem er durch eine lebhafte Werbung von Tafel zu Tafel Erfolg sicherte. Die Wohltätig keit unter der Führung des Börsenvereins bildet einen wichtigen Teil von dessen Ausgaben. Der Buchhändler-Unterstlltzungsverein ist eine der größten Wohltätigkeits-Anstalten Deutschlands. Sein großes Vermögen ermöglicht ihm, allen, die in irgendwelcher Stellung dem Buchhandel angehören, die helfende Hand zu reichen, wenn es nötig ist. Um halb acht Uhr setzten wir unser Essen fort; aber eben war der Eispudding herumgegeben, als auch wieder ein Hoch — das letzte — vorgeschlagen wurde, auf das Festkomitee. -Rauchröllchen- kamen als nächstes — eine wohlschmeckende Rolle von mürbem Gebäck, darin zwei Zigarren und einige Zigaretten; aber vor dem Rauchgenuß kam noch Käse, und erst mit dem Er scheinen des Kaffees um ein Viertel nach Acht zündeten wir an. Fünf Stunden Dinicrcns ist mehr als ein Engländer aushalten kann; so nahmen wir denn vorzeitig Abschied; aber viele blieben noch bis nach Zehn. Der nächste Tag war der Abrechnung gewidmet. Jeder Ver leger, oder vielmehr jeden Verlegers Vertreter, hat einen ihm nach alphabetischer Folge angewiesenen kleinen Tisch im Buch- händlerhaus. Die Sortimenter gehen von einem zum andern und zahlen ihre Schuld, und damit sichern sie sich ihr eines Prozent Diskont, das zur Ostermesse immer zugebilligt wird. Das hört sich nicht viel an; aber man darf nicht vergessen, daß der deutsche Sortimenter zwölf Monate Kredit genießt, dabei Kommissionslieferung und gute Bezugsbedingungen. Am Abend schlossen die Festlichkeiten mit einer Theater-Auf führung im Kristallpalast. Aufgeführt wurde: -^. msrrzr Loolr- ssilsr's topiosl slrit vitll a. äismal proluäs». Es war aber kaum viel mehr als eine Varists-Untcrhaltung. Wie lange es gedauert hat, weiß ich nicht. Wir schieden um Mitternacht, und da ging es noch lebhaft her. Kleine Mitteilungen. Amtliche Veröffentlichung. — Das Jahrbuch der Königlich Preußischen Geologischen Landesanstalt und Bergakademie für das Jahr 1903 ist erschienen und kann zum Preise von 15 ^ sowohl durch die Vertriebsstelle der Königlich Preußischen Geologischen Landesanstalt zu Berlin kl. 4, Jnvalidenstratze 44, als auch durch jede Buchhandlung bezogen werden. (Dtschr. Reichsanzeiger.) Sächsische Generalstabskarte«. — Der Hauptvertrieb der von der Abteilung für Landesaufnahme des Königl. Sächsischen Generalslabes herausgegebenen Kartenwerke ist der Firma G. A. Kaufmann's Buchhandlung, Dresden, Seestraße 3, seitens des Königlichen Kriegsministeriums übertragen worden. (Red.) Ein kostbares Kartenwerk. — Nach der Londoner -Tribuns» soll, wie die Nationalztg. meldet, Fürst Waldburg-Wolfegg-Wald- see 1200 000 ^ für ein Kartenwerk (Atlas) durch die amerikanische Buchhändlerfirma Stevens L Stiles fordern. Der Band enthält zwei einzig dastehende Weltkarten, die in den Jahren 1507 und 1516 gestochen wurden und die Professor Fischer vor sechs Jahren in der Bibliothek des Schlosses Wolfegg entdeckt hat. Die Karte Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. von 1507, die lange für verloren galt, , wurde von Martin Wald seemüller, einem Geographen in St. Dis in den Vogesen, ge zeichnet. Ein besondres Interesse der Amerikaner für diese große Wandkarte wird in der Tatsache vermutet, daß auf ihr zuerst Amerika mit seinem heutigen Namen bezeichnet ist. Von den 1000 Exemplaren, die gedruckt worden sein sollen, gibt cs nur noch diese einzige. Die spätere, fast ebenso große Karte von 1516 rührt von demselben Geographen her. Obwohl die geo graphischen Kenntnisse über Amerika, die in den neun Jahren seit 1507 gewonnen waren, verwertet sind, ist hier dem neuen Erd teil nicht der Name Amerika gegeben. (Red.) Entwurf eines Handlnngs-ehilfengesetzes in Österreich. — Die kaiserlich österreichische Regierung hat am 12. Juli im Abgeordnetcnhause das Gesetz zum Schutze der Handlungsgehilfen wieder eingcbracht. Bereits der vorigen Reichsratssession war eine Vorlage gleichen Inhalts unterbreitet, aber nicht erledigt worden. Der jetzige Entwurf enthält zum Teil auch eine Berück sichtigung der Vorschläge und Wünsche, die in der öffentlichen Diskussion ausgetaucht sind. Es wird erklärt, daß die Normen des Handelsgesetzbuchs, die vor fünfzig Jahren entstanden sind, nicht mehr zureichen. Der Umschwung der wirtschaftlichen Ver hältnisse, die gewaltige Ausdehnung, die der Großbetrieb auf dem Gebiet des Handels und der Industrie seither gefunden, die wachsende Intensität der Produktion und des Verkehrs, die Verschärfung des Konkurrenzkampfes, alle diese Momente haben auch auf das Dienstverhältnis der Handlungsgehilfen einen tiefgreifenden Einfluß ausgeübt. Nicht nur, daß die Arbeitskraft der Handlungsgehilfen heute in viel intensiverem Maße in Anspruch genommen wird als früher, es ist auch durch die fortschreitende Arbeitsteilung innerhalb der Betriebe und die dadurch verringerte Möglichkeit, eine allseitige Aus bildung zu erlangen, sowie durch das Vorwalten des Groß betriebes in einzelnen Geschäftszweigen die Aussicht des Angestellten, zu wirtschaftlicher Selbständigkeit, zur Etablierung als Unternehmer zu gelangen, beträchtlich gesunken. Während früher als Handlungsgehilfen meist nur jüngere, unverheiratete Männer in Betracht kamen, die das Gchilfenverhältnis als ein vorübergehendes ansahen, ist dieses Verhältnis heute überwiegend Lebensberuf geworden und bildet zumeist die einzige Einkommensquelle nicht nur für den Handlungsgehilfen, sondern auch für dessen Familie. Von besonderer Wichtigkeit ist eine neue Verfügung, nach der die entscheidenden zugunsten der Handlungsgehilfen getroffenen Maßnahmen zwingendes Recht bilden und durch Vereinbarungen zum Nachteil des Dienstnehmers nicht geändert werden können. Hierdurch soll verhindert werden, daß der stellensuchende Dienstnehmer, um nur überhaupt einen Posten zu erhalten, auf die Schutzbestimmungen des Gesetzes verzichtet (zum Beispiel auf Gehalt während der Krankheit, auf Kün digungsfrist), anderseits aber garantiert werden, daß der Unternehmer in der Lage ist die Vorteile des Gesetzes dem Bediensteten zu gewähren, ohne befürchten zu müssen, daß weniger wohlwollende Konkurrenten durch Ausschluß der Gesetzes bestimmungen einen Vorteil ihm gegenüber erlangen. Das Gesetz beschränkt seine Geltung auf Handlungsgehilfen und Dienstnehmer in ähnlicher Stellung. Es wird weiter angekündigt, daß die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Dienstvertrag durch ein besonderes Gesetz geregelt werden sollen. Endlich wird daran festgehalten, daß durch den Entwurf nur die privatrechtliche Seite des Dienstverhältnisses geregelt werden soll, wobei aber eine behördliche Kontrolle der Bestimmungen des Gesetzes nicht beab sichtigt ist, vielmehr die Geltendmachung der privatrechtlichen Ansprüche der Parteien ausschließlich im Rechtswege erfolgen soll. (Neue Freie Presse.) Königliche Akademie der Wissenschaften zu Berlin. — Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 27. Juni unter dem Vorsitz ihres Sekretärs Herrn Diels eine Gesamtsitzung, in der Herr Brandt über die Entstehungsgeschichte des Beowulf epos las. Es wird in die Zeit um 700 und an den mercischen Königshof verlegt. Die realen Verhältnisse jenes Hofes sind noch durchzuspüren. Es ist nicht aus ältern Liedern zusammengesetzt, I sondern stellt eine Mischung von zwei Stilen dar, einen Übergang 922
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