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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1628 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 33, 10. Februar 1908. einige Tage vor der Versammlung des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes angesetzt, um Mitgliederfang zu treiben. Bisher ist vom Zentralverband außer dem Wort geschrei noch gar nichts unternommen. Demgegenüber verweisen wir auf die Arbeit des Deutsch nationalen Handlungsgehilfen-Verbandes und der ihm an- gehörigen »Deutschnationalen Buchhandlungsgehilsenschaft zu Leipzig-. 1. Wir haben die Frage einer Gehaltserhöhung zuerst an geschnitten, als alle andern noch sanft schliefen. Wir haben durch unsere seitherige Arbeit auf allen Gebieten, besonders dem der Sozialpolitik, bewiesen, daß wir arbeiten können und auch die Erfolge haben. 2. Der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband ist die machtvollste Organisation Deutschlands und bietet darum auch die meisten Chancen auf einen guten Erfolg. Außer rund 105 000 Mitgliedern hat er eine Versicherungskasse gegen Stellenlosigkeit, die ein Vermögen von 300 000 ^ besitzt. Die deutschnationale Buchhandlungsgehilsenschaft hat allein in Leipzig rund 500 Mitglieder. Dadurch ist der Deutschnationale Handlungsgehilsen-Verband in der Lage, nicht nur seinen Forderungen im Buchhandel Nach druck zu verleihen, er kann den Zuzug aus andern Kreisen der Handlungsgehilfen fernhalten, was zur Erzielung eines Erfolges erste Notwendigkeit ist. Durch die hohe Mitglieder zahl, von denen jeder einzelne im Falle der Not seine Bei hilfe zahlt, kann der Deutschnationale Handlungsgehilfen- Verband allein erfolgreich einen Kampf bis zum Ende durchführen. 3. Der Deutschnationale Handlungsgehilfen - Verband hat be reits seine Forderungen aufgestellt und auch bereits die ersten Schritte zu ihrer Verwirklichung unternommen. Die Forderungen liegen seit dem 22. Nobember der Firma K. F. Koehler, seit dem 23. November dem Buchhändler- Hilfsverband vor. Die bereits geführten Unterhandlungen werden mit dem Buchhändler-Hilfsverband fortgesetzt, wäh rend von diesem Verhandlungen mit dem sozialdemokra tischen Zentralverband glatt abgelehnt werden. Wir haben also praktische Arbeit bereits geleistet, und darum ersuchen wir die gesamte Buchhandlungsgehilsenschaft, den Lockungen der Sozialdemokratie nicht zu folgen, sondern durch einmütigen Zusammenschluß im Deutschnationalen Verbände die Durchführung der notwendigen Forderungen zu unterstützen. Nur beim Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband mit seiner machtvollen Organisation ist die Garantie des Erfolges gegeben. Die aufgestellten Forderungen sind folgende: 1. In den Geschäften ist ein Angestellten-Ausschuß, in kleineren Geschäften ein Vertrauensmann zu wählen, der die Wünsche der Angestellten stets bei den Prinzipalen vertreten kann. 2. Ab 1. Januar ist eine allgemeine zehnprozentige Gehalts erhöhung zu gewähren. 3. Das Gehalt eines jungen Buchhandlungsgehilfen beträgt mindestens 110 ^ und steigt derartig, daß ein 25jähriger Gehilfe mindestens 150 bezieht. 4. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden für das ganze Jahr, Überstunden werden je nach dem Gehalt, mit 50 H bis 1 ^ bezahlt. 5. Für die intensivere Arbeitsleistung zu Weihnachten und zur Oftermesse wird eine Extravergütung von etwa ^/z eines Monatsgehalts gewährt. 6. Es wird ein Sommerurlaub von mindestens 8 Tagen unter Fortzahlung des Gehalts gewährt, wenn der Angestellte mindestens 6 Monate im Betriebe tätig war. Diese Forderungen sind bereits am Donnerstag, den 21. November in der Versammlung in den »Drei Lilien, auf gestellt. Weiter ist ein Ausschuß von 14 Personen aus den größeren Firmen des Buchhandels gewählt, der die weiteren Schritte unternimmt. Sowie die erste Verhandlung mit dem Buchhändler-Hilss- verband zu einem Ergebnis geführt hat, werden wir der ge samten Gehilfenschaft weiteren Bericht erstatten. Bis dahin bitten wir Sie, nicht auf Quertreibereien von anderer Seite zu achten, sondern durch energische Werbearbeit alle Kollegen dem Deutschnationalen Verbände zuzuführen, damit wir in der Stunde der Gefahr gerüstet sind. Der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband gibt durch sein ruhiges sachliches und doch stets energisches Auftreten die beste Gewähr des Erfolges. — Keiner versäume den Anschluß. Die Beitrittserklärungen verpflichten erst zur Zahlung des Beitrages ab 1. I. 1908. Deutschnationale Buchhandlungsgehilsenschaft D sch l h'is V b .d Während auf seiten der Gehilfenschaft die Waffen zum Kampfe geschmiedet wurden, war auch der Buchhändler- Hilfs-Verband nicht untätig. In der letzten Novemberwoche wurden die Vertreter folgender vier Gehilfenvereine zu einer vorläufig unverbindlichen Besprechung eingeladen: 1. Der Buchhandlungsgehilfen-Verein zu Leipzig; 2. Kreis Leipzig des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verbandes; 3. Allgemeine Vereinigung; 4. Deutschnationaler Handlungs gehilfen-Verband. Es würde zu weit führen, auf den Verlauf aller zuvor aufgeführten Gehilfen-Versammlungen näher einzugehen, nur so viel sei hier bemerkt, daß in der Versammlung vom 28. November Herr Dullo seine Anträge (stehe obiges Flugblatt) einbrachte. Die Versammelten erklärten nach einem Bericht des Leipziger Tageblatts: »die Allgemeine Vereinigung bei der Durchführung dieser Forderungen ent schlossen und energisch unterstützen zu wollen, und forderten alle Berufsgenossen auf, in dieser ernsten Lage Einigkeit zu bewahren«. Die Forderungen sind am 25. November bereits beim Buchhändler - Hilfs - Verband eingereicht worden; zuvor hatte schon der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband die seinigen den Vertretern der Prinzipalität zugestellt. Die Forderungen des Zentralverbands, die in der Ver-d sammlung vom 29. November angenommen wurden, lauten: Forderungen der Buchhandlungsgehilsenschaft. 29.XI.1907. Gehalt. 1. Nach Beendigung der Lehrzeit mindestens 110 mit 25 Jahren mindestens 150 2. Eine sofortige allgemeine Aufbesserung aller Gehälter um 15L lab 1. I. 08.) 3. Aushilfen-Gehalt wie oben mindestens. 4. 6 Wochen Gehalt bei Krankheit. Krankengeld darf nicht angerechnet werden. 6. Arbeitszeit. 1. 9stündige Geschäftszeit inkl. je */,ständiger Frühstücks- und Vesperpause. (Die Festlegung der Stunden ist der Firma überlassen.) 2. Sonnabend-Schluß von Rogate bis 30. September um 5, sonst um 6 Uhr. 3. 2 Stunden Mittagspause. 6. Überstunden. 1. 2 Stunden vor und 3 Stunden nach der Geschäftszeit 1 die andre Zeit pro Stunde 1 50 H. 2. Sonntags und in der Oster-, Meß- und Weihnachtszeit 25 A Zuschlag. 0, Urlaub. 1. Nach halbjähriger Tätigkeit 1 Woche, nach 1 Jahre 2, nach 5 Jahren 3, nach 10 Jahren 4 Wochen Ferien unter Fortzahlung des Gehalts. L. Koalitionsrecht. 1. Anerkennung der bestehenden Organisation der Gehilfenschaft. 2. Anerkennung des Personal- (Gehilfen-) Ausschusses und Ver trauensmannsystems. 3. Zusage, daß keiner aus Anlaß der Bewegung gemaßregelt wird. 4. Anerkennung des Kaufmannsgerichts als Einigungsamt bei allgemeinen Differenzen. Die Gehilfenkommtssion. Sektion der Buchhandlungsgehilfen im Zentralverband.
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