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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.07.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-07-24
- Erscheinungsdatum
- 24.07.1907
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- Deutsch
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7344 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 170. 24. Juli 1S07. Man hat behauptet — dies ist insbesondre in Italien geschehen —. nur dann sei der Dichter gehindert, dieselbe Dichtung einem andern zur Benutzung für Kompositions zwecke zu überlassen, wenn er in unzweideutiger Weise dem ersten die alleinige Benutzung gestattet habe. Diese Be hauptung ist nicht richtig; ihr Inhalt ist zu eng. Da die Auslegung eines Vertrags auch hier mit Rücksicht auf Ver kehrssitte und Treu und Glauben zu erfolgen hat, so muß vielmehr angenommen werden, daß regelmäßig der Dichter den Vertrag verletzt, wenn er einem andern Komponisten die Benutzung derselben Dichtung gestattet; die Benutzung spricht dafür, daß sowohl der Komponist als auch der Ver leger jede Konkurrenz, die ihnen bezüglich desselben Gegen stands erwachsen könnte, ausschließen wollen, und in der Leistung, die der Dichter für die Erteilung der bezüglichen Ermächtigung erhält, kann ein Moment zur Stütze dieser Vermutung erblickt werden. Es liegt auf der Hand, daß Komponist und Verleger, welche eine ihrer Ansicht nach für eine Komposition besonders geeignete Dichtung erwerben wollen, alles Interesse daran haben, daß nicht unter dem gleichen Titel eine den gleichen Gegenstand behandelnde Komposition hergestellt werden kann, die mit der ihrigen nicht nur verwechselt werden könnte, sondern geradezu verwechselt werden müßte, mag auch immerhin die Musik in beiden Fällen eine verschiedene sein. Deshalb kann in dem unterstellten Fall das vertrags widrige Handeln auf seiten des Verfassers der Dichtung nicht bestritten werden. Behauptet er, daß ihm trotz der Abmachung das Recht zugestanden habe, sein Werk noch einem andern Komponisten zu überlassen, so ist es an ihm, diese Be hauptung zu beweisen, weil die Vermutung — keine Rechts Vermutung, wohl aber eine tatsächliche — für das Gegen teil spricht. Der Komponist und der Verleger, die zuerst die Er laubnis von dem Dichter erhalten haben, sind aber selbst verständlich auch in der Lage, gegen den andern Komponisten vorzugehen, der unter dem gleichen Titel ein Werk ver öffentlicht; sie können auch, falls es sich um ein für die öffentliche Aufführung bestimmtes Werk handelt, diese ver hindern. Ein darauf gerichtetes Vorgehen würde sich in Deutschland einmal auf das Wettbewerbs - Gesetz stützen können, sodann aber auf Z 826 des Bürgerlichen Gesetz buchs, so daß die Frage, ob der Titel an sich auf urheber rechtlichen Schutz Anspruch hat, nicht erörtert zu werden braucht. Daß die Bezeichnung Oavallsris. rustivann eine distinktive, unter Z 8 des Wettbewerbs - Gesetzes fallende Bezeichnung bildet, kann nicht bezweifelt werden. Von diesen Rechtsbehelfen könnte auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Anwendungsfall des Absatzes 1 des Z 20 vorliegt, mit andern Worten: wenn kleinere Teile einer Dichtung mit einer Komposition verbunden werden. Der Schutz gegen unlautern Wettbewerb geht eben weiter als der urheberrechtliche Schutz. In urheberrechtlicher Be ziehung kann ein Schriftwerk oder ein Tonwerk durchaus einwandfrei sein; gleichwohl kann es unter dem Gesichts punkt des unlautern Wettbewerbs zu einem Verbot der fernern Benutzung Anlaß geben; die Anwendung des Z 8 des Wettbewerbs-Gesetzes läßt dies ohne weiteres erkennbar werden. Kleine Mitteilungen. Verzollung der Leuchssche« Adreßbücher in Österreich« Ungarn. — Die Verzollung der Leuchsschen Adreßbücher in Österreich-Ungarn stand am 17. d. M. auf der Tagesordnung einer Sitzung des Handelsvorstands (Handelskammer) in Nürn berg. Während die Leuchsschen Adreßbücher früher als Bücher zollfrei nach Österreich-Ungarn eingeführt werden konnten, werden seit einigen Monaten nur diejenigen zollfrei eingelassen, die Adressen von Ausländern enthalten, während diejenigen Adreßbücher, die sich auf die österreichischen Kronländer und Ungarn beziehen, als Waren aus Papier usw. in Ver bindung mit Pappe, Buchbinderleinwand usw. nach Nr. 300 o 2 des österreichischen Tarifs einem Zoll von 120 Kronen für 100 kA unterworfen werden. Die Firma C. Leuchs L Co. hat vergeblich versucht, eine andre Tarifierung herbeizuführen. Es wird beschlossen, seitens der Kammer eine Eingabe an das königlich bayerische Staatsministerium zu richten, in der darum gebeten werden soll, eine Änderung des Entscheids der österreichischen Zollbehörden unter Hinweis auf das dem Deutschen Reich auf Grund des abgeschlossenen Handelsvertrags zustehende Recht der zollfreien Einfuhr von Büchern als litera rischen Gegenständen zu erwirken. Wenn die von der öster reichisch-ungarischen Regierung einseitig erlassenen Erläuterungen zum österreichischen Zolltarif alle Bücher geschäftlichen Inhalts von der Zollfreiheit ausschließen, so könne dadurch das vertrags mäßige Recht Deutschlands nicht beeinträchtigt werden. (Fränkischer Kurier.) Antiquitäten-Auktion. — Die aus einigen Nachlässen und Privatbesitz stammende Sammlung von Antiquitäten, die am 31. Juli durch A. L W. Bauer's Kunstauktionshaus, Prinz- regentenstraße 2, München, zur Versteigerung kommt, enthält einige interessante italienische Bronzen aus dem sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert, ferner Holz- und Steinskulpturen, Tafel silber und Dosen, Wiener Porzellan, Majoliken und Miniaturen, alte orientalische Textilarbeiten, sowie einige englische Farbstiche. Im ganzen bringt die Auktion 147 Nummern. Der Katalog ist gratis und franko durch obige Firma zu beziehen. Besichtigung vom Donnerstag den 25. Juli an. (Red.) Post. — Nächste Postverbindungen nach Deutsch-Südwestafrika: 1. Für Briefsendungen nach Lüderitzbucht mit englischem Dampfer über Capstadt, ab Southampton am 27. Juli, in Cap stadt am 13. August, in Lüderitzbucht am 18. August. Letzte Be förderung am 26. Juli ab Köln 6s, nachmittags, ab Oberhausen 7^ nachmittags, ab Berlin Schlesischer Bahnhof 1122 vormittags. 2. Für Briefsendungen und Pakete nach Swakopmund und Lüderitzbucht mit Wörmann-Dampfer -Windhuk» ab Hamburg am 27. Juli abends (Abgang später gelegt), in Swakopmund etwa am 18. August, in Lüderitzbucht etwa am 20. August. Schluß in Hamburg am 27. Juli für Briefe 6^. nachmittags, für Pakete 40 nachmittags. Letzte Beförderung ab Berlin Lehrter Bahnhof für Briefe am 27. Juli 120 nachmittags, für Pakete am 26. Juli liss abends. Nächste Posten aus Swakopmund, Abgang am 30. Juni, 1. und 3. Juli, sind zu erwarten am 21., 23. und 28. Juli. (Red.) Personalnachrichten Auszeichnung (Vgl. Nr. 168 d. Bl.) Berichtigung. — Unsre Mitteilung in Nr. 168 d. Bll, Seite 7280, berichtigen wir dahin, daß Herr Fritz Rümpler in Gotha, Direktor der Aktiengesellschaft Friedrich Andreas Perthes, zum Hofrat ernannt worden ist (nicht zum Kommerzienrat, wie irrtümlich mitgeteilt). (Red.) Gestorben r am 10. Juli im Alter von dreiundfünfzig Jahren der Buch händler Herr Alfred Langlois-Seifert in Burgdorf (Schweiz), seit 1. Juli 1904 Mitinhaber der dort bestehenden Buchhandlung C. Langlois L Cie. (Red.) Felix Bobertag — In Breslau ist der Literarhistoriker, Privatdozent für deutsche Literatur an der dortigen Universität Professor vr. Felix Bobertag im Alter von 66 Jahren ge storben. Sein Hauptwerk ist die Geschichte des deutschen Romans und der ihm verwandten Dichtungen. Außerdem hat er zahlreiche ältere und neuere deutsche Literaturwerke herausgegeben: Grim melshausen; Moscherosch; Ziegler (Banise); Abraham a Santa Clara; Kortum; Narrenbuch; Zweite schlesische Dichterschule; Er zählende Prosa der klassischen Periode; Lichtenberg; Hippel; Blumauer; Erzählende Dichtungen des späteren Mittelalters; Volksbücher des 16. Jahrhunderts; 400 Schwänke aus dem 16. Jahrhundert; Brant, Grabbe, Beer, Schenk, Hauff. (Red.)
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