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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080214
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1808 BIrs-nilall t. d. MIchn. Bachh»nd->. Nichtamtlicher Teil. 3V, 14. Februar 1908. Ladenpreis — Antiquariat — Leipziger Musikalien- handel. (Hierzu wird eine von der Genossenschaft deutscher Tonsetzer gewünschte, vom Borstand befürwortete Änderung genehmigt.) Der Vorsteher ruft aus dem Geschäftsbericht weiter auf: Buchverlag — Kommissionsplatz Leipzig (auf Wunsch des Vereins Leipziger Kommissionäre wird ein Ab satz gestrichen) — Barsortiment — Sonnabendschluß — Erweiterung der Sonntagsruhe — Neuwahlen zum Kaufmannsgericht — Leipziger Postverkehc — Fernsprechgebühren — Expreßgutvcrkehr — Scheck verkehr. (Im Abschnitt Scheckverkehr wird nach kurzer Er örterung ebenfalls ein Satz gestrichen.) Damit wären wir am Ende des Geschäftsberichts an gelangt, und ich hätte nur noch zu fragen, ob noch jemand in einer den Bericht betreffenden Angelegenheit das Wort wünscht. Es ist dies nicht der Fall. Es wäre somit über den Geschäftsbericht abzuftimmen. Wer gegen Genehmigung des Geschäftsberichts ist, wolle sich erheben. Es erhebt sich niemand, der Geschäftsbericht ist genehmigt. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Rech nungsabschluß des Jahres 1907. — Ich eröffne die Besprechung abschnittweise: Kassenführung und Haushaltpläne — Bestell anstalt — Die Lehranstalt und ihre Stiftungen — Die Stiftungen für die Lehranstalt — Stiftungen zu wohltätigen Zwecken — Stiftungen für die An gestellten der Bestellanstalt — Vermögensbestände. Es hat sich niemand zum Worte gemeldet, ich darf fragen, ob die Herren den Abschluß für 1907 genehmigen. (Geschieht.) Wir kommen zu Punkt 3: Haushaltplan für das Jahr 1908 (wird ebenfalls abschnittweise verlesen). Auch hierzu wünscht niemand das Wort? Ich kann also an nehmen, daß auch der Haushaltplan für 1998 genehmigt ist, und ich frage, ob die Herren dem Herrn Schatzmeister die vorgeschriebene Entlastung erteilen wollen. Es erhebt sich kein Widerspruch; die Entlastung ist erteilt. Vorsteher: Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Wahlen für den Vorstand und den Haupt-Ausschuß. Es sind abgegeben bei der Wahl zum Vorstand 147 gültige, 1 ungültiger, 17 unausgefüllte Zettel. Gewählt sind mit 141 Stimmen Herr Richard Francke, mit 137 Herr Otto Cyriacus, mit 143 Herr Fritz Hochmeister, mit 136 Herr Paul Eger. Die Wahl zum Hauptausschuß ergab 146 gültige Stimmen; hiervon entfielen 149 auf Herrn Georg Böhme und 144 aus Herrn Johannes Hirschfeld. Auf Frage des Vorstehers nehmen die Gewählten, so weit anwesend, die Wahl an. Vorsteher: Meine Herren, es scheiden heute aus dem Vorstand aus die Herren Bruno Jäger und Artur See mann. Vorher ist schon infolge Wegzugs ausgeschieden Herr Walther C. Jäh. Ich glaube in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich diesen Herren den herzlichsten Dank des Vereins und des Vorstandes für ihre treue Mitwirkung an den Vor standsgeschäften hiermit ausspreche. Wir kommen zu Punkt 3, dem letzten Punkt der Tages ordnung; dem Antrag des Vorstandes im Einver nehmen mit dem Hauptausschuß: Die Hauptversammlung wolle beschließen: Zur Erinnerung an das fünfundsiebzigjährige Bestehen des Vereins am 25. Februar 1998 wird aus dem Vereinsvermögen eine Stiftung von zehntausend Mark errichtet, die durch Zuwendungen einzelner Vereins- Mitglieder jederzeit erhöht werden darf. Die Zinsen der Stiftung sollen alljährlich am 25. Februar der Witwen- und Waisenkasse des Buchhandlungs-Gehilfen- Vereins zu Leipzig ausbezahlt werden. Sollte diese Kasse eingehen, so sind die Zinsen auf anderm Wege zum Besten von Witwen und Waisen von Buchhand lungsgehilfen zu verwenden. Meine Herren I Es ist selbstverständlich jedem unbe nommen, das Wort zu ergreifen. Ich möchte Ihnen aber ans Herz legen, vielleicht durch einstimmige und wortlose Annahme des Antrags dem feierlichen Anlaß, dem er ent springt, besondere Geltung zu geben. Um ein gutes Beispiel zu geben, verzichte ich meinerseits auf jede Begründung. (Es ergreift niemand das Wort.) Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, sich zu erheben. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Ich danke Ihnen und hoffe, daß die hiermit bewilligte Stiftung bei den Beteiligten freudig willkommen geheißen werde und daß ihre Zinsen manches Unglück lindern und manchen Segen bringen mögen. Wir wären am Ende unserer Tagesordnung angelangt. Es ist zu fragen, ob noch jemand zu einer Vereinsange- legenheit das Wort wünscht. — Es ist nicht der Fall, ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und bitte, den Ver handlungsbericht vorzulesen. (Geschieht.) Wünscht jemand zu diesem Berichte das Wort? Nein! Ich schließe die Hauptversammlung mit bestem Danke für Ihr Erscheinen. Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband. Vorstandssitzung vom 5. Februar 1908. Die Kundmachung des Vereins von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschriften ist bisher von den verschiedensten Seiten beleuchtet worden?) Wir erinnern an die Rund schreiben des Vereins Leipziger Sortiments- und Antiqua riats-Buchhändler von Anfang Dezember und des Verbandes der Kreis- und Ortsoereine im Deutschen Buchhandel vom 29. Januar 1908, an die »Zwickmühle- von I. Thilo, die Artikel der Herren Oskar Schmor! in Hannover und Or. W. Kinkhardt in Leipzig im Sprechsaal des Börsenblatts und zuletzt an die Erwägungen des Vereins Freiburger Buch händler. Bisher hat sich keine einzige Stimme zur Ver teidigung des Vorgehens des Vereins von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschriften erhoben. Und wohl auch mit Recht! Wenn auch von den Verlegern deutscher illustrierter Zeit schriften in erster Linie auf die Inhaber von Lesezirkeln ab gehoben wird, so sind doch mehr oder weniger alle Sorti menter von der Maßnahme betroffen. (Vergleiche den Ausdruck auf den Fakturen zu Westermanns Monatshefte, Daheim, Gartenlaube, Über Land und Meer, Leipziger Jllustrirte Zeitung usw.). Die Unterzeichnung des Ver pflichtungsscheines gibt den Verlegern von Zeitschriften die Möglichkeit, die Beilagen ohne Rücksicht auf das Sortiment zu vermehren und damit die Unkosten desselben ohne jede Entschädigung zu steigern, und nimmt dem rührigen Geschäftsmann jede Gelegenheit, sich durch ein einwandfreies Gebaren dafür Ersatz zu suchen. Es kann ja nicht außer acht gelassen werden, daß die Verleger gegenüber den Auftraggebern von Anzeigen und Beilagen die Verpflichtung übernehmen, allen Abnehmern der Zeitschriften diese mit zuzuführen; eine andre Frage aber ist es, ob der Sortimenter ebenfalls verpflichtet ist, die von den Verlegern übernommenen Bedingungen ausführen zu Helsen, also quasi selbst zu übernehmen. »1 Val. Nr. LS, 26, 28, 39, 32, 33, 34 d. Bl. (R-d.)
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